1999-94 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 16. August 1999 zur Vorlage 1999-094
Geschäftsprüfungskommission
Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind.
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1 Einleitung
Die Geschäftsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung vom 27. Mai 1999 die Sammelvorlage 1999/094 betreffend 1 Motion und 15 Postulate, die zur Abschreibung beantragt werden, und betreffend 10 Motionen und 89 Postulate, die weiter bearbeitet werden sollen, beraten.
Sie folgt den Überlegungen und Feststellungen der Regierung in bezug auf die Rechtsgrundlagen und das Verfahren.
Die Verfasserinnen und Verfasser der zur Abschreibung vorgeschlagenen Vorstösse (Ziffer 2) wurden mit Rundschreiben um ihre Stellungnahmen gebeten. Diese wurden in der Beratung zur Kenntnis genommen.
2 Abzuschreibende Aufträge
Die Geschäftsprüfungskommission stimmt allen Anträgen der Regierung auf Abschreibung der in der Vorlage erwähnten Vorstösse zu, mit Ausnahme der nachstehenden Anträge:
2.1 Finanz- und Kirchendirektion
Keine Ausnahme
2.2. Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Keine Ausnahme
2.3. Bau- und Umweltschutzdirektion
Ausnahme:
2.3.1.2 Postulat vom 1.6.1992 (775): Ausarbeitung einer Strassenrechnung von Kanton und Gemeinden, Annemarie Spinnler, 11.12.1991 (91/279).
Das Postulat ist nach wie vor nicht erfüllt und der parlamentarische Auftrag besteht weiterhin, selbst dann, wenn der Vorstoss alljährlich zur Abschreibung vorgeschlagen wird.
Die Voraussetzungen für eine Abschreibung sind nicht gegeben (einstimmiger Kommissionsbeschluss).
2.4. Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Ausnahme:
2.4.1.2. Postulat vom 29.4.1996 (382): Abschaffung des Datenschutzbeauftragten. Max Ribi, 15.2.1996 (96/36)
Der als Motion eingereichte Vorstoss wurde als Postulat überwiesen und verlangt eine Vorlage. Das Postulat ist nicht erfüllt und kann so in einer Sammelvorlage nicht abgeschrieben werden (einstimmiger Kommissionsbeschluss).
2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion
Ausnahme:
2.5.1.1. Postulat (Ziffer 3) vom 13.5.1993 (1370): Verbesserung des Angebotes der Kantonsbibliothek. Andres Klein, 21.11.1990 (90/288).
Das Postulat ist nicht erfüllt. Mit einem Planungsauftrag ist die Realisierung des Bauvorhabens noch nicht sichergestellt.
Auf die Ziffern 1 und 2 des Postulates wird erst gar nicht eingetreten. Das Postulat kann nicht abgeschrieben werden (einstimmiger Kommissionsbeschluss).
3 Aufträge, die weiterhin bearbeitet werden
Die GPK nimmt zur Kenntnis, dass 99 Vorstösse, zuzüglich jene die unter Ziffer 2 nicht abgeschrieben wurden, weiterhin bearbeitet werden.
Davon sind, mit vorgesehener Erledigung bis Ende 1999, 21 Vorstösse (20 Postulate/1 Motion) in Bearbeitung. Die übrigen Vorstösse werden später mit Gesetzesrevisionen etc. bearbeitet.
4 Anträge
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat:
1. Die unter Ziffer 2 aufgeführten Vorstösse, ausgenommen die vorgeschlagenen Ausnahmen, abzuschreiben;
2. von den Berichten zu den unter Ziffer 3 aufgeführten Aufträgen Kenntnis zu nehmen und die Frist für die Erfüllung der Aufträge um ein Jahr zu verlängern.
Liestal, den 16. August 1999
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Hans Ulrich Jourdan, Präsident