1999-89 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 15. September 1999 zur Vorlage 1999-089
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Standesinitiative zur Einführung einer bundesweiten Kapitalgewinnsteuer auf beweglichem Vermögen
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
Am 12.3.1998 hat der Landrat die Motion 97/259 überwiesen, die eine Standesinitiative zur Einführung einer bundesweiten Kapitalgewinnsteuer auf beweglichem Privatvermögen verlangt. Das Hauptargument für diesen Entscheid stellte die stossende Tatsache dar, dass einerseits schon sehr tiefe Erwerbseinkommen steuerpflichtig sind, andererseits hingegen auch grösste private Kapitalgewinne steuerfrei kassiert werden können. Mit der Kapitalgewinnsteuer soll somit in erster Linie die Steuergerechtigkeit verbessert werden.
Für die Überweisung der Motion hatte sich auch der Regierungsrat ausgesprochen, der nun die entsprechende Vorlage für die Standesinitiative unterbreitet.
1.2. Inhalt der Standesinitiative
Die Standesinitiative bezieht sich nur auf Kapitalgewinne des beweglichen Privat vermögens. Nicht tangiert sind die Kapitalgewinne der Unternehmungen, die bereits heute zu versteuern sind, oder die Kapitalgewinne von Personalvorsorgeeinrichtungen, die steuerfrei bleiben.
Mit der Standesinitiative wird eine bundesweite Einführung gefordert. Kantonal unterschiedliche Lösungen sollen damit also verhindert werden.
Betreffend der detaillierten Ausgestaltung der Kapitalgewinnsteuer ist die Standesinitiative offen gehalten und lässt dem Bund einen grossen Spielraum.
2. Kommissionsberatung
2.1. Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 1.9.1999 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle, und Dr. Hans Peter Salzgeber, Vorsteher der Steuerverwaltung.
2.2. Beratungsergebnis
Die Finanzkommission kam nach erfolgter Diskussion entgegen dem Landratsbeschluss vom 12.3.1998 mit 7:4 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss, die Standesinitiative nicht einzureichen und somit die einst vom Landrat überwiesene Motion 97/259 als nicht erfüllt abzuschreiben.
2.3. Argumente gegen die Standesinitiative
Gegen die Kapitalgewinnsteuer wurde von der Kommissionsmehrheit folgendes angeführt:
- Die grössten "Fische" bleiben weiterhin steuerfrei, da die grossen Kapitalgewinne von Ausländern und Personalvorsorgeeinrichtungen gemacht werden.
- Die Kapitalgewinnsteuer wäre nicht ergiebig. Die von Bundesrat Villiger genannte Bandbreite von Fr. 100 bis Fr. 400 Mio wird als zu optimistisch taxiert.
- Zusätzliche fiskalische Belastungen sind abzulehnen.
- Das gesamtschweizerische Steuerklima würde mit einer Kapitalgewinnsteuer verschlechtert.
- Steuersystematisch wäre nichts gegen die Kapitalgewinnsteuer einzuwenden. Aber dann müsste alles erfasst werden, also beispielsweise auch Kunstgegenstände.
- Kapitalverluste müssten verrechnet werden können.
- Wenn schon, dann wäre der ideale Einführungszeitpunkt anfangs der 80er-Jahre gewesen.
- Die Frage der Kapitalgewinnsteuer ist beim Bund bereits auf dem Tisch (Prüfung durch Bundesrat, eidgenössische Initiative des Gewerkschaftsbundes).
- Kriterien bei der Einführung von Steuern müssen Praktikabilität und Ergiebigkeit sein. Diese Kriterien werden bei der Kapitalgewinnsteuer als nicht erfüllt betrachtet.
2.3. Argumente für die Standesinitiative
Für die Kapitalgewinnsteuer wurde von der Kommissionsminderheit folgendes angeführt:
- Oberstes Ziel der Kapitalgewinnsteuer ist es, die Steuergerechtigkeit zu verbessern, indem eine der stossendsten Lücken geschlossen wird.
- Ob die Kapitalgewinnsteuer mehr oder weniger ergiebig ist, ist zweitrangig.
- Dass eine Verrechnungsmöglichkeit von Kapitalverlusten vorgesehen werden soll, ist unbestritten.
- Die Standesinitiative ist sehr offen formuliert. Administrativ einfache Lösungen sind deshalb möglich.
- Durch die Festsetzung von Freibeträgen wären Kleinsparer von der Kapitalgewinnsteuer nicht tangiert.
- Seit der Landrat die Motion 97/259 überwiesen hat, sind keine wesentlichen Änderungen im Umfeld eingetreten, die einen Meinungswechsel rechtfertigen würden.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 7:4 Stimmen bei 1 Enthaltung,
1. den Antrag des Regierungsrates, eine Standesinitiative zur Einführung einer bundesweiten Kapitalgewinnsteuer auf beweglichem Privatvermögen zu beschliessen, abzulehnen.
2. die Motion 97/259 der SP-Fraktion als nicht erfüllt abzuschreiben.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 15. September 1999