1999-99
Landrat / Parlament
Postulat der SP-Fraktion: Krankenkassenprämienverbilligung nach KVG
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Esther Aeschlimann-Degen, SP (Aebi, Bloch, Chappuis, Halder, Janiak, Klein A., Krähenbühl, Laube, Meschberger, Nussbaumer, Roche, Rudin Ch., Rudin K., Wüthrich, Ziegler (15))
Eingereicht: 29. April 1999
Nr.: 1999-099
Die Krankenkassenprämien müssen billiger werden.
Der Kanton Basellandschaft schöpft die Bundessubventionen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien nur zu gut 60% aus. Damit bringt das System der Prämienverbilligung (noch) nicht die nötige Entlastung. Betroffen ist vor allem der sogenannte Mittelstand.
Zu den positiven Seiten der Baselbieter Spitalpolitik gehört, dass wir, verglichen mit anderen Kantonen, verhältnismässig niedrige Gesundheitskosten haben. Zudem liegen die durchschnittlichen monatlichen Krankenkassenprämien leicht unter dem Schweizer Durchschnitt. Trotzdem zahlen im Kanton Baselland gerade Leute mit unteren und mittleren Einkommen zu viel Krankenkassenprämien. Unser Kanton ist finanziell gut gestellt und es ist deshalb nicht einzusehen, warum nur gerade gut 60 Prozent der Bundesmittel zur Prämienverbilligung in Bern abgeholt werden.
Die bisherige Politik benachteiligt vor allem den unteren Mittelstand und die Alleinerziehenden. Alleinerziehende, zum Beispiel, zahlen in Baselland doppelt so hohe Krankenkassenprämien, verglichen mit dem schweizerischen Durchschnitt (gemäss Studie im Auftrag des BSV). Dies ändert sich auch mit den höheren Richtprämien für Kinder nur ungenügend.
Im geltenden Kopfprämiensystem spielt die Prämienverbilligung als zentrales soziales Korrektiv eine wesentliche Rolle. Die vom Bund bereitgestellten Subventionen zur Krankenkassenprämienverbilligung müssen den Baselbieterinnen und Baselbietern mit unteren und mittleren Einkommen in vollem Umfang zugute kommen.
Der Regierungsrat wird deshalb höflichst dazu aufgefordert zu prüfen und zu berichten:
Wie das Ziel, auch im Kanton Basellandschaft die vollen Bundessubventionen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien einzusetzen, verwirklicht werden kann,
Dabei sollen die niedrigen Einkommen sowie die des unteren Mittelstandes speziell berücksichtigt werden. Ebenfalls soll eine hohe Auszahlungsquote bei einfacher Administration erreicht werden.
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