1999-274 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 24. Februar 2000 zur Vorlage 1999-274
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993 - 1997 und Rechenschaftsberichte der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs über die Erfüllung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993 - 1997
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage in Anwesenheit von Frau Regierungsrätin E. Schneider-Kenel an der Sitzung vom 18. Februar 2000 diskutiert und anschliessend einstimmig verabschiedet.
Zu den Beratungen wurden beigezogen:
- Hans-Georg Bächtold, Leiter des Amtes für Raumplanung und
- Renato Baroffio, Akademischer Mitarbeiter des Amtes für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr
Folgende wesentlichen Punkte wurden diskutiert:
1. Prüfung der verwendeten Zahlen
2. Abweichungen zwischen
- dem Finanzprogramm auf Seite 25 der Landratsvorlage 92/277 (Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages für die Jahre 1990 - 1993) und
- der Erfüllung des Finanzprogramms gemäss Tabelle 1 der Landratsvorlage 99/274 (Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993 - 1997 und Rechenschaftsberichte der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs über die Erfüllung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993 - 1997)
3. Detaillierungsgrad der zahlenmässigen Darstellung
1. Prüfung der verwendeten Zahlen
Alle verwendeten Zahlen sind geprüft, wobei sich auch hier die ab 1.1.1996 wirksame Revision des eidgenössischen Eisenbahngesetzes auswirkt:
Bis und mit Betriebsjahr 1996 kontrollierte das Bundesamt für Verkehr federführend und im nachhinein die Rechnungen der Transportunternehmen. Ab Betriebsjahr 1997 findet die Kontrolle zum voraus im Rahmen der Verhandlungen über die Höhe der Abgeltung ungedeckter Kosten statt.
Da die Kantone für den Abschluss der Angebotsvereinbarungen verantwortlich sind und der Bund zudem bestrebt ist, seinen Anteil an den ungedeckten Kosten des Regionalverkehrs zu reduzieren, arbeitet das Amt für Raumplanung an einem Projekt "Audit bei den Transportunternehmen" (Arbeitstitel), um eine allfällige Lücke bei der Prüfung der Unternehmensrechnungen schliessen zu können.
2. Abweichungen zwischen dem Finanzprogramm und der Erfüllung des Finanzprogramms
Die Differenz zwischen den beiden Tabellen ist auf den Nachtrag für das Laufental (LRV 94/238) ab Betriebsjahr 1994 zurückzuführen.
D.h. zählt man die Abgeltung gemäss Finanzprogramm im ursprünglichen 2. Generellen Leistungsauftrag 1993-97 und die Abgeltung gemäss Nachtrag Laufental zusammen, ergeben sich die Zahlen gemäss Tabelle 1, Seite 4 der diskutierten Landratsvorlage 99/274.
3. Detaillierungsgrad der zahlenmässigen Darstellung
Die diskutierte Landratsvorlage stellt in erster Linie eine Abrechnung vergangener Betriebsjahre dar. Entsprechend gross ist der Anteil der Zahlentabellen: Darstellung der Beiträge pro Linie und der Gemeindebeiträge, der Landratsbeschluss umfasst 7 Seiten Zahlen.
Der Grundtenor der Diskussion war, diesen Detaillierungsgrad beizubehalten, da die so vermittelten Informationen wertvoll sind und die interessierten Kreise das Ergebnis "ihrer" Linie sowie den Anteil ihrer Gemeinde finden.
Die Kommission verabschiedet den Landratsbeschluss gemäss regierungsrätlicher Vorlage einstimmig zuhanden des Landrates
Oberdorf, den 22. Februar 2000
NAMENS DER BAU- UND PLANUNGSKOMMISSION
Der Präsident: Karl Rudin