1999-274_2.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-274 vom 21. Dezember 1999


Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993-1997 und Rechenschaftsbericht


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





2. Die Erfüllung des Finanzprogrammes

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die effektiven gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Vergleich zu den Beiträgen gemäss Finanzprogramm entwickelt haben. Die Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) sind in dieser Übersicht, analog zum Finanzprogramm, mitberücksichtigt, wobei festzuhalten ist, dass der Kanton Basel-Landschaft für BVB-Linien auf BL-Gebiet keinen Leistungsauftrag erteilen kann.




Tabelle 1: Erfüllung des Finanzprogramms


Die Abweichungen gegenüber dem Finanzprogramm sind in erster Linie durch die stark rückläufigen Beiträge an die BVB zurückzuführen. Die Gründe für diese für den Kanton Basel-Landschaft positive Entwicklung sind in den oben erwähnten Landratsvorlagen bereits ausführlich dargestellt worden. Die Übernahme des Betriebes der Linie 11 (Basel - Aesch) ab 1. Januar 1995 durch die BLT Baselland Transport AG sowie die markante Ergebnisverbesserung bei den BVB stellt dabei das herausragende Ereignis dar. Zudem konnte die direkte Tram-Verbindung von Allschwil zum Bahnhof SBB nicht realisiert werden.


Im Übrigen war der 2. Generelle Leistungsauftrag gekennzeichnet durch folgende Faktoren:


- Während im 1. Generellen Leistungsauftrag 1990 - 1993 die Weiterführung des bestehenden Angebotes und zahlreiche Angebotsverbesserungen beschlossen worden waren, stand der 2. Generelle Leistungsauftrag im Zeichen der Konsolidierung des öffentlichen Verkehrsangebotes.


- Unter dem Eindruck der immer knapper werdenden Finanzen von Kanton und Gemeinden mussten schlecht benützte Linien und Angebote überprüft werden. Bereits bei der Erstellung des 2. Generellen Leistungsauftrages wurde auf die nur ungenügende Benützung verschiedener Linien reagiert und die bestehenden Angebote reduziert bzw. aufgehoben.


- Im Zeitpunkt der Beratungen zum 2. Generellen Leistungsauftrag war die Revision des Eisenbahngesetzes zwar bereits in Bearbeitung, die effektiven (kostenmässigen) Auswirkungen waren jedoch noch nicht abzusehen. Durch die ab 1. Januar 1996 gültige Revision des Eisenbahngesetzes wurde der Kreis der Beitragsempfänger erweitert (SBB- und Postautolinien). Die vorsichtigen Kostenschätzungen dieser Erweiterungen wurden glücklicherweise deutlich untertroffen.


Das Zusammenwirken der erwähnten Faktoren führten zu einer deutlichen Unterschreitung der im Finanzprogramm des 2. Generellen Leistungsauftrages genehmigten Mittel. Im einzelnen sind noch die folgenden kostenmindernden Massnahmen zu erwähnen:


- die Aufhebung der Linie 68 (Birsfelden - Muttenz) per 22. Mai 1993,


- die Reduktion des Angebotes auf der Linie 62 (Basel - Allschwil) ab 1. Februar 1993 bis zur Einstellung per 31. Dezember 1993,


- die Einstellung der Linie 109 (Rümlingen - Häfelfingen) während der Schulferien (11 Wochen) ab Fahrplanwechsel 1993 sowie die Reduktion des Angebotes um einen Kurs ab Fahrplanwechsel 1995 und der ganzjährigen Einstellung des Samstag-Betriebes ab 1997,


- baubedingte Umstellung der SBB-Linie Sissach-Läufelfingen-Olten auf Busbetrieb vom 1. April 1997 bis 23. Mai 1998,


- die Übernahme des Betriebes der Linie 65 (Dornach - Pfeffingen) durch die BLT Baselland Transport AG ab 23. Mai 1993,


- die Einführung eines Bedarfsbetriebes im Spätbetrieb der Linie 106 (Sissach - Wintersingen),


- die Optimierung des Fahrplans auf den Linien 70/71 (Reigoldswil - Liestal - Basel bzw. Reigoldswil - Titterten - Arboldswil - Bubendorf) sowie die Überarbeitung des Angebotes in den Randstunden am Morgen und Abend.


Zu den im 2. Generellen Leistungsauftrag 1993 - 1997 vorgesehenen, aber nicht realisierten bzw. nicht kostenwirksamen Massnahmen (siehe Ziffer 3.5, Seite 23 ff, der Landratsvorlage 92/277 betreffend Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages für die Jahre 1993 - 1997) gehören:


- die Einrichtung der "flexiblen Betriebsweise"/Bedarfsbetriebe auf den Linien 91, 92 und 93, 108 und im Raume Gelterkinden (Linien 101 - 104), da von den Gemeinden abgelehnt,


- die Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 via mittlere Rheinbrücke, da von Landrat abgelehnt,


- die Einführung einer direkten Tramlinie von Allschwil zum Bahnhof Basel SBB, da von Allschwil aus Kostengründen (Infrastrukturbedarf) abgelehnt.



Fortsetzung


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