1999-94

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-094 vom 27. April 1999


Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1 Einleitung

Gemäss § 46 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landrates vom 21. November 1994 unterbreiten wir Bericht und Antrag über diejenigen Motionen und Postulate, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung durch eine Vorlage oder einen Bericht des Regierungsrates erfüllt worden sind.

Die Vorlage enthält die vor dem 1. Januar 1998 überwiesenen, noch nicht erfüllten Postulate und die vor dem 1. Januar 1995 überwiesenen, noch nicht erfüllten Motionen gemäss § 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung, und zwar mit einer Begründung zu denjenigen Aufträgen, deren Abschreibung wir beantragen (Ziffer 2), und mit einer kurzen Auskunft über den Stand der Bearbeitung jener Aufträge, die weiterhin beim Regierungsrat hängig bleiben sollen (Ziffer 3).



2 Abzuschreibende Aufträge

2.1 Finanz- und Kirchendirektion

2.1.1 Postulate

2.1.1.1 Postulat (modifiziert) vom 16.2.1995 (2453): Aufnahme einer Regelung gegen sexuelle Belästigung (unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche jeder Art in Form von Gesten, Äusserungen, körperlichen Kontakten; abfällige sexuelle Anspielungen oder sexistische Bemerkungen) ins Beamtenrecht und die öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnisse. Ruth Heeb, 31.10.1994 (94/225).
Wurde mit RRB Nr. 2203 vom 3. November 1998, Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz, erledigt und kann abgeschrieben werden.


2.1.2 Motionen

2.1.2.1 Motion vom 18.2.1993 (1208): Einführung der einjährigen Steuerperiode für die Staatssteuer und die direkte Bundessteuer. SVP/EVP-Fraktion, 13.1.1992 (92/4).
Die Motion wurde in der Landratssitzung vom 28. Januar bzw. 11. März 1999 im Rahmen der Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes zur Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode behandelt und kann als erfüllt abgeschrieben werden.


2.2. Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

2.2.1 Postulate

2.2.1.1 Postulat vom 22.9.1993 (1510): Kantonales Wirtschaftsförderungsgesetz vom 28. Januar 1980. FDP-Fraktion, 3.5.1993 (93/107).
Anlässlich der Gründung des gemischtwirtschaftlichen Vereins "Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft" im November 1995 setzte man sich zum Ziel, die Erfahrungen mit der neuen Wirtschaftsförderung BS/BL in einer Evaluationsphase von 3 Jahren auszuwerten und aufgrund dieser Ergebnisse das Wirtschaftsförderungsgesetz gegebenenfalls zu überarbeiten. Eine breit abgestützte Evaluation anfangs 1998 hat ergeben, dass beratende Unternehmen, Behörden und Verbände die Effektivität und Effizienz der Wirtschaftsförderung beider Basel (WIBB) - im Rahmen ihres Leistungsauftrages - als gut bis sehr gut beurteilen. Die strategische Ausrichtung der WIBB, namentlich der Verzicht auf eine einzelbetriebliche finanzielle Förderung, wurde von den Trägern (Kantone BS und BL, Wirtschaftsverbände) definiert und soll auch in Zukunft weiterbehalten werden. Da die Leistungen der gemeinsamen Wirtschaftsförderung (WIBB) seit ihrer Gründung in stetig steigendem Ausmass nachgefragt wurden, mussten Leistungsauftrag sowie Organisation der WIBB für die Subventionsperiode 1999-2002 überarbeitet werden. Ebenso wurde angesichts der festgestellten Kapazitätsengpässe eine Erhöhung des jährlichen Gesamtbeitrages von 675'000 Franken auf neu 1'050'000 Franken bewilligt. Die Finanzierung wird unverändert paritätisch durch die beiden Kantone und "ihre" Verbände bestritten. Der Kanton Basel-Landschaft entrichtet jährlich zulasten des Wirtschaftsförderungsfonds 460'000 Franken an die WIBB; der Beitrag der Baselbieter Wirtschaftsorganisationen beträgt jährlich 65'000 Franken. Mit dem Gesamtbudget von 525'000 Franken je Kanton betreibt die Wirtschaftsförderung BS/BL insbesondere "Bestandespflege", "Förderung von Neugründungen" und "Förderung von Ansiedlungen". Der Kanton Basel-Landschaft verfügt ferner via Wirtschaftsförderungsfonds über das Instrument der einzelbetrieblichen Unterstützung. Diese trat in den letzten Jahren stark in den Hintergrund, vereinzelt wurde zur Förderung einer innovativen Unternehmung davon Gebrauch gemacht. Die Konsultativkommission ist der Meinung, dass das Wirtschaftsförderungsgesetz in Anbetracht der guten Erfahrungen mit dem Dienstleistungszentrum der WIBB sowie der konstruktiven Zusammenarbeit innerhalb der Konsultativkommission nicht zu revidieren sei. Das Postulat ist deshalb abzuschreiben.

