1999-274_3.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-274 vom 21. Dezember 1999


Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993-1997 und Rechenschaftsbericht


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3. Abrechnung der Betriebsjahre 1993 - 1997 gegenüber den Unternehmen (Ermittlung der Abgeltungsbeiträge)

Mit der Revision des Eisenbahngesetzes per 1. Januar 1996 erfolgte auch ein Systemwechsel bei der Ermittlung der Abgeltungsbeiträge. Während bis und mit dem Betriebsjahr 1995 die Fehlbeträge nach Vorliegen der Rechnungsergebnisse erfolgte (Defizitdeckung im nachhinein), tritt die öffentliche Hand seither als Bestellerin auf. Kantone und Bund bestellen die Leistungen der Transportunternehmungen aufgrund eingereichter Offerten und schliessen pro Linie sog. Leistungsvereinbarungen mit den Unternehmen ab. In diesen Leistungsvereinbarungen wird die vereinbarte finanzielle Abgeltung im voraus festgelegt.


Grundlage zur Ermittlung der Abgeltungsbeiträge in den Betriebsjahren 1993 - 1997 bilden somit:


- die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) geprüften Betriebsrechnungen der Verkehrsunternehmen für die Jahre 1993 - 1995 (2)


- die Leistungsvereinbarungen des Kantons Basel-Landschaft bzw. des Bundes mit den Transportunternehmungen für die Fahrplanperioden 1996/97 und 1997/98 (RRB Nr. 1648 vom 1.7.1997 und 410 vom 24.2.1998 (Nachtrag Waldenburgerbahn AG))


- der Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 (für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an den Betriebskosten der BLT-Linien 10, 11 und 17 und der AAGL-Linie 70)


Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und in Kongruenz zu den Rechnungsjahren der Transportunternehmungen werden hier die ganzen Jahre 1993 und 1997 abgerechnet, obwohl der 2. Generelle Leistungsauftrag 1993 - 1997 vom 23. Mai 1993 bis 31. Mai 1997 läuft (Fahrplanperioden). In der folgenden Tabelle sind die Beiträge an die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Kalenderjahre 1993 - 1997 zusammengestellt:


Beiträge des Kantons Basel-Landschaft an gemeinwirtschaftliche Leistungen

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Fussnoten:


2. Entscheide des BAV vom 2.9.94, 8.9.95 und 13.12.96 (Waldenburgerbahn AG), 12.8.94, 21.7.95 und 19.7.96 (BLT Baselland Transport AG), 5.10.94, 8.8.95 und 22.10.96 (Stadtomnibus Olten AG) sowie 24.11.95 und 28.6.96 (Autobus AG Liestal)


3. Erhöhung der Beiträge der öffentlichen Hand ab 1996 durch Revision des Eisenbahngesetzes (Einbezug aller SBB- und Postautolinien, siehe auch Kapitel 2) sowie Kostenverlagerung von 100 Mio. Fr. vom Bund auf die Kantone.


4. siehe Bemerkung unter Fussnote 3.