1999-92 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 31. Mai 1999 zur Vorlage 1999-092


Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat


Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1990 für die Periode 1992 - 1996 und Massnahmenpaket 2000 - 2004


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf/Kommissionsfassung)
1. Einleitung

Natur- und Landschaftsschutz sind Teile eines umfassenden Umweltschutzes, der letztlich zugunsten des Menschen stattfindet. Eine intakte Landschaft stellt die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen dar. Die Gesellschaft muss deshalb ein grosses Interesse daran haben, dass Natur und Landschaft auch langfristig vielfältig und funktionsfähig erhalten bleiben. Natur- und Landschaftsschutz sind denn auch zentrale Anliegen einer nachhaltigen, d.h. zukunftsfähigen Entwicklung.


2. Vorlage

2.1. Natur- und Landschaftsschutzkonzept

Verbunden mit der Zustimmung zum kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzept am 30. März 1992 erteilte der Landrat dem Regierungsrat den Auftrag, für die erforderlichen Massnahmen jeweils Kreditvorlagen zu unterbreiten und nach Abschluss der ersten Vollzugsperiode 1992 - 1996 Bericht zu erstatten. Mit einiger Verspätung liegt dieser Bericht jetzt vor.


2.2. Vollzugsperiode 1992 - 1996

Im Bericht des Regierungsrats wird Bilanz gezogen über die Entwicklung von Natur und Landschaft, über den Vollzugsstand des staatlichen Natur- und Landschaftsschutzes sowie über die in dieser Periode aufgewendeten Kosten.

In dieser Zeit ist einiges in Gang gebracht und auch erreicht worden. Spürbar ist eine bessere Sensibilisierung der Bevölkerung für Natur und Landschaft. Der Vertrags-Naturschutz (oekologischer Ausgleich in der Landwirtschaft und neu auch im Wald) entwickelte sich zu einem tragenden Pfeiler der kantonalen Naturschutzpolitik und hat sich bewährt. Partnerschaft und Kooperation als Naturschutzprinzipien sind auf dem richtigen Weg. Besonders erfreulich ist, dass der Artenverlust in wesentlichen - allerdings nicht in allen - Bereichen aufgehalten werden konnte. Die wichtigsten Magerwiesen und Weidegebiete sind heute gesichert.

Leider konnten nicht alle im Konzept genannten Massnahmen realisiert werden. Einerseits fehlten die personellen Kapazitäten, andererseits waren die finanzpolitischen Rahmenbedingungen nicht günstig. Ausserdem war die erste Aufbauphase schwierig, mussten doch zuerst Erfahrungen gesammelt und die Rechtsgrundlage (kant. Natur- und Landschaftsschutzgesetz) geschaffen werden. Zudem berührt Naturschutz oft Eigentum von Dritten, was häufig schwierige Verhandlungen mit sich bringt. Als Folge dieser Aufbauarbeiten konnten in der Berichtsperiode lediglich 16 Mio. Franken aufgewendet werden; das entspricht knapp 40 % der geschätzten Kosten von 42 Mio. Franken. Dies, obwohl sich in der Berichtsperiode durch den Beitritt des Laufentals die Kantonsfläche um 21 % vergrösserte.

Trotzdem kann aber insgesamt von einer positiven Entwicklung gesprochen werden.


2.3. Aktivitäten 1997 - 1999

Obwohl die Jahre 1997 - 1999 nicht mehr zum Mehrjahresprogramm 1992 - 1996 gehören, orientierten sich die Aktivitäten dennoch an den im Konzept aufgeführten Zielsetzungen. Die Schwerpunkte waren:

- die Konsolidierung des oekologischen Ausgleichs in der Landwirtschaft,
- das Naturschutzprogramm im Wald,
- das ornithologische Inventar sowie das Reptilieninventar Laufental,
- der Beginn der Umsetzung des Inventars der Amphibienlaichgebiete von Nationaler Bedeutung (IANB),
- der Aufbau des Geographischen Informationssystem (GIS).

Die Zielsetzungen wurden in diesen Jahren überprüft und fanden Eingang im Leistungsauftrag des Amtes für Raumplanung, welcher vom Regierungsrat genehmigt wurde.


2.4. Massnahmen 2000 - 2004

Da sich die eingeschlagene Marschrichtung als richtig und effizient erwiesen hat, ist eine Weiterführung dieser eingeleiteten Massnahmen sinnvoll und notwendig. So sind für die Periode 2000 - 2004 wiederum Gesamtkosten von rund 42,5 Mio Franken vorgesehen, an denen sich der Bund voraussichtlich mit 30 % beteiligen wird. Der Regierungsrat wird dem Landrat für diese Massnahmen wiederum die entsprechenden Einzelvorlagen unterbreiten. Ein beträchtlicher Teil der Gelder ist bereits gesprochen (ca. 20 Mio Fr.), und zwar für den oekologischen Ausgleich im Landwirtschaftsgebiet und im Wald. Weitere Beträge werden auf dem Budgetweg zur Genehmigung unterbreitet.