2.2.1.2 Postulat vom 31.10.1996 (603): Initiierung einer touristischen Wertschöpfungsstudie für den Kanton Baselland, allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt. Rita Kohlermann, 5.9.1996 (96/184).
Die Prüfung der Durchführung einer touristischen Wertschöpfungsstudie zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt ist erfolgt. Die Kosten/Nutzen-Analyse einer solchen Studie vermochte beide Parteien nicht zu überzeugen, so dass von einer solchen Untersuchung abgesehen wird. Es herrscht die Meinung, zur Darstellung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des örtlichen Tourismus könnte, unter bestimmten Vorbehalten, auf bestehende Studien (beispielsweise diejenige des Kantons Bern) zurückgegriffen werden. Zudem prüft insbesondere der Kanton Basel-Stadt gegenwärtig u.a. mittels Stadtmarketing neue Wege zur Förderung des Tourismusbewusstseins. Gewisse Angebote wie das baselstädtische Mobility Ticket könnten später durchaus geographisch ausgeweitet werden. Angesichts dieser Situation wird beantragt, das Postulat abzuschreiben.

2.2.1.3 Postulat vom 20.3.1997 (807): Fachhochschule Gesundheit. Claudia Roche, 17.10.1996 (96/223).
Seit 1998 wird an der ehemaligen Kaderschule Aarau eine Fachhochschule für den Bereich Pflege und Therapie angeboten. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich bereit erklärt, Studierenden aus dem Kanton durch Beiträge an die Fachhochschule ein Studium zu ermöglichen. Nach der Verabschiedung durch die Kantone wird der Beitrag im Rahmen der Fachhochschulvereinbarung geregelt. Der Bedarf für eine Fachhochschule im eigenen Kanton ist damit nicht gegeben. Das Postulat ist deshalb abzuschreiben.


2.2.2 Motionen

Keine.


2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion

2.3.1 Postulate

2.3.1.1 Postulat vom 30.8.1990 (2034): Ausdehnung des Umweltschutzabonnementes auf die SBB Strecken Tecknau Olten und Läufelfingen Olten. Rudolf Keller, 7.9.1987 (87/170).
Der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) ist bereit, Hand für eine Lösung mit dem Tarifverbund Olten (TVO) zu bieten. Dabei stellen sich u.a. die Probleme, dass die SBB für einen eventuellen Einnahmenausfall entschädigt werden wollen und der TVO von der Grösse her nicht mit dem TNW vergleichbar ist. Im TVO partizipieren z.B. 42 Gemeinden, im TNW sind es deren 150.
Befristet auf die Versuchsphase des Busbetriebs vom 1. April 1997 bis Fahrplanwechsel 1998 war auf der Strecke Sissach-Olten das TNW-Abonnement ("Umweltschutz-Abonnement") bis Wisen, Hauenstein und Ifenthal gültig. Andererseits bezog das TVO-Abonnement die Busstrecke Olten-Läufelfingen während der Versuchsphase ein.
Diese Tarifbestimmungen wurden per 24. Mai 1998, dem Datum der Umstellung auf Bahnbetrieb, aufgehoben.
Dafür kamen der TVO, die SBB und der TNW überein, den TVO (Zone 50) nach den TNW-Ortschaften Tecknau und Läufelfingen auszudehnen. Für die "Strecke" zwischen den beiden Verbunden, d.h. den letzten Schnellzugshalten im jeweiligen Verbundgebiet (z.B. Sissach-Olten), benötigt der Kunde zusätzlich ein Streckenabo der SBB. D.h. nur der Kunde, der mit dem Regionalzug fährt, kann ab 24. Mai 1998 mit den zwei Verbundabonnementen (TVO und TNW) mit den SBB über die Verbundgrenze fahren.
Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.

