1999-274_1.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-274 vom 21. Dezember 1999


Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993-1997 und Rechenschaftsbericht


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 1986 ist das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG) vom 18. April 1985 (1) in Kraft. Es beinhaltet als Kernstück den Generellen Leistungsauftrag, welchen der Landrat für Linien von regionaler Bedeutung beschliesst.


Mit Beschluss Nr. 1310 vom 3. Mai 1993 hat der Landrat dem 2. Generellen Leistungsauftrag 1993 - 1997 zugestimmt. Damit wurden für 4 Jahre Streckennetz, Linienführung, Tarifpolitik sowie Grundzüge des Betriebsangebotes und des Finanzprogramms festgelegt. Mit Beschluss Nr. 2482 vom 23. März 1995 wurde der 2. Generelle Leistungsauftrag mit einem Nachtrag für den Bezirk Laufen für die Jahre 1994 - 1997 ergänzt.


Gemäss § 11 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sind dem Landrat Abrechnungen über die Leistungsaufträge und die Rechenschaftsberichte der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs über die Erfüllung des Leistungsauftrages zur Genehmigung vorzulegen.


Gleichzeitig werden die Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen der Transportunternehmen sowie die Gemeindebeiträge für die Jahre 1993 - 1997 definitiv beschlossen, da in diesen Jahren a-conto-Zahlungen aufgrund von Budgets und provisorischen Abrechnungen geleistet wurden.


Fortsetzung


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Fussnote:


1. GS 29.89