1999-228_3.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-228 vom 9. November 1999
Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Vernehmlassung
Die mit dieser Vorlage angestrebte Rückkehr zum ursprünglichen Vermögensfreibetrag gemäss der regierungsrätlichen Landratsvorlage und zu der aktuellen Bewertung von Liegenschaften bedarf keiner Vernehmlassung. Selbstverständlich wird es bei der kommenden Gesetzgebung nicht nur eine Vernehmlassung geben, sondern auch eine Expertengruppe. An Entscheidungsspielraum gemäss der vorstehenden Tabelle wird es nicht mangeln.
6 . Parlamentarische Vorstösse
Diese Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes u.a. als Korrektur einer vorausgehenden Änderung ist die Erfüllung des Auftrages aus der am 28.10.1999 überwiesenen Motion 99/168; Esther Aeschlimann: Alters- und Pflegeheimdekret - § 12 Finanzielle Leistungskraft / Änderung des Vermögens-Freibetrages. (Anhang II) Die Motion wird mit dieser Vorlage erfüllt und kann daher abgeschrieben werden.
Die Motion 1999 /215 der FDP- Fraktion:Alters- und Pflegeheimdekret - § 12 Finanzielle Leistungskraft, (Änderung der bisherigen Regelung bei der Berechnung der finanziellen Leistungskraft) ist noch nicht überwiesen und daher im Rahmen dieser Vorlage formell nicht zu behandeln.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Landrat
- gemäss dem beiliegenden Entwurf einer Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes zu beschliessen und
- die Motion 99/168; Esther Aeschlimann: Alters- und Pflegeheimdekret - § 12 Finanzielle Leistungskraft / Änderung des Vermögens-Freibetrages als erfüllt abzuschreiben.
Liestal, 9. November 1999
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der Landschreiber: Mundschin