2.3.1.2 Postulat vom 1.6.1992 (775): Ausarbeitung einer Strassenrechnung von Kanton und Gemeinden. Annemarie Spinnler, 11.12.1991 (91/279).
Mangels besserer Grundlagen wurden früher verwaltungsinterne Schätzungen vorgenommen. Diese Schätzungen sind aber nicht als aussagekräftig. In allen Dienststellen, in welchen im Zusammenhang mit Strassen Kosten anfallen, muss zuerst eine Betriebsbuchhaltung vorliegen. Im Jahre 1998 wurde die Betriebsbuchhaltung bis auf weiteres sistiert. Aus diesem Grund stehen hier im Moment noch keine aussagekräftigen Daten zur Verfügung. Ebenso fehlen Angaben bezüglich des nicht quantifizierbaren Kosten-/Nutzen-Teils der Strassenrechnung. Diese qualitativen Aspekte müssten übergeordnet von Verkehrswissenschaftlichen Experten (Universität) behandelt werden.
Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.

2.3.1.3 Postulat vom 13.5.1993 (1366): Erstellen von Lärmschutzwänden entlang der N2 in der Hagnau, Birsfelden. Klaus Hiltmann, 16.12.1992 (92/283).
Die Bauausführung der Lärmschutzwände erfolgt im Mai bis Ende September 1999. Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.

2.3.1.4 Postulat vom 13.5.1993 (1371): Kantonsbibliothek: Nutzung des SBG-Gebäudes an der Bahnhofstrasse 5 in Liestal. Günther Schaub, 27.4.1992 (92/103).
Der Regierungsrat hat am 3. November 1998 einem Architektur-Projektwettbewerb für die Umnutzung des Roth-Gebäudes, Bahnhofplatz, Liestal, für die Kantonsbibliothek zugestimmt. Mitte 1999 erfolgt der Jury-Entscheid, nach Weiterbearbeitungsphase wird eine Baukreditvorlage an den Landrat überwiesen.
Der Erwerb des SBG-Gebäudes an der Bahnhofstrasse 5 in Liestal erfolgt per 1. Mai 1999 (RRB Nr. 2553 vom 22.12.98). Das Gebäude ist für die Unterbringung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion vorgesehen.
Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.

2.3.1.5 Postulat vom 20.1.1994 (1767): Verbesserung der Mitteldorfkreuzung, Bottmingen. Verena Burki, 11.1.1993 (93/8).
Im Jahr 1998 wurde die Mitteldorfkreuzung in Bottmingen in einen Kreisel umgebaut.
Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.

2.3.1.6 Postulat vom 18.9.1997 (1037): Petition Nachtbusse für Basel und Umgebung. Petitionskommission, 28.8.1997 (97/157).
Aufgrund privater Initiative sind in Basel und im unteren Kantonsteil Baselland Nachtbuslinien eingerichtet worden. Es ist vorgesehen, dass das Angebot der städtischen Linien ausgebaut wird. Die Finanzierung erfolgt durch den Kanton Basel-Stadt. Die vier Vorortslinien werden durch die Einnahmen und Sponsorbeiträge finanziert. Die BLT Baselland Transport AG übernimmt die Kostendeckungsgarantie bis maximal Fr. 20'000.-- pro Jahr.
Wir beantragen die Abschreibung des Postulats.


2.3.2 Motionen

Keine.


2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

2.4.1 Postulate

2.4.1.1 Postulat vom 16.2.1995 (2435): Orientierungshilfe im Paragraphendickicht für den Bürger. Peter Tobler, 31.10.1994 (94/229).
Im Hinblick auf das bereits gut ausgebaute Internet-Angebot des Kantons Baselland, das laufend erweitert wird, ist das Anliegen des Postulats grösstenteils erfüllt, wobei die Informationen über die Praxis der Baurekurskommission, der Mietschlichtungsstelle und der Steuerrekurskommission noch ausbaubar sind.
Es wird beantragt, das Postulat als grösstenteils erfüllt abzuschreiben.

