1999-240
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-240 vom 23. November 1999
Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 25. November 1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Sabine Stöcklin: Programmiersprache von EasyTax
Die Finanz- und Kirchendirektion hat ein Computerprogramm entwickelt, das es den Steuerpflichtigen ermöglicht, die Steuererklärung auf einfache Weise am Computer auszufüllen: EasyTax. Der Kanton Basel-Landschaft hat dabei im gesamtschweizerischen Vergleich die Nase vorn. Leider ist das Programm nur tauglich für PCs, die mit Betriebssystemen von der Firma Microsoft - Windows - laufen. Die FKD bevorzugt damit einseitig Microsoft-produkte.
Fragen:
1. Weshalb wurde EasyTax nicht von Anfang an in einer Programmiersprache erstellt, die unabhängig von Betriebssystemen ist (z.B. Java)?
2. Ist die FKD gewillt, EasyTax in Zukunft in einer Programmiersprache anzubieten, die von allen, z.B. auch von Macintosh-Computern, gelesen werden kann?
3. Oder löst die FKD das wettbewerbspolitische Problem mit der Abgabe von EasyTax zusammen mit einem Windows-Emulationsprogramm, welches EasyTax auf praktisch allen Computern mit nicht Microsoft-Betriebssystemen lauffähig machen würde (z.B. "virtual PC" oder "Softwindows")?
2. Pascal Wyss: BSE-Fehlverhalten
Wie neuste Untersuchungen zeigen, kann noch lange nicht mit einem Abklingen der BSE-Fälle (Rinderwahnsinn) in der Schweiz gerechnet werden. Zudem ist man sich bis heute noch unschlüssig, welche gesundheitlichen Folgen diese Tierkrankheit auf den Menschen haben. Wissenschaftskreise warnen nach wie vor vor einem erheblichen Ansteckungsrisiko mit (Todes)- Folgen.
Unbestritten ist daher, dass bei allfälligen Symptomen der BSE-Krankheit der Tierarzt verpflichtet ist, umgehend entsprechende Untersuchungen vorzunehmen und bei einem positiven Befund den Kantonstierarzt zu benachrichtigen. Diese Vorschriften sind auch den praktizierenden Tierärzten im Baselbiet bekannt. Daher ist es nicht nachvollziehbar, wenn beim BSE-Fall in der Umgebung von Liestal der verantwortliche Tierarzt nicht bzw. viel zu spät handelte. Auch nicht nachvollziehbar ist es, wenn es der mitverantwortliche Kantonstierarzt bei einem "harschen" Brief bewenden liess.
Fragen:
1. Muss dieses Fehlverhalten zum Nachteil der Gesundheit der Konsumenten nicht auch als Offizialdelikt geahndet werden?
2. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass es nicht angeht, dass der Kantonstierarzt aus falscher standesärztlicher Solidarität seine gesetzliche Pflicht als Aufsichtsperson in diesem Falle vernachlässigt und verharmlost hat?
3. Welche Konsequenzen werden aus diesem BSE-Fall gezogen?
3. Paul Schär: Unterführung Bahnhof Aesch: Beschlossen und schon verzögert!?
Wie bekannt, bietet die "kleine Brücke" beim Bahnhof Aesch den Fussgängern und Velofahrern nicht die gewünschte Sicherheit. Mit der Unterführung wird dieses Risiko elimiert. Laut Terminplan sollten die Bauarbeiten im Oktober 1999 beginnen, um eine Fertigstellung im ersten Semester 2000 zu gewährleisten.
Gemäss telefonischer Nachfrage vom 09.11.1999 beim Projektleiter der SBB AG verzögert anscheinend eine Beschwerde von seiten der Gemeinde Aesch den Baubeginn!
Fragen:
1. Trifft dieser Sachverhalt zu?
2. Wann und warum wurde eine Beschwerde eingereicht?
3. Wann kann mit dem Baubeginn bei einer allfälligen Einigung gerechnet werden? Auf welchen Zeitpunkt kann die Unterführung fertiggestellt werden?
4. Mit welcher Verzögerung muss gerechnet werden, wenn keine Einigung erzielt werden kann und die nächste Instanz (Bundesamt für Verkehr) zu befinden hat?
5. Inwieweit ist der Kanton bereit, sich für eine Beschleunigung zu engagieren?
4. Peter Holinger: Neue Feuerwehr Fahrzeuge
Die 5 Stützpunktfeuerwehren Laufen, Liestal, Muttenz, Reinach und Sissach haben kürzlich neue einheitliche Wechsellade - Fahrzeuge erhalten. Eine erfreuliche Umsetzung einer schon länger diskutierten Beschaffung.
Als ich vor über 22 Jahren in der Feuerwehr Liestal Chauffeur wurde, konnte ich den Führerausweis für die Kategorie C und C1 also Lastwagen und Feuerwehrfahrzeuge machen. Das war damals so, weil das Pionier - Fahrzeug weisse Nummern hatte. Später bekam es blaue Nummern und die Chauffeure mussten nur noch die Kategorie C1 Feuerwehrfahrzeuge machen, was meines Erachtens richtig ist. Jetzt haben diese erwähnten neuen Fahrzeuge wieder weisse Nummern! Dieser Umstand wirft folgende Fragen auf:
Fragen:
1. Welche Kategorie des Führerausweises sind für diese Fahrzeuge notwendig?
2. Sind diese Fahrzeuge steuerbefreit?
(normale MFK-Steuern und Schwerverkehrssteuern)
3. Haben diese Fahrzeuge weisse Nummern, weil die Meinung besteht, sie könnten gewerbliche Transporte machen? (Es gibt keine Feuerwehr, die im Handelsregister eingetragen ist).
Liestal, 23. November 1999
Landeskanzlei Basel-Landschaft