Schutz, Erhaltung und Förderung der heimischen Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie die Gestaltung eines erlebnisstarken Landschaftsbildes sind nach wie vor die Ziele im Natur- und Landschaftsschutz. Mit den im Bericht vorgesehenen Massnahmen hofft die Verwaltung, noch zielgerichteter arbeiten zu können als in der vorangangenen Berichtsperiode.


3. Kommissionsberatung

Die Umweltschutz- und Energiekommission hat die Vorlage 1999/092 anlässlich ihrer Sitzung vom 17. Mai 1999 beraten. Bei der Beratung anwesend waren Frau RR Elsbeth Schneider, der Direktionssekretär der BUD Roger Leu, Hans-Georg Bächtold, Leiter des Amtes für Raumplanung, sowie Paul Imbeck und Niklaus Hufschmid von der Abteilung Natur und Landschaft des ARP.

Da die Umweltschutz- und Energiekommission schon verschiedene Vorlagen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes beraten und entsprechende Kredite genehmigt hat, ist ihr diese Materie vertraut. Mit Interesse nimmt sie deshalb die Ergebnisse der letzten Jahre zur Kenntnis.

Wie die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Verwaltung wirklich verlaufe, wurde gefragt; einzelne Beispiele, wie die Pflege des Areals der Kant. Psychiatrischen Dienste oder Eingriffe des Amtes für Wasserbau zeigten, dass noch nicht überall die nötige Sensibilisierung für naturnahe Pflege und Unterhalt vorhanden sei. Offenbar hat die Zeit - aber auch die Kapazität der Fachstelle - noch nicht ausgereicht, den ganzen Kanton und jede Amtsstelle abzudecken. Aber gerade mit dem Hochbauamt und der Abteilung Wasserbau sei die Zusammenarbeit intensiv. Das vor Jahren vom Landrat verlangte naturnahe Wasserbaukonzept liege nun vor und werde zur Zeit bereinigt.

Für die Pflege und Beaufsichtigung von Naturschutzgebieten werde immer wieder versucht, Freiwillige oder NS-Vereinsmitglieder einzusetzen. Aufgabe dieser Personen solle sein, Kontrollgänge zu machen, Auskünfte zum Gebiet zu erteilen und damit einen Beitrag zur Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit zu leisten. Im Budget sei ein entsprechender Kredit dafür vorgesehen.

Leider ist in den Gemeinden der Natur- und Landschaftsschutz als reguläre, ständige Aufgabe zum Teil noch zu wenig verankert. Mit der Verabschiedung des Landschaftsplanes wird der Auftrag oft als erledigt betrachtet. Den Landschaftsplan gelte es aber - wie jedes andere Reglement - zu vollziehen, und da könnten die betroffenen Gemeinden einen wichtigen Beitrag leisten.

Eine regionale, d.h. interkantonale Zusammenarbeit findet bei einzelnen Projekten wie zum Beispiel bei der Birsrenaturierung statt. Aber auch auf trinationaler Ebene wird kooperiert, wie ein Interreg-Projekt zeigt, das neben Städtebau und Verkehr auch den Bereich Natur- und Landschaftsschutz umfasst.

Dass von den in dieser Periode vorgesehenen 42 Mio. Franken für den Natur- und Landschaftsschutz lediglich 16 Mio., das heisst knapp 40 %, aufgewendet und damit zwangsläufig die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden, nahm die Kommission zur Kenntnis. Die Begründungen dafür sind nachvollziehbar. Andererseits ist die Aufbauarbeit jetzt geleistet, und man kann für die Zukunft zuversichtlich sein. Zur Erreichung der Ziele bedarf es der Kontinuität und des Ausbaus bestehender und zusätzlicher Massnahmen, wie sie im Bericht festgelegt sind. Die Umweltschutz- und Energiekommission unterstützt daher das Massnahmenpaket der Regierung, das unter anderem die Erhaltung der Artenvielfalt und eine naturorientierte Landschaftsnutzung, den Biotopverbund und die Aufwertung oekologischer Defizitgebiete sowie die Etablierung von Kontrollmassnahmen wie z.B. Monitoring (Zustandsbeobachtung) und Erfolgskontrollen beinhaltet.

Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


4. Antrag

Die Kommission stellte fest, dass im Entwurf des Landratsbeschlusses ein Hinweis auf die Periode 1997 - 1999 fehlt. Deshalb regt sie an, beim Punkt 2 den Zusatz " ..., unter Einbezug der Jahre 1997 - 1999. " beizufügen.

Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem ergänzten Entwurf des Landratsbeschlusses in allen Punkten zuzustimmen.


Allschwil, den 31. Mai 1999

Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder

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