1999-260 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. Januar 2000 zur Vorlage 1999-260
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
2. Ausbauetappe Werkhof Tiefbauamt Kreis 1, Reinach; Baukreditvorlage
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Einleitung
Mit Beschluss vom 7. Dezember 1999 hat der Regierungsrat die Landratsvorlage 1999/260 für die 2. Ausbauetappe des Werkhofes des Strassenverwaltungskreises 1 des Tiefbauamtes in Reinach an den Landrat weitergeleitet.
Die Bau- und Planungskommission, welche das Geschäft überwiesen erhielt, befasste sich an ihrer Sitzung vom 6. Januar 2000 mit dieser Vorlage.
Für Erläuterungen und die Behandlung von Fragen standen an der Sitzung Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Manfred Beck, Kantonsingenieur, Hanspeter Wagner Strassenverwalter Kreis 1, Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin und Judith Brändle, Architektin Hochbauamt, zur Verfügung.
2. Vorstellung der Vorlage
Zusammenlegung der Strassenverwaltungskreise 1 und 4
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sollen die beiden Strassenverwaltungskreise 1 (Reinach) und 4 (Zwingen) zusammengelegt werden. Die Zentralisierung der Infrastrukturanlagen ermöglicht einen otpimalen Einsatz der technischen Hilfsmittel und Verbesserungen in der personellen Organisation. Insbesondere im Bereich der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft können effektive Kosteneinsparungen erwartet werden. In personeller Hinsicht kann der Sollbestand der heutigen Kreise 1 und 4 mittelfristig von 42 auf 36 Stellen reduziert werden. Der Personalabbau erfolgt so sozialverträglich wie möglich. Es wird keine Entlassungen geben.
Mit dem geplanten Ausbau des Werkhofes Reinach können die Infrastrukturbedürfnisse der zusammengelegten Strassenverwaltungskreise 1 und 4 zentral abgedeckt werden.
Gesamtausbaukonzept
Die Grundlage der Projektierung bildet das Gesamtausbaukonzept, welches vom Landrat im Jahre 1990 zusammen mit dem Baukredit für die 1. Bauetappe bewilligt wurde (Vorlage 90/103). Aus finanziellen Gründen wurde damals eine Realisierung in zwei Etappen beschlossen. Die erste Etappe umfasste die Werkhalle mit Werkstätten im Erdgeschoss, Lager im Untergeschoss und Personalräumen im Obergeschoss. Sie wurde 1993 in Betrieb genommen.
Mit der beantragten 2. Ausbauetappe soll nun eine Einstellhalle mit integriertem Büroteil und Untergeschoss entstehen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesamtkonzept kann durch eine Volumenverdichtung das Projekt optimiert und auf ein Gebäude beschränkt werden. Auf ein separates zusätzliches Bürogebäude kann verzichtet werden. Die neue Einstellhalle soll parallel zur bestehenden Werkhalle entstehen und sich bezüglich Volumen und Material der 1. Bauetappe angleichen.
3. Beratung der Vorlage
In der Detailberatung wurden hauptsächlich folgende Themen angesprochen und diskutiert.
3.1 Betriebliche Aspekte
Optimale Grösse eines Strassenverwaltungskreises
Die rund 440 km Kantonsstrassen sind auf die vier Kreise wie folgt aufgeteilt:
Der Kreis 1 ist zuständig für ca. 90 km Kantonsstrasse, der Kreis 2 für ca. 140 km, der Kreis 3 ebenfalls für ca. 140 km und der Kreis 4 für rund 70 km. Die optimale Grösse für einen Strassenverwaltungskreis liegt zwischen 140 und 170 km. Dies auch bezüglich der Infrastrukturkosten, welche eine gewisse Betriebsgrösse d.h.Länge des Strassennetzes bedingen.
Die besonderen Verhältnisse des dicht besiedelten und befahrenen Gebietes des Strassenverwaltungskreises 1 sind in den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen berücksichtigt. Aufgrund der regionalen Unterschiede wurden die effektiven Strassenkilometer mit einem geschätzten Gewichtungsfaktor versehen.
