1999-273_1.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-273 vom 21. Dezember 1999
Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1998
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 26. November 1999 unterbreitete die Paritätische BVB/BLT-Kommission der Bau- und Umweltschutzdirektion Bericht und Antrag über die vom Kanton Basel-Landschaft zu übernehmenden finanziellen Leistungen an die Basler Verkehrs-Betriebe aufgrund der Betriebsrechnung 1998 für die dem Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 unterliegenden Linien der Basler Verkehrs-Betriebe, der BLT Baselland Transport AG sowie der Autobus AG Liestal bzw. deren ausserkantonalen Streckenabschnitte.
Bei den von den Basler Verkehrs-Betrieben betriebenen Linien auf basellandschaftlichem Gebiet handelt es sich um die Linie 2 (Zoo Dorenbach - Kronenplatz Binningen), die Linie 3 (Breite - Birsfelden Hard), die Linie 6 (Morgartenring - Allschwil), die Linie 14 (Schänzli - Muttenz - Pratteln) und die Buslinie 37 (Zoo Dorenbach - Bottmingen - Kantonsspital Bruderholz - Jakobsberg).
Die von den Parlamenten der beiden Basel genehmigte Vereinbarung (sogenannter Staatsvertrag) wird seit 1983 angewendet.
Gemäss § 7 der Vereinbarung sollen grundsätzlich alle von den Basler Verkehrs-Betrieben auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bzw. von der BLT Baselland Transport AG und der Autobus AG Liestal auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt betriebenen Linien erfasst und nach Tram und Bus getrennt verrechnet werden. Anstelle von Zahlungen wird soweit möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen. Als Berechnungsgrundlage für die finanzielle Abgeltung der Mehrleistungen gilt die Kostenstruktur des betriebsführenden Unternehmens.
An ihrer 56. Sitzung vom 23. März 1984 hat die Paritätische BVB/BLT-Kommission für die Abgeltungsrechnung (auch Betriebsrechnung genannt) Richtlinien und Richtwerte gutgeheissen.
Zusätzlich wurden an der 139. Sitzung der Paritätischen BVB/BLT-Kommission vom 12. März 1997 die Grundlagen der Abgeltungsrechnungen 1996 ff. dahingehend präzisiert, dass noch drei Kostengruppen unterschieden werden:
- direkt zuscheidbare Kosten (Bahnunterhalt, Energie, Leitstelle),
- zeitabhängige Kosten (Löhne) und
- kilometerabhängige Kosten (Sach- und Kapitalkosten).
Die Abgeltungsrechnung 1998 wurde auf dieser Basis durch das Amt für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr, erstellt.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass in der vorliegenden Abrechnung nur die Linienergebnisse gemäss Staatsvertrag enthalten sind; die Zahlungen von Bund und Kanton Basel-Landschaft an die Linie 14 auf basellandschaftlichem Gebiet gemäss Eisenbahngesetz sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Sie werden im Rahmen der Leistungsaufträge abgerechnet.
1.2 Gegenstand der vorliegenden Landratsvorlage
Die vorliegende Landratsvorlage bzw. deren Grundlagen umfasst mehrere Elemente:
- die Abgeltungsrechnung gemäss den Modalitäten des Staatsvertrages beziffert die Abgeltungssumme für die grenzüberschreitenden BVB/BLT/AAGL-Linien,
- die (systembedingten) Differenzen zu den Betriebsrechnungen der BLT/AAGL (Saldo aus dem Staatsvertrag, siehe Kapitel 1.3.4) beziffern die finanziellen Mehr- bzw. Minderleistungen des Kantons Basel-Landschaft durch die Anwendung des Staatsvertrages für die basellandschaftlichen Transportunternehmungen,
- die Landratsvorlage zeigt den effektiven Aufwand des Kantons für die grenzüber-schreitenden Linien.
Die Zusammenhänge der einzelnen Elemente können wie folgt dargestellt werden:
1.3 Das Prinzip der Leistungsverrechnung gemäss Staatsvertrag
1.3.1 Abgeltungsgegenstand gemäss Abgeltungsrechnung
Wie bereits in Kapitel 1.1 erwähnt, wird mit dem Staatsvertrag anstelle von Zahlungen soweit wie möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen. Nur die Mehrleistung wird finanziell abgegolten:
1.3.2 Bestimmung des Leistungsüberhangs
Massgebende Grösse zur Bestimmung des Leistungsüberhangs - und damit des Abgeltungsbetrages - sind gemäss Staatsvertrag die gewichteten Kursstunden (= Fahrleistung in Std. gewichtet nach Fahrzeugtyp). Bis und mit Abgeltungsrechnung 1994 bestand beim Tram und beim Bus immer ein Leistungsüberschuss der BVB auf kantonsfremdem Gebiet.
Durch die Übernahme des Betriebes der Linie 11 durch die BLT Baselland Transport AG ab 1. Januar 1995 hat sich beim Tram das Blatt gewendet. Die BLT hat seit 1995 auf baselstädtischem Gebiet mehr Leistungen - gemessen in gewichteten Kursstunden - erbracht als die BVB auf basellandschaftlichem Gebiet (siehe Tabelle ~ Tabelle1 \h auf Seite 8).
