1999-264 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 11. April 2000 zur Vorlage 1999-264


Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission an den Landrat


Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der regionalen Tagesschulen und des Kindergartens für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein (SGS 649.3) vom 2. Mai 1979 (Partnerschaftliches Geschäft)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Die Vorlage im Überblick

Die regionalen Tagesschulen und der Kindergarten für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein wurden im Jahr 1979 gegründet. Der Landrat genehmigt am 11. Juni 1997 die entsprechende Vereinbarung sowie die Zusatzvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Das schulische und vorschulische Angebot ist nach wie vor unentbehrlich, allerdings sind in den letzten Jahren einige Veränderungen eingetreten: Neben der ursprünglichen Idee, Regelschulunterricht mit zusätzlichen Therapien anzubieten, übernahmen die Tagesschulen vor rund vier Jahren auch die Ausbildung von Fördergruppenkindern, schwerstbehinderten Kindern, welche nicht am Regelunterricht teilnehmen können.


Zur Zeit besuchen 87 Kinder die Tagesschule Münchenstein (TMS). Ein eigenständiger Kindergarten betreut 29 Kinder. Zusätzlich zu diesen beiden Gruppen werden rund 30 Kinder aus der Region durch die TSM ambulant betreut (Besuch der Regelschule plus zusätzliche Therapien und fachliche Beratung). Rund die Hälfte der Schülerinnen und Schüler stammen aus dem Kanton Basel-Landschaft; die andere Hälfte kommt aus dem Kanton Basel-Stadt bzw. aus den Kantonen Solothurn und Aargau.


Verändert hat sich aber nicht nur die Zusammensetzung der zu betreuenden Kinder, verändert hat sich insbesondere auch das gesamte schulische Umfeld. Diesbezüglich sind die vor 20 Jahren vereinbarten Abmachungen hinsichtlich Zuständigkeit, Organisation und Kompetenzen nicht mehr zeitgemäss und stehen dringend nötigen Reformen im Weg. Kompetenzregelungen zwischen der Aufsichtskommission einerseits und der Schullleitung andererseits sind schwerfällig und verhindern zum Teil, die Schulleitung auch in die finanzielle Verantwortung einzubinden. Die Regierungsräte der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben daher am 14. Juni 1999 der Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung zugestimmt, in der Absicht, für die Schule eine neue Trägerschaft und eine neue Organisationsstruktur, welche in Richtung einer autonom geleiteten Schule gehen soll, durch eine Projektgruppe ausarbeiten zu lassen. Für diese Arbeiten stehen noch rund zweieinhalb Jahre zur Verfügung.




2. Die Beratung in der Kommission


Die EKK hat die Vorlage 1999/264 sowie die Eingabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der TMS vom 3. Januar 2000 anlässlich ihrer Sitzung vom 30. März 2000 in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Schmid sowie den Herren Martin Leuenberger und René Broder (Leiter Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe) beraten. Sie konnte sich dabei vergewissern, dass die in den letzten 20 Jahren eingetretenen Veränderungen und insbesondere die in der Praxis gemachten Erfahrungen eine Neuausrichtung von Trägerschaft und Struktur, angepasste Kompetenzregelungen und eine stärkere Einbindung der Schulleitung in die finanziellen Verantwortlichkeiten rechtfertigen. Auch wenn die konkreten Vorstellungen für diese Neuausrichtung zur Zeit noch fehlen, wird klar darauf hingewiesen, dass diese Strukturen der Schule zu dienen haben und nicht etwa umgekehrt. Ganz klar bestätigt wird auch die Absicht, die TMS mit ihrer Aufgabe weiterführen zu wollen.


Eigentlich hätte die Kommission dieses Geschäft gerne erst dann beraten, wenn auch bereits klare und konkrete Vorstellungen darüber vorliegen, wie die Schule neu strukturiert und geführt werden soll. Der Auflösung der erwähnten Vereinbarungen zuzustimmen, wäre ihr in Kenntnis des Inhalts neuer Vereinbarungen leichter gefallen. Zu diesem Thema musste sie zur Kenntnis nehmen, dass den Regierungen aufgrund von Abklärungen seitens des Rechtsdienstes des Erziehungsdepartements BS und des Rechtsdienstes des Regierungsrates BL nichts anderes übrig blieb, als die in den Vereinbarungen enthaltenen Kündigungsfristen von drei Jahren einzuhalten. Einer neuen Vereinbarung zuzustimmen, welche aber erst in drei Jahren in Kraft treten kann, wäre umgekehrt ebenfalls unbefriedigend gewesen. Sollte es wider Erwarten so sein, dass die Arbeiten für eine neue Trägerschaft sowie für eine neue Organisationsstruktur nicht zeitgerecht vorliegen, steht einer angemessenen Verlängerung der Vereinbarung nichts im Weg. Für diesen Fall erwartet die Kommission, dass der Regierungsrat rechtzeitig eine Verlängerung beantragen würde.


In diesem Sinn bringt die Kommission auch dem Schreiben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verständnis entgegen, auch wenn sie seitens René Broders darauf hingewiesen wird, dass sowohl die Eltern als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgängig schriftlich informiert worden sind. Zudem hat sich die Präsidentin der Aufsichtskommission anlässlich von Mitarbeiterversammlungen zwei Mal den Fragen gestellt. Inwieweit allerdings ein Wechsel in der Leitung sowie gewisse Beschlüsse im Schulwesen des Kantons Basel-Stadt, welche auch die TSM betrafen, die Verunsicherung eher gefördert als abgebaut haben, muss als offene Frage stehen bleiben.


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.


In der Detailberatung des Entwurfs zum Landratsbeschluss wollte die Kommission ihr Anliegen, die Schule auf jeden Fall in ihrer Weiterexistenz zu gewährleisten, mit einem zusätzlichen Absatz zum Ausdruck bringen. Die Kommission beschloss mit 12 zu 0 Stimmen folgende Änderungen:


- Neue Ziffer 2: Der Landrat beauftragt den Regierungsrat, innert der Kündigungsfrist eine neue Lösung vorzulegen, welche die Weiterexistenz der erwähnten Institution gewährleistet.


- Die bisherige Ziffer 2 wird zu Ziffer 3.




3. Antrag der Kommission


Die Kommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem beiliegenden, erweiterten Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen.


Pfeffingen, den 11. April 2000


Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Eugen Tanner


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