1999-273 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 21. Januar 2000 zur Vorlage 1999-273


Bericht der Finanzkommission an den Landrat


Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1998


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Generelle Bemerkungen zur Vorlage

1.1 Gesetzliche Grundlage


Gemäss § 7 des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 sind alle von den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bzw. von der Baselland-Transport AG (BLT) und der Autobus AG Liestal (AAGL) auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt betriebenen Linien zu erfassen und nach Tram und Bus getrennt zu verrechnen. Anstelle von Zahlungen wird soweit wie möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen.




1.2 Höhe des Staatsbeitrags


Der zu beschliessende Staatsbeitrag, der für das Jahr 1998 an die BVB auszurichten ist, errechnet sich zusammengefasst wie folgt:


Tabelle 1 - Staatsbeitrag


Gegenüber dem Vorjahr ist somit eine Abnahme des zu leistenden Staatsbeitrages um Fr. 1,4 Mio zu verzeichnen. Dies ist in erster Linie auf höhere Nebenerträge und einen besseren Abschluss der BLT-Linien auf basel-städtischem Gebiet zurückzuführen. Die erfreuliche Entwicklung des Staatsbeitrages im Vergleich zu früheren Jahren zeigt das folgende Diagramm:





1.3 Gemeindeanteile


Das per 1.1.1998 revidierte Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs stellt die Berechnung der einzelnen Gemeindebeiträge auf eine neue Basis. Sie werden deshalb nicht mehr in dieser Vorlage, sondern im Rahmen der Abrechnung des generellen Leistungsauftrages abgerechnet.


Insgesamt haben die Gemeinden den gesetzlichen Mindestbeitrag von 50 % des Staatsbeitrages bzw. Fr. 147'790.- zu entrichten.




2. Kommissionsberatung


2.1 Einleitung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2000 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle, und Renato Baroffio, Amt für Raumplanung.




2.2 Abrechnungstermin


Als besonders erfreulich ist es zu werten, dass bezüglich des Abrechnungstermines der bisherige Rückstand um rund sieben Monate reduziert werden konnte. Die Regierungsvorlage datiert nun nicht mehr ganz ein Jahr nach dem für die Abrechnung massgeblichen Stichtag.




2.3 Ausgleich der Fahrleistungen


Gemäss § 6 des Staatsvertrages sollen möglichst gleich grosse reale Fahrleistungen der BVB und der BLT auf ausserkantonalem Gebiet angestrebt werden. In den beiden letzten Jahren ergaben sich die folgenden Verhältnisse:




2.4 Abrechnungsverfahren


Nachdem in den vergangenen Jahren die Komplexität des Abrechnungsverfahrens immer wieder ein Thema darstellte (vgl. u.a. Bericht der Finanzkommission zur Vorlage 1999/153), kann bezüglich des Jahres 1998 festgestellt werden, dass die Abrechnung insbesondere dank der graphischen Darstellung auf Seite 6 der Regierungsvorlage wesentlich an Klarheit und Lesbarkeit gewonnen hat.


Tabelle 2 - Ausserkantonale Fahrleistungen




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen, wobei in letzterem noch das Datum der Regierungsvorlage (21. Dezember 1999) einzusetzen ist.




Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube


Gelterkinden, den 21. Januar 2000 


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