Die Distanz zwischen den beiden Werkhöfen in Zwingen und Reinach beträgt ca. 13 km. Der Kreis 1 beschäftigt heute schon Mitarbeiter aus dem solothurnischen Erschwil, Büsserach, Nunningen etc., die ebenfalls nach Reinach fahren müssen. Die Anfahrtswege sind zumutbar.
Externe, neutrale Expertise
Mit der Abklärung der Zusammenlegungsfrage wurde eine externe Beratungsfirma (ATAG, Ernst & Young) beauftragt. Diese war dem Tiefbauamt durch ihre Tätigkeit im Auftrag des Bundesamtes für Strassen bekannt. Ziel war es, die Auswirkungen einer Zusammenlegung von einer unabhängigen externen Stelle auflisten zu lassen, dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine bessere Akzeptanz aller Betroffenen. Die Kosten betrugen rund Fr. 30'000.--.
Personalfragen
Das Personal wurde frühzeitig über die Absichten und Entscheide der Zusammenlegung orientiert. Es wurde von Anfang an darauf hingewiesen, dass keine Entlassungen aus dieser Fusion erfolgen, hingegen damit zu rechnen sei, dass Mitarbeiter den Arbeitsort wechseln und allenfalls einen neuen oder anderen Aufgaben- und/oder Arbeitsbereich in Kauf nehmen müssen. Allerdings werden sich für das Gros der Belegschaft Kreis 4 mit Ausnahme des neuen Arbeitsortes keine wesentlichen Änderungen des heutigen Aufgabengebietes ergeben.
Outsourcing
Outsourcing ist Thema im Bereich Winterdienst. Schon heute sind private Firmen im Einsatz:
- im Kreis 1 3 Firmen
- im Kreis 4 4 Firmen
Das Interesse der privaten Firmen an diesen Dienstleistungen hält sich in Grenzen.
CAD-Anlage
Die Dokumentation der gesamten Strassenanlagen inkl. Pläne werden in den Strassenverwaltungskreisen verwaltet, das heisst, die Pläne müssen periodisch nachgeführt werden.
Seit geraumer Zeit werden insbesondere die Pläne praktisch nur noch auf Datenträger abgegeben. Um die Pläne a jour zu halten, müssen sie auf einer CAD-Anlage bearbeitet werden können.
Gebäude der 1. Bauetappe, Werkhalle
Mit dem Gebäude der ersten Etappe hat das Tiefbauamt gute Erfahrungen gemacht. Der seinerzeit von der BPK verlangte Zwischenboden kann jetzt in der 2. Etappe für die zusätzlichen Personalbedürfnisse genutzt werden. Die Schallisolation ist ausreichend mit Ausnahme bei lärmstarken Arbeiten, die allerdings relativ selten vorkommen.
3.2 Bauliche Aspekte
Bauprojekt
Die Anzahl unterzubringende Fahrzeuge und Maschinen bestimmt die Grösse des Gebäudes. Mit den vorgesehenen Abmessungen (25 m x 50 m) wird eine optimale Befahrbarkeit und Bedienung der Einstellhalle von beiden Längsseiten her erreicht.
Die Erschliessung des Untergeschosses über eine befahrbare Rampe wurde in der 1. Bauetappe eingehend untersucht. Auf eine Rampe wurde verzichtet, da diese sehr viel Aussenareal beansprucht hätte und zudem im Untergeschoss eine Lüftung bedingen würde.
Die Erschliessung des Untergeschosses erfolgt über einen Warenlift. Die Lagerbewirtschaftung über einen Lift hat sich bereits in der 1. Bauetappe bewährt. Im Gegensatz zur 1. Etappe wird der neue Lift mit erhöhter Tragkraft (6 t) ausgerüstet.
Die Erfahrung mit dem Lift im Werkhof Sissach hatte gezeigt, dass die Lifttüren nicht luftdicht abschliessbar sind. Deshalb musste nachträglich ein Vorbau erstellt werden, um den Durchzug zu unterbinden. In der 1. Bauetappe Werkhof Reinach wurde dies gelöst, indem der Lift ca. 4 m in das Gebäude versetzt wurde. In der 2. Etappe ist aus den gleichen Gründen der Lift in der Mitte des Gebäudes vorgesehen. Damit können die Abstellflächen vor den Fassadenfronten vollumfänglich für Autos und Maschinen genutzt werden.