2.4.1.2 Postulat vom 29.4.1996 (382): Abschaffung des Datenschutzbeauftragten. Max Ribi, 15.2.1996 (96/36).
Datenschutzfragen sind Rechtsfragen. Es geht um heikle Interessenabwägungen zwischen der staatlichen Aufgabenerfüllung und dem Schutz der Grundrechte von Personen. Datenschutz ist somit eine freiheitsbewahrende - also im ursprünglichen Sinne liberale - Aufgabe. Die Datenschutzaufgaben sind nun aber keineswegs gelöst, sie nehmen im Gegenteil aufgrund der rechtlichen und technischen Entwicklungen sogar zu und werden komplexer, wie der Beizug des Datenschutzbeauftragten durch landrätliche Kommissionen (Staatsschutz, Internet, Veröffentlichung von Untersuchungsberichten) beispielhaft illustriert.
Die zunehmende Vernetzung (Intranet und Internet, Anschluss an Datenbanken des Bundes, Vernetzung von Datenbanken verschiedener Kantone), die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen staatlichen Handelns (Wirkungsorientierte Verwaltungsführung), die zunehmende Aufgabenkomplexität und die Verkürzung der Reaktionszeit für staatliches Handelns verlangen je länger desto mehr professionelle Sachkompetenz in einem immer breiteren Gebiet und grosse Verfügbarkeit. Dazu ist eine Datenschutzkommission aufgrund der Arbeitsweise als Milizkommission für die Datenschutzaufsicht weniger geeignet als ein(e) Datenschutzbeauftragte(r).
Die Gründe, die den Landrat 1990/1991 zur Schaffung eines/einer Datenschutzbeauftragten anstelle einer Datenschutzkommission bewogen haben, gelten heute noch mehr, als damals vorauszusehen war. Eine Kommission arbeitet schwerfälliger, aber letztlich wohl nicht billiger und ist als Ansprechpartner für die Behörden von Kanton und Gemeinden nicht präsent; ein Datenschutzbeauftragter erfüllt die Aufgaben - vor allem die präventive Beratung der Behörden an der "Datenschutzfront" - mit den Worten des Kommissionsberichtes "besser, schneller und gezielter, kurz: effizienter!" (vgl. Bericht der Spezialkommission an den Landrat betreffend den Erlass des Datenschutzgesetzes vom 26. Januar 1990, S. 11). Diese Voraussage hat sich bewahrheitet und wird durch Erfahrungen in anderen Kantonen bestätigt: Alle in letzter Zeit geschaffenen Datenschutzgesetze haben entweder eine(n) Datenschutzbeauftragten eingesetzt oder dann eine Datenschutzkommission zusätzlich zu einer/einem Datenschutzbeauftragten (FR, BS: Geschäftsstelle), weil eine Kommission letztlich für die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Arbeit nicht auskommt ohne festangestellte Fachleute. Auch das jüngste Gesetzgebungsprojekt im Kanton Solothurn verweist ausdrücklich auf die Baselbieter Lösung (Vernehmlassungsentwurf für ein Informations- und Datenschutzgesetz, Dez. 1998, S. 25).
Kontrolle ist besser als Vertrauen - Kontrolle schafft Vertrauen, aber nur eine wirkungsvolle Kontrolle. Mit einer weniger wirkungsvollen Datenschutzaufsicht durch eine Datenschutzkommission riskieren wir mehr Persönlichkeitsverletzungen, mehr Beschwerden wegen Persönlichkeitsverletzungen vor gerichtlichen Instanzen, weniger Legitimation für das immer mehr auf qualitativ gute Daten angewiesene Verwaltung. Darüber hinaus verlangt das Bundesdatenschutzrecht heute - im Gegensatz noch zu Entstehungszeit des kantonalen Datenschutzgesetzes - von den Kantonen, dass sie mit einem Kontrollorgan wirksam für die Einhaltung des Datenschutzes sorgen (Art. 37 Absatz 2 Bundes-DSG).
Aus diesen Gründen wird beantragt, das Postulat abzuschreiben.

2.4.2 Motionen

Keine.


2.5 Erziehungs- und Kulturdirektion

2.5.1 Postulate
2.5.1.1 Postulat (Ziffer 3) vom 13.5.1993 (1370): Verbesserung des Angebotes der Kantonsbibliothek. Andres Klein, 21.11.1990 (90/288).
Projektierungsauftrag für neuen Standort im ehemaligen Roth-Gebäude erteilt. Bezugsbereit 2. Semester 2002. Wir beantragen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

2.5.1.2 Postulat vom 31.10.1996 (599): Kampf der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Rudolf Keller, 5.9.1996 (96/189).
Die Aufgabe wurde der Koordinationsstelle "Jugend- und Gesellschaftsfragen" des Schulinspektorates zugewiesen. Im Frühjahr 1998 ist an einer Tagung die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen behandelt worden. Ziel war es, die Schulen und ihr Umfeld dafür zu sensibilisieren und ihre Handlungsfähigkeit beim Verdacht auf sexuelle Missbräuche im Einzelfall zu stärken. Im Rahmen des Koordinationsauftrages "Jugend- und Gesellschaftsfragen" bemüht sich das Schulinspektorat kontinuierlich darum, gemeinsam mit den Kollegien, Schulleitungen und Schulbehörden vorbeugend zu wirken und die sexuelle Ausbeutung abhängiger Kinder und Jugendlicher zu bekämpfen. Wir beantragen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

2.5.1.3 Postulat vom 26.6.1997 (981): Grundstudium Informatik an der Fachhochschule beider Basel. FDP-Fraktion, 24.4.1997 (97/80).
Auf Antrag der Direktion FHBB hat der Fachhochschulrat der Einführung eines Grundstudiums Informatik auf Schuljahr 1999/2000 zugestimmt. Wir beantragen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

2.5.2 Motionen

Keine.



3 Aufträge, die weiterhin bearbeitet werden

3.1 Finanz- und Kirchendirektion

3.1.1 Postulate

3.1.1.1 Postulat vom 30.8.1990 (2114): Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich; Teilabgabe an die arbeitgebenden Gemeinden. Max Kamber, 23.6.1988 (88/202).
Behandlung im Rahmen der nächsten Phase der Neuregelung der Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden.

3.1.1.2 Postulat vom 30.8.1990 (2114): Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich; Teilabgabe an die arbeitgebenden Gemeinden. Eva Rüetschi, 23.6.1988 (88/207).
Behandlung im Rahmen der nächsten Phase der Neuregelung der Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden.

3.1.1.3 Postulat vom 12.11.1990 (271): Einführung einer leistungsbezogenen Lohnkomponente und punktuelle Besoldungsrevision. Danilo Assolari, 29.1.1990 (90/18).
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.1.4 Postulat vom 12.11.1990 (2274): Überprüfung und Revision der kantonalen Arbeitsplatzbewertung. Fraktion der Grünen, 30.10.1989 (89/246).
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.1.5 Postulat vom 16.10.1991 (93): Änderung der Lohnklasse für die KindergärtnerInnen. Lukas Ott, 29.10.1990 (90/251)
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.1.6 Postulat vom 16.10.1991 (93): Änderung der Lohnklasse für KindergärtnerInnen (Beamtengesetz). Max Kamber, 29.10.1990 (90/252).
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.1.7 Postulat vom 21.11.1991 (320): Lohnquervergleich als Grundlage für die weiteren personalpolitischen Massnahmen. Danilo Assolari, 12.11.1990 (90/266).
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.1.8 Postulat vom 12.12.1991 (398): Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. SVP/EVP-Fraktion, 19.10.1989 (89/235).
Wird im Rahmen der Behandlung der kantonalen Volksinitiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" bearbeitet.

3.1.1.9 Postulat (modifiziert) vom 11.1.1993 (1144): Übernahme der Schule für Spitalberufe in die Erziehungsdirektion: Neueinstufung der an der betreffenden Schule tätigen Lehrerinnen und Lehrer. Eva Rüetschi, 11.4.1991 (91/84).
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.1.10 Postulat vom 18.2.1993 (1207): Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes. Jörg Affentranger, 12.12.1991 (91/285).
Wird im Rahmen der Behandlung der kantonalen Volksinitiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" bearbeitet.

3.1.1.11 Postulat (modifiziert) vom 18.3.1993 (1250): Anpassung des Kinderabzuges von 400 Franken (Staatssteuer) an die Teuerung und sozialer Ausgleich für die Einführung und Erhöhung kantonaler und kommunaler Gebühren und Tarife. Peter Brunner, 9.11.1992 (92/249).
Behandlung im Paket II der Steuerrechtsrevision (Steuerharmonisierung).

3.1.1.12 Postulat (modifiziert) vom 18.3.1993 (1251): Förderung politischer Parteien durch den Kanton. René Moser, 17.10.1991 (91/231).
In Bearbeitung. Vorlage an den Landrat im Jahr 1999.

3.1.1.13 Postulat vom 24.5.1993 (1386): Lohnpolitik des Staates. FDP-Fraktion, 3.2.1992 (92/36).
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.1.14 Postulat vom 16.2.1995 (2454): Anerkennung der Kinderbetreuungskosten als Gewinnungskosten im Steuerrecht. SP-Fraktion, 31.10.1994 (94/226).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.1.15 Postulat vom 16.2.1995 (2455): Steuerliche Entlastung der natürlichen Personen nach Annahme des Gewässerschutzgesetzes. Danilo Assolari, 10.11.1994 (94/241).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.1.16 Postulat vom 16.2.1995 (2456): Milderung der unsozialen Auswirkungen der Gebührenerhebung nach dem Verursacherprinzip. Danilo Assolari, 10.11.1994 (94/242).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.1.17 Postulat vom 29.5.1995 (2611): Gleichstellung Verheirateter und Alleinstehender bei der Vermögenssteuer. Franz Ammann, 23.3.1995 (95/73).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.1.18 Postulat vom 29.5.1995 (2613): Überprüfung der staatlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen und Dienstleistungen des Kantons (Standortbestimmung, Kantonsbeteiligung, Ziele, Führungsverantwortung usw.). Peter Brunner, 22.3.1995 (95/66).
In Bearbeitung.

3.1.1.19 Postulat vom 15.1.1996 (206): Für verständliche Steuerabrechnungen. Max Ribi, 21.9.1995 (95/172).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.1.20 Postulat vom 9.5.1996 (395): Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes (Unterstellung der Vermögenserträge aus Einmaleinlage-Versicherungen unter die kantonale Einkommenssteuer). Bruno Krähenbühl, 25.3.1996 (96/79).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.1.21 Postulat vom 20.6.1996 (482): Individuelle und generelle jährliche Lohnanpassung. Susanne Buholzer, 25.3.1996 (96/81).
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.1.22 Postulat vom 23.1.1997 (739): Steuerliche Erfassung von Liquidationsgewinnausschüttungen bei Auflösung von Aktiengesellschaften nach dem Nennwertprinzip als Vermögensertrag (Ergänzung von § 24 lit. e StG). Bruno Krähenbühl, 31.10.1996 (96/238).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.1.23 Postulat vom 23.1.1997 (740): Änderung der Kinderalimenten-Besteuerung. Bruno Krähenbühl, 28.11.1996 (96/256).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.2 Motionen

3.1.2.1 Motion vom 13.11.1989 (1501): Einführung eines Taggeldes für einkommensschwache erwerbstätige und nicht erwerbstätige Mütter. Ruth Heeb, 11.1.1988 (88/5).
Es wird die Bundeslösung abgewartet.

3.1.2.2 Motion vom 13.11.1989 (1501): Ausrichtung von Beiträgen an kleinkinderbetreuende Mütter oder Väter (sog. Mutterschaftsbeiträge). Susanne Leutenegger Oberholzer, 11.1.1988 (88/6).
Es wird die Bundeslösung abgewartet.

3.1.2.3 Motion vom 30.8.1990 (2111): Jährliche Beiträge an politische Parteien im Kanton. CVP-Fraktion, 21.3.1988 (88/78).
In Bearbeitung. Vorlage an den Landrat im Jahr 1999.

3.1.2.4 Motion vom 16.10.1991 (92): Empirische Untersuchung in der kantonalen Verwaltung, im Schulbereich und in den Spitälern zur analytischen Arbeitsplatzbewertung sowie zur Neubewertung von typischen Frauenberufen. Ruth Heeb, 29.10.1990 (90/243).
Behandlung im Rahmen der Besoldungsrevision.

3.1.2.5 Motion (modifiziert) vom 18.2.1993 (1220): Vereinfachung der Steuererhebung und Verminderung der Verärgerung des Steuerzahlers. Max Ribi, 23.1.1992 (92/25).
Behandlung im Paket III der Steuerrechtsrevision.

3.1.2.6 Motion vom 17.3.1993 (1236): Gleichwertige Besteuerung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren mit Kindern. Alfred Peter, 19.3.1992 (92/67).
Teilweise erledigt durch Paket II der Steuerrechtsrevision (Steuerharmonisierung) / detaillierte Lösung im Paket III der Steuerrechtsrevision.


3.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

3.2.1 Postulate

3.2.1.1 Postulat vom 25.1.1996 (214): Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen und weiterer Massnahmen auf dem EuroAirport Basel-Mulhouse. Jacqueline Halder, 4.12.1995 (95/220).
Am 1.9.1997 hat Zürich-Kloten als weltweit erster Flughafen eine schadstoffabhängige Landegebühr eingeführt. Gegen die Gebühr ist eine Rechtsbeschwerde der IATA hängig. Der Flughafen Genf-Cointrin erhebt seit 1.11.1998 schadstoffabhängige Landetaxen. Beim Flughafen Basel-Mulhouse ist die Lage insofern schwieriger, als im Unterschied zu den beiden anderen schweizerischen Landesflughäfen solche Landetaxen nicht einseitig von der Schweiz eingeführt werden können. Solange das Bundesgericht sich über die Zulässigkeit solcher Taxen aus schweizerischer Sicht nicht ausgesprochen hat, macht ein entsprechendes Begehren an die französischen Behörden kaum Sinn. Der Regierungsrat hat in der Vorlage an den Landrat 98/145 vom 18.8.1998 als Auflage formuliert, dass die Flughafendirektion dem Verwaltungsrat einen Beschlussantrag zur Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen zu unterbreiten hat. An seiner Sitzung vom 14. Januar 1999 hat der Landrat beschlossen, dass die Auszahlung des Investitionsbeitrages an den Flughafen Basel-Mulhouse von max. 33,35 Mio. CHF gemäss Baufortschritt und unter Berücksichtigung u.a. folgender Auflage erfolgt: "Vorlage eines Beschlussantrages durch die Flughafendirektion an den Verwaltungsrat des Flughafens zur Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen." Weiter hat der Landrat beschlossen: "Bei Nichteinhalten der unter Ziffer 2 genannten Auflagen oder Nichtrealisierung gewisser Teile des Investitionsvorhabens durch den Flughafen hat der Regierungsrat mit dem Kanton Basel-Stadt und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Konsultationen aufzunehmen. Er kann mit der Auszahlung zuwarten oder entsprechende Kürzungen vornehmen".

3.2.1.2 Postulat vom 20.5.1996 (428): Sparmassnahmen in den Spitälern. Rudolf Keller, 15.2.1996 (96/38).
Sparmöglichkeiten werden in den Spitälern permanent ausgelotet und angegangen. Diese Arbeit ist nie abgeschlossen. Die Bemühungen werden weitergeführt.

3.2.1.3 Postulat vom 10.6.1996 (454): Fiskalische Massnahmen zur Förderung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Peter Brunner, 25.3.1996 (96/84).
Das Postulat wird im Rahmen der Revision des Baselbieter Steuergesetzes aufgenommen.

3.2.1.4 Postulat vom 20.3.1997 (806): Berufsmaturität für Berufe im Gesundheitswesen. Claudia Roche, 17.10.1996 (96/218).
Ein Angebot für eine Berufsmaturität durch die Fachhochschule in Aarau wäre sinnvoll. Im Moment besteht aber die Möglichkeit, ohne Berufsmatura oder allgemeine Marura in die Fachhochschule einzutreten. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen ein Äquivalenzverfahren durchlaufen. Zudem wird der DMS-3-Abschluss als Fachhochschulreife anerkannt. Das Schweizerische Rote Kreuz und die Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) haben durch eine Task Force eine neue Bildungssystematik für Gesundheitsberufe entwickeln lassen. Sie beinhaltet die Berufsmaturität im Rahmen einer berufsbegleitenden Variante und als Block nach oder zwischen einzelnen Ausbildungsmodulen. Zur Zeit findet die Vernehmlassung dazu statt. Im August 1999 sind entsprechende Entscheide durch die SDK zu erwarten. Erst ab diesem Zeitpunkt wird es sinnvoll sein, in unserer Region die Schaffung einer Berufsmaturität zu planen.

3.2.1.5 Postulat vom 15.5.1997 (878): Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Rita Bachmann, 6.2.1997 (97/20).
Mit der Einführung der einjährigen Steuerperiode werden die Zwischenveranlagungen entfallen. Das Postulat kann dann abgeschrieben werden.

3.2.1.6 Postulat vom 15.5.1997 (881): Einführung eines "Armuts-Bulletins". Esther Maag Zimmer, 20.3.1997 (97/57).
Aus den Bereichen Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, Rückerstattung und Verwandtenunterstützung, Asyl- und Rechnungswesen liegt umfangreiches Zahlenmaterial vor. Um daraus aussagekräftige Statistiken zum Thema "Armut" im Kanton erstellen, welche tendenzielle Entwicklungen im Sozialbereich rechtzeitig aufzeigen sollen, werden zur Zeit zusätzlich die entsprechenden Daten bei den Gemeinden eingeholt. Unter Leitung des Fürsorgeamtes wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten des KFA, der Gemeinden und des Verbandes für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft, gegründet. Die aufbereiteten Daten werden erstmals per 1. Januar 2000 vorliegen.

3.2.1.7 Postulat vom 4.9.1997 (1001): Ein autofreier Erlebnistag im Baselbiet. Alfred Zimmermann, 24.4.1997 (97/81).
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat dem Initianten der Idee ihre Unterstützung bei der Umsetzung zugesichert. Mit Unterstützung der Gesundheitsförderung Baselland sind die Vorbereitungen zu einem autofreien Erlebnistag angelaufen. Die Gesundheitsförderung steht in Kontakt mit Herrn Zimmermann.

3.2.1.8 Postulat vom 18.9.1997 (1042): Einführung einer Inkassohilfe / Bevorschussung von Ehegatten resp. Ehegatinnenalimente. CVP-Fraktion, 12.6.1997 (97/117).
Das Anliegen des Postulates wurde in den Entwurf des neuen Sozialhilfegesetzes aufgenommen, der am 19. Januar 1999 durch den Regierungsrat genehmigt und bei Parteien, Gemeinden, Interessenverbänden und Behörden in die Vernehmlassung geschickt wurde.

3.2.1.9 Postulat vom 18.9.1997 (1043): Anpassung der ins Ausland bezahlten Kinderzulagen an die Kaufkraft in den Empfängerländern. Rudolf Keller, 19.6.1997 (97/129).
Das KIGA Baselland hat die Zentrale Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK) zur Beratung des Postulates beigezogen. An einer Sitzung im November 1998 wurde das Thema diskutiert. Dabei zeigte sich, dass eine Umsetzung des Vorstosses nur mit erheblichem Aufwand (in Bezug auf Organisation und Rechtsetzung) zu realisieren ist. Bisherige Erfahrungen anderer Kantone sind unterschiedlich ausgefallen. Da ausserdem bereits seit einiger Zeit auf Bundesebene an einem eidgenössischen Rahmengesetz über die Familienzulagen gearbeitet wird (parlamentarische Initiative Fankhauser), hat das KIGA sich bei den Parlamentsdiensten des Bundes nach dem Stand der Dinge erkundigt. Die in der Zwischenzeit eingetroffene Antwort liefert jedoch wenig Anhaltspunkte. Das KIGA plant deshalb in dieser Sache eine erneute Konsultation der ZAK über das weitere Vorgehen.

3.2.1.10 Postulat vom 4.12.1997 (1146): Schaffung einer einzigen überkantonalen Rheinhafenverwaltung. SP-Fraktion, 19.6.1997 (97/132).
Das Postulat wurde im Januar 1998 von den Volkswirtschaftsdirektoren Basel-Stadt und Basel-Landschaft diskutiert. In der Folge erstellte die Rheinschiffahrtsdirektion Basel eine Zusammenstellung ihrer betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Jahre 1993 bis 1997. Gegenwärtig sind das Controlling und die Rheinhäfen an der Ausarbeitung der entsprechenden Werte für die basellandschaftlichen Häfen.

3.2.1.11 Postulat vom 4.12.1997 (1150): Zusammenlegung der kantonalen Laboratorien. Beatrice Geier, 4.9.1997 (97/167).
Das Postulat soll in einer separaten Vorlage an den Landrat abgeschrieben werden.


3.2.2 Motionen

Keine.

Fortsetzung


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