1999-259_6.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-259 vom 7. Dezember 1999
Entwurf zu einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
VI. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem neuen Verfahren werden Verfahrensschritte eingespart, was der zuständigen Bundesbehörde und dem Bürger- bzw. Gemeinderat zugutekommt. Diese beiden Behörden müssen sich nur noch einmal bzw. zweimal und nicht wie heute zweimal bzw. dreimal mit dem Gesuch befassen. Für diese Behörden vermindert sich somit der Aufwand. Für die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion entsteht ein Mehraufwand, indem sie bei Gesuchseingang zusätzlich die eidgenössischen Wohnsitzvoraussetzungen der ausländischen Bewerber zu überprüfen hat. Beim geltenden Verfahren erfolgt diese Prüfung durch den Bund, bei dem das Gesuch eingereicht wird. Dieser Mehraufwand wird aber ausgeglichen durch den Wegfall der Anfragen wegen der langen Verfahrensdauer seitens von Bürgerräten und Bewerbern sowie durch den Wegfall der Ueberprüfung von Leumundsberichten, die durch das heutige lange Verfahren oft notwendig ist. Für die übrigen am Verfahren beteiligten Behörden wie Bürgergemeindeversammlung, Regierungsrat und Landrat bleibt der Aufwand gleich.
Es ist also festzustellen, dass für die kantonalen Behörden der Aufwand in etwa gleichbleibt und für Bund und Bürger- bzw. Gemeinderat der Aufwand sich verringert.