Tabelle 1: Leistungsüberhang Tram
Beim Busbetrieb besteht hingegen nach wie vor ein deutlicher Leistungsüberhang der BVB.
1.3.3 Berechnungsgrundlage für die finanzielle Abgeltung der Mehrleistung
Als Berechnungsgrundlage für die finanzielle Abgeltung der Mehrleistungen gilt die Kostenstruktur der betriebsführenden Unternehmung. Die Bestimmung des anzuwendenden Kostensatzes (BVB oder BLT) ist somit entscheidend für das finanzielle Ergebnis der Abgeltungsrechnung. Aufgrund der im Jahre 1998 erbrachten Leistungen gelangen folgende Kostensätze zur Anwendung:
- Tramlinien: Leistungsüberhang BLT -> Kostenstruktur BLT
- Buslinien: Leistungsüberhang BVB -> Kostenstruktur BVB
1.3.4 Saldo aus dem Staatsvertrag
Es ist offensichtlich, dass der Staatsvertrag auf Rechnungselementen basiert (Kostensätze, massgebende Grundgrössen wie gewichtete Fahrzeiten, Umlaufzeit etc.), die zwangsläufig zu einer (systembedingten) Differenz zu den Betriebsrechnungen der Transportunternehmungen führt.
Solange in der Abgeltungsrechnung der günstigere BLT-Kostensatz durch den teureren BVB-Kostensatz ersetzt werden konnte (bis 1994), wirkte sich die Differenz zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft aus, indem der Kanton Basel-Stadt dadurch einen grösseren Anteil an die BLT-Linien leistete als gemäss Betriebsrechnung der BLT zu erwarten gewesen wäre. In der Abgeltungsrechnung pro 1996 musste zum ersten Mal eine Differenz zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft ausgewiesen werden:
Tabelle 2: Saldo aus Staatsvertrag im Betriebsjahr 1998 - Tram
Mit den BVB-Leistungen verrechneter Fehlbetrag der BLT-Linien 10, 11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet pro 1998 gemäss Staatsvertrag Tatsächlicher Fehlbetrag der BLT-Linien 10, 11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet für das Jahr 1998 |
Fr. 2'789'049.-- Fr. 3'227'262.-- |
Differenz zu Lasten Kanton Basel-Landschaft | Fr. 438'213.-- |
Der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft erhöht sich somit, da ein Teil des effektiv auf baselstädtischem Gebiet anfallenden Fehlbetrages der BLT-Tramlinien - aufgrund der Modalitäten des Staatsvertrages - vom Kanton Basel-Landschaft übernommen werden muss. Die im Jahre 1998 ausgewiesene Differenz zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft für die Tramlinien in der Höhe von Fr. 438'213.-- fällt jedoch deutlich geringer aus als im Vorjahr (Fr. 1'007'687.--). Diese Reduktion ist auf den um rund 1,2 Mio Fr. kleineren Gesamtfehlbetrag der BLT-Linien auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung BLT zurückzuführen.
Tabelle 3: Saldo aus Staatsvertrag im Betriebsjahr 1998 - Bus
Mit den BVB-Leistungen verrechneter Fehlbetrag der AAGL-Linie 70 auf baselstädtischem Gebiet pro 1998 gemäss Staatsvertrag Tatsächlicher Fehlbetrag der AAGL-Linie 70 auf basel-städtischem Gebiet für das Jahr 1998 |
Fr. 195'960.-- Fr. --.-- |
Differenz zu Gunsten Kanton Basel-Landschaft | Fr. 195'960.-- |
Der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft verringert sich, da vom Kanton Basel-Stadt für die Linie 70 auf BS-Gebiet - aufgrund der Modalitäten des Staatsvertrages - ein Anteil in der Höhe von Fr. 195'960.-- übernommen werden muss.
Im Sinne der Leistungsverrechnung werden diese Anteile nicht ausbezahlt, sondern an die Leistungen der BVB auf basellandschaftlichem Gebiet angerechnet.
1.3.5 Zusammenfassung "Elemente der Abrechnung gemäss Staatsvertrag"
Die in den vorhergehenden Kapiteln 1.2 (Abbildung "Gegenstand LRV") sowie 1.3.2 bis 1.3.4 dargestellten Elemente der Abrechnung gemäss Staatsvertrag lassen sich - anhand der Zahlen 1998 (Details siehe Kapitel 2) - wie folgt zusammenfassen:
- Ergebnis der BVB Tram-Linien
auf BL-Gebiet -->
(Ertragsüberschuss) |
Fr. - 1'374'507.-- |
- Saldo aus Staatsvertrag Tramlinien zu Lasten BL --> (Ertragsüberschuss) |
Fr. 438'213.-- |
= Subtotal Tramlinien - Abgeltung an BVB (Ertragsüberschuss) |
Fr. - 936'294.-- |
- Ergebnis der BVB Bus-Linie
37 auf BL-Gebiet -->
(Aufwandüberschuss) |
Fr. 1'427'834.-- |
- Saldo aus Staatsvertrag Buslinien zu Gunsten BL --> | Fr. - 195'960.-- |
= Subtotal Buslinien - Abgeltung an BVB (Aufwandüberschuss) |
Fr. 1'231'874.-- |
Total Beitrag Kanton BL an BVB pro 1998 | Fr. 295'580.-- |