Die geplante Einstellhalle verfügt im Bürobereich über kleine Reserven. In Anlehnung an den Entscheid der Kommission bei der 1. Bauetappe, eine zusätzliche Decke einzubauen, wird empfohlen, auch bei der 2. Etappe 2 Achsen zu überdecken, da ein späterer Einbau nicht mehr oder nur mit unverhältnissmässigem Aufwand möglich ist.
Heizung
Die Wärmeerzeugung erfolgt über die bestehende Kombination Holzschnitzel-/Ölfeuerungsanlage der 1. Bauetappe. Die Anlagen sind so dimensioniert, dass beide Gebäude beheizt werden können.
Aufgrund der bisherigen Betriebsweise beträgt der Deckungsgrad der Holzschnitzel rund 75 % des gesamten Heizenergiebedarfs. Durch den Anschluss des neuen Gebäudes dürfte sich dieser Anteil nicht wesentlich verändern.
Die Wärmeabgabe erfolgt im Bürobereich über Radiatoren, in der Einstellhalle über Luftheizapparate mit gerichteten Ausblasöffnungen.
Regenwassernutzung
Das Regenwasser wird zum Betanken der Strassenwischmaschinen und für die Fahrzeugreinigung verwendet. Der dafür ermittelte Wasserbedarf beträgt pro Jahr ca. 1'600 m 3 . Die durch die Regenwasser-Nutzungsanlage nutzbare Regenwassermenge beträgt durchschnittlich pro Jahr ca. 1'300 m 3 . Der Deckungsgrad der geplanten Anlage beträgt demnach ca. 80 %.
Bestehende Mietverträge
Sämtliche Einmietungen der beiden Strassenverwaltungskreise 1 und 4 werden aufgelöst. Die ausgehandelten Mietkonditionen erlauben die Vertragsverhältnisse fristgerecht aufzulösen.
Die provisorische Einstellhalle entstand 1997 als kurzfristige Ersatzlösung für die ehemalige Lagerhalle in Aesch. Sie ist ebenfalls gemietet und wird nach Fertigstellung der 2. Ausbauetappe abgebrochen.
Kostenvoranschlag
Dank dem Entgegenkommen der Gemeinde Reinach, welche die Anschlussgebühren für Wasser und Kanalisation in der Höhe von rund Fr. 225'000.-- erlässt, reduziert sich der ursprüngliche beantragte Kredit von Fr. 6'340'000.-- auf Fr. 6'115'000.--.
Gemäss Finanzhaushaltsgesetz beträgt die Kostengenauigkeit des Kostenvoranschlages + 0/- 10%. Für Unvorhergesehenes ist eine Reserve von 5 %, wie bei Neubauten üblich, offen ausgewiesen.
Planerbeauftragung
Die Planerbeauftragungen erfolgten 1997. Damals war eine direkte Auftragserteilung ohne Wettbewerb noch möglich. Mit der Beauftragung des Planerteams der 1. Etappe, wird die Einheitlichkeit und der Ausbaustandard des Gebäudes garantiert. Das bereits vorhandene Know-how kann optimal eingesetzt werden, was zudem Kosteneinsparungen mit sich bringt.
Für die Architekturleistungen der Bauprojektphase konnten so beispielsweise aufgrund der Erfahrungen aus der 1. Bauetappe und eines exakten Leistungsbeschriebs Honorarkosten in der Grössenordnung eines Drittels gegenüber eines üblichen SIA-Honorares eingespart werden.
4. Schlussberatung und Abstimmung
Der anbegehrte Verpflichtungskredit soll die von der Gemeinde Reinach erlassenen Anschlussgebühren für Wasser und Kanalisation nicht enthalten. Der Landratsbeschluss soll in Ziffer 1 entsprechend von Fr. 6'340'000.-- auf Fr. 6'115'000.-- gekürzt werden.
Die Bau- und Planungskommission genehmigt den Landratsbeschluss der Baukreditvorlage 1999/260 mit obiger Änderung einstimmig mit 13:0 Stimmen.
5. Antrag
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und der Abstimmung beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf zum Landratsbeschluss zuzustimmen.
Oberdorf, 27. Januar 2000
Im Namen der Bau- und Planungskommission
der Präsident: Karl Rudin