1999-264
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-264 vom 14. Dezember 1999
Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der regionalen Tagesschulen und des Kindergartens für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein (SGS 649.3) vom 2. Mai 1979 (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Zusammenfassung
Am 11. Juni 1979 genehmigte der Landrat die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Errichtung und den Betrieb der regionalen Tagesschulen und des Kindergartens für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein vom 2. Mai 1979. Die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung regeln die Zuständigkeiten, Organisation und Kompetenzen betreffend die regionalen Tagesschulen und des Kindergartens.
Die bestehenden schulischen und vorschulischen Angebote sind unbestritten. Sie stellen für die Schulung von seh-, motorisch- und mittlerweile auch mehrfachbehinderten Kindern ein unentbehrliches Angebot dar, welches neben den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft auch von den Kantonen Aargau und Solothurn in Anspruch genommen wird.
Die vor 20 Jahren vereinbarten Abmachungen hinsichtlich Zuständigkeiten, Organisation und Kompetenzen sind nicht mehr zeitgemäss und verunmöglichen eine Anpassung an die Erfordernisse von heute beziehungsweise an diejenigen der Zukunft. Die von der Aufsichtskommission der regionalen Tagesschulen und des Kindergartens vorgeschlagene Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung auf den 31. Oktober 2002, bei einem Zeitraum von drei Jahren, soll die Erarbeitung und Entwicklung einer neuen Trägerschaft und Organisationsstruktur ermöglichen.
Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft stimmten anlässlich der gemeinsamen Sitzung vom 14. Juni 1999 der Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung zu, vorbehältlich der Zustimmung ihrer Parlamente. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen beschlossene Auflösung zu genehmigen. Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt wird im Anschluss eine Projektgruppe mit Vertretern und Vertreterinnen beider Kantone einsetzen, welche mit der Ausarbeitung einer neuen Trägerschaft und Organisationsstruktur in Richtung einer autonom geleiteten Schule beauftragt wird. Das Ergebnis wird voraussichtlich eine neue Vereinbarung zwischen den Kantonen sein.
2. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 11. Juni 1979 genehmigte der Landrat auf Antrag der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der regionalen Tagesschulen und des Kindergartens für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein.
Die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung bildeten während zwei Jahrzehnten die Grundlage für eine erfolgreiche regionale Zusammenarbeit zum Wohle der behinderten Kinder. Mit den Jahren zeigte sich zunehmend, dass die Vorgaben der Vereinbarung die qualitative Weiterentwicklung behindern und die an eine Sonderschule gestellten zeitgemässen Anforderungen in hohem Masse erschweren beziehungsweise verunmöglichen. Die festgeschriebenen Kompetenz- und Zuständigkeitsregelungen verunmöglichen den Aufbau angemessener Schul- und Organisationsstrukturen sowie auch das Wahrnehmen der Verantwortung vor Ort. Die Bewältigung neuer Anforderungen setzt angepasste Strukturen voraus: Klare Zuständigkeiten, kurze Entscheidungswege, Transparenz und das Zusammenführen von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Unbestritten bleibt, dass sich das schulische wie das vorschulische Angebot bewährt haben und von den Kantonen der Nordwestschweiz geschätzt wird.
3. Problematik
Teilautonomie stellt in beiden Kantonen eine Voraussetzung für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen im Sonderschulbereich dar. In Anlehnung an das Konzept «Sonderschulung im Kanton Basel-Landschaft» wurden im Kanton Basel-Landschaft mit den privaten Trägern der Sonderschulung bereits Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Gestützt auf das Sonderpädagogische Leitbildes Basel-Stadt sollen in Basel-Stadt mit den staatlichen und den privaten IV-Sonderschulen jetzt ebenfalls Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Das Sonderpädagogische Leitbild Basel-Stadt ist mit dem Konzept des Kantons Basel-Landschaft abgestimmt.
Bis anhin wurde die Schulleitung durch die Leiterin des Ressorts Dienste (früher Sozialpädagogischer Dienst) im Erziehungsdepartement Basel-Stadt wahrgenommen (§ 21 Abs. 1 der Vereinbarung). Die Vereinbarung sieht unter § 21 Absatz 2 die Übertragung der Schulleitung an eine andere Person vor. Durch Beschluss des baselstädtischen Regierungsrates vom 9. März 1999 wurde die Leiterin des Ressorts Dienste inzwischen von der Schulleitung entbunden. Diesem Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt stimmte der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 13. April 1999 zu. Inzwischen wurden die Leitungen der Schule und des Kindergarten mit den bereits jetzt in dieser Funktion tätigen Herrn Dr. Raffael Wieler und Frau Magdalena Wagner neu bestellt.
4. Folgerungen
In der Sitzung vom 22. April 1999 hat die Aufsichtskommission der regionalen Tagesschulen und Kindergärten beider Basel für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein den einstimmigen Beschluss gefasst, den Regierungen die Auflösung der heutigen Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung zu beantragen.
Die Aufsichtskommission ist der Meinung, dass die drei Jahre dauernde Zeitspanne ausreichend Zeit lässt zur Erarbeitung einer neuen Trägerschaft, welche den regionalen Bedürfnissen dient. Zudem soll eine neue Organisationsstruktur sowie eine interne Schulentwicklung die Schulung der behinderten Kinder sicherstellen.
An der gemeinsamen Sitzung der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 14. Juni 1999 wurde die Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung per 31. Oktober 2002 wie folgt beschlossen:
1. Der Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung per 31.10.2002 wird zugestimmt, vorbehältlich der Zustimmung des Grossen Rates und des Landrates.
2. Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt wird beauftragt, eine Projektgruppe mit Vertretern/Vertreterinnen beider Kantone einzusetzen. Sie wird mit der Ausarbeitung einer neuen Trägerschaft und Organisationsstruktur in Richtung einer autonom geleiteten Schule beauftragt, deren Ergebnis in einer neuen Vereinbarung oder ähnlichem resultiert. Zur Begleitung des Entwicklungsprozesses wird ein Kredit von Fr. 50'000.--, verteilt auf drei Jahre, bewilligt.
3. Die Aufsichtskommission erhält den Auftrag, die Wahlen der Schul- und Kindergartenleitung zu Handen der Regierung des Kantons Basel-Stadt vorzubereiten.
4. Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt stellt eine sachgemässe Kommunikation der Direktbetroffenen sicher.
7. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses die einvernehmliche Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der regionalen Tagesschulen und des Kindergartens für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein vom 2. Mai 1979 zu genehmigen.
Liestal, 14. Dezember 1999
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin