1999-93
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-093 vom 27. April 1999
Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 29. April 1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Esther Maag: Sozialbulletin
Nachdem es der Landrat 1996 abgelehnt hatte, eine kantonale Armutsstudie in Auftrag zu geben, wurde ein Postulat von mir überwiesen zur Erstellung eines periodisch erscheinenden "Sozialbulletins". Seither sind wieder fast
zwei Jahre vergangen. Gerade auch im Zusammenhang mit der laufenden Vernehmlassung zum Sozialhilfegesetz wäre es eine grosse Hilfe, sich auf aktuelle Daten abstützen zu können und diese nicht mühsam bei den verschiedenen Direktionen und Verwaltungsstellen zusammenfragen zu müssen.
Ich frage die Regierung deshalb an,
ob und wann sie die erste Nummer des versprochenen "Sozialbulletins" herausgeben kann.
2. Peter Brunner: Wirtschaftspatente (Missbräuche)
Wer gewerbemässig gegen Entgelt Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgeben oder Gäste beherbergen will, bedarf hierzu einer staatlichen Bewilligung (Wirtschaftspatent). Zudem sind verschiedene gesetzlichen Auflagen wie zum Beispiel der Schutz der öffentlichen Ordnung (§ 2 und 2a), der persönlichen Integrität (§ 16 und 17), der Aufrechterhaltung guter Ordnung und Sitte (§ 23) usw. einzuhalten.
Damit soll sichergestellt werden, dass im Gastgewerbe bzw. deren Lokalitäten, keine ungesetzlichen Handlungen vorgenommen bzw. Missbrauch betrieben werden kann. Trotz diesen klaren gesetzlichen Vorgaben stellt sich aber die Frage, warum trotz einem Schusswaffenmissbrauch eines Aescher Wirtes gegenüber seiner Ehefrau, Drohungen gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern und einer am 1. April durchgeführten Drogenrazzia mit x-Verhaftungen, das Restaurant weiterhin durch den Patentinhaber geführt werden darf?
Fragen:
1. In wie vielen Fällen pro Jahr werden im Baselbiet Wirtschaftspatente zum Führen eines Restaurants bzw. aufgrund ungesetzlicher Handlungen abgesprochen?
2. Aus welchen Gründen wurde dem Aescher Wirt die Führung seines Gastwirtschaftsbetriebes weiterhin gestattet, obwohl schon während Monaten in diesen Lokalitäten „offensichtlich" ein grosser Drogenhandel mit Verbindungen in das Laufental stattfanden und weitere Vorkommnisse klar gegen das Gesetz und die Ordnung verstossen haben?
3. War dieses Restaurant auch Umschlagplatz von Drogendealern der Asylheime Reinach, Aesch und Pfeffingen?
3. Franz Amman: Übervolle BL-Gefängnisse
In vielen Kantonen, so auch im Baselbiet, sind gemäss Medienberichten die Gefängnisse übervoll, da eine Rückschaffung von kriminellen Asylbewerbern zur Zeit nach ex-Jugoslawien (Serbien, Kosovo und Montenegro) nicht möglich ist. So wird bereits darüber diskutiert, kriminelle Asylbewerbern wieder in die Freiheit zu entlassen. Aufgrund der Überbelegungen der Gefängnisse können zudem nur mehr bedingt präventive Polizeiaktionen gegenüber potentiellen Kriminellen durchgeführt werden!
Fragen:
1. Mit welchen Auslastungsgraden, durch welche Nationalitäten und Straftatbeständen, sind zur Zeit die Baselbieter Gefängnisse belegt?
2. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat die Aufnahmekapazität der Baselbieter Gefängnisse für kriminelle Personen grundsätzlich sicher zu stellen?
3. Mit welchen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass kriminelle Asylbewerber aufgrund akuter Überbelegung der BL-Gefängnisse nicht freigelassen werden müssen und so weiteren ungesetzlichen Handlungen nachgehen können?
4. Ruedi Zimmermann: Bewaffnung Polizei Basel-Landschaft
Die Polizei Basel-Landschaft wird von der schweizerischen SIG-Pistole auf die deutsche Heckler und Koch-Pistole umgerüstet. Diese Umrüstung wird nicht von allen Beteiligten goutiert, da die alte Bewaffnung offenbar völlig ausreichend wäre.
Fragen:
1. Wie hoch sind die Kosten für:
a) die Anschaffung
b) die Umschulung
c) die tagelange Abwesenheit der Kursteilnehmer.
2. Stimmt es, dass die "alte" Pistole vom Corps für Fr. 300.--/Stk. gekauft werden kann?
3. Hat ein Evaluationsverfahren stattgefunden? Was für Marken waren daran beteiligt?
4. Baselland ist der einzige Kanton in der Schweiz, der die SIG ausmustert. Was waren die Gründe für diesen Schritt? (Zu erwähnen ist noch, dass diverse Stadtpolizeicorps und grosse Teile Deutschlands die SIG verwenden).
5. Auf welcher Stufe werden solche Entscheide gefällt?
6. Wie verhält es sich mit dem vielzitierten Nordwestschweizer Konkordat, z.B. in Bezug auf gemeinsame Bewaffnung?
5. Esther Aeschlimann-Degen: Fahrten für Behinderte
Wie es weiter gehen soll bei den Fahrten für Behinderte - diese Frage hat in den vergangenen Wochen und Monaten eine gewisse Besorgnis und Unsicherheit bei einigen der direkt Betroffenen ausgelöst.
Dem Vernehmen nach wird ab dem 1. Mai die "33er"-Taxi AG die Fahrten für Behinderte teilweise, ab dem 1. Juli ganz übernehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die zukünftigen Kundinnen und Kunden der "33er"-Taxi AG über die Neuorganisation des Fahrtenangebotes ausführlich informiert werden.
Zur weiteren Beruhigung und Klärung der Situation bin ich dem Regierungsrat dankbar für die Beantwortung folgender
Fragen:
1. Weshalb werden vom gewerblichen Transporteur nur 70'000 statt der ursprünglich angestrebten 100'00 Fahrten abgedeckt?
2. Welche Fristen für Vorbestellungen der subventionierten Fahrten müssen die Kundinnen und Kunden zukünftig einhalten?
3. Wird es einen Ersatz für die bisherigen "Spontanfahrten" geben?
4. Werden die subventionierten Fahrten nun teurer als das bisherige Angebot von Tixi?
6. Maya Graf: Transporte für Menschen mit einer Behinderung ab dem 01.05.1999
Als die Parlamente beider Basel im Dezember 1998 den Kredit von 1,9 Mio Franken sprachen, wurde davon ausgegangen, dass die Behindertentransporte in diesem Jahr noch von der gleichen Transporteuren (TIXI, IVB, 22er Taxi) durchgeführt würden und für die Ausschreibung und Neuorganisation genügend Zeit bleibe. Dies änderte sich nach der Ankündigung von TIXI, auf Ende April den Betrieb ganz einzustellen, schlagartig. Nach erfolgter Ausschreibung hat nun die KBB (Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel) am 17.04.1999 den Auftrag vollumfänglich der 33er Taxi AG erteilt: Beginn nach einer Übergangsfrist ist der 01.07.99. Diese überstürzten Veraenderungen im Behindertentransport haben bei den betroffenen Personen, die täglich auf diese Spezialtransporte angewiesen sind, grosse Verunsicherung ausgelöst.
Fragen:
1. Sind alle Fahrten für behinderte Menschen ab dem 01.05.1999 weiterhin gewährleistet?
2. Wie werden die betroffenen Personen über den kurzfristigen Wechsel der Transportunternehmer informiert?
3. Wenn die KBB davon ausgeht, dass mit 1,5 Mio Franken nur 70'000 Fahrten anstelle der prognostizierten 100'000 Fahrten abgedeckt werden können, stellt sich die Frage, was mit den restlichen 30'000 Fahrten geschieht?
4. Beabsichtigt die KBB, die 30'000 Fahrten durch ehrenamtliche Transporteure abzudecken? Sind dazu die 250'000 Franken bereitgestellt worden? Wenn ja, welches Konzept liegt dem zu grunde?
5. Welche Lösung sieht der Regierungsrat, falls der genehmigte Kredit für die gewünschten Fahrten nicht ausreicht und auch keine "Freiwilligen" Transporteure mehr gefunden werden?
7. Rosy Frutiger: Einschulung behinderter Kinder in die Regelschule
Die Einschulung von behinderten Kindern in die Regelschule wird offensichtlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.
Fragen:
1. Wie ist die gesetzliche Grundlage?
2. Welche Rolle hat der Schulpsychologische Dienst?
3. Welche Möglichkeit haben Eltern, wenn sie zum zuständigen Psychologen kein Vertrauen haben (vgl. freie Arztwahl)?
4. Wieso können Lehrkräfte die Aufnahme eines behinderten Kindes ablehnen, wenn anderseits eine Schulpflicht besteht?
5. Wie steht es mit der Rechtsgleichheit, wenn behinderte Kinder in den einen Gemeinden integriert werden und gleichzeitig in anderen Gemeinden Kinder zum Besuch von Sonderschulen gezwungen sind, weil Lehrkräfte ablehnen können (vgl. 4.).
Liestal, 27. April 1999
Landeskanzlei