1999-267

Landrat / Parlament


Postulat von Bruno Krähenbühl: Einleitung eines Revisionsverfahrens zur Anpassung des Konkordats über die Schulkoordination an die heutigen gesellschaftlichen Bedürfnisse



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Bruno Krähenbühl

Eingereicht: 15. Dezember 1999


Nr.: 1999-267




Laut Art. 62 der neuen Bundesverfassung, sind für das Schulwesen die Kantone zuständig. Um im Schulbereich trotz der kant. Schulhoheit eine gewisse Einheitlichkeit zu erreichen, haben sich die Kantone zu einem Konkordat zusammengeschlossen, welches die Förderung des Schulwesens und die Harmonisierung des entsprechenden kant. Rechts bezweckt (Konkordat über die Schulkoordination vom 14. Dez. 1970). Der Beitritt unseres Kantons erfolgte am 22. April 197l.

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass das erwähnte Konkordat in unserer Region die unterschiedliche Entwicklung der kant. Bildungssysteme nicht verhindern konnte. Die daraus resultierenden schulischen Unterschiede sind heute für viele der Betroffenen ein grosses Ärgernis. Sie werden als schikanöse Hürden empfunden, welche die heute immer nötiger werdende Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unnötig einschränken oder erschweren. Die organisatorische Vielfalt unserer regionalen Schulsysteme wird heute eindeutig als negativer Standortfaktor wahrgenommen. Es sind Anstrengungen zu unternehmen, diese Hindernisse abzubauen.


Gestützt auf § 35 Ziffer 1 Bst. b. des Landratsgesetzes, wird deshalb der Regierungsrat beauftragt, bei den übrigen Konkordatskantonen eine Revision des Konkordats für die Schulkoordination zu bewirken. Dabei stünden insbesondere folgende Punkte für eine bessere Konkordatslösung im Vordergrund:


- Schuleintrittsalter


- Dauer und Bezeichnung der Schulstufen und Schularten


- Beginn und Umfang des Fremdsprachenunterrichts


- mind. teilweise gemeinsame Lehrmittel


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