1999-86

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-086 vom 16. April 1999

Bericht der Sonderkommission der Geschäftsprüfungskommission


Kantonsspital Laufen (KSLa)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





I Einleitung

1 Bildung einer Sonderkommission

Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am Kantonsspital Laufen bildete die Geschäftsprüfungskommission des Landrats des Kantons Basel-Landschaft an ihrer Sitzung vom 21. Januar 1999 aus ihrer Mitte eine Sonderkommission. Zu diesem Zweck wurde die Subkommission II um vier Mitglieder der GPK erweitert.

Die Mitglieder der Sonderkommission waren:

Stöcklin Oskar (CVP), Präsident
Tschopp Heidi (FDP), Vizepräsidentin
Aebi Heinz (SP)
Brunner Peter (SD)
Rohrbach Paul (EVP)
Zimmermann Alfred (Grüne)
Zimmermann Ruedi (SVP)

Die Sonderkommission erhielt den Auftrag, die Situation im Kantonsspital Laufen abzuklären und insbesondere die Entwicklung der Konflikte und die Massnahmen der Behörden zu untersuchen. Die Sonderkommission bemühte sich, auch die Situation vor dem Uebergang des Bezirksspitals Laufen zum Kantonsspital zu erkennen.

Bei ihrer ordentlichen Visitation im November 1997 stiess die Subkommission II, gemeinsam mit einer Subkommission der Finanzkommission, auf verschiedene Mängel. Diese wurden mit dem Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Regierungsrat Eduard Belser, in einem konstruktiven Gespräch ausführlich besprochen.

Im Herbst 1998 wurde die Subkommission II von Mitarbeitern des Spitals kontaktiert. Bereits in verschiedenen personalrechtlichen Belangen tätig war der Ombudsman, welcher seine Untersuchung im Verlauf der Abklärungen auf weitere Bereiche ausdehnte. Die Subkommission erteilte ihm deshalb den Auftrag, zu ihren Handen einen Bericht über seine Abklärungen und Feststellungen zu verfassen. Dieser Bericht wurde der Subkommission am 14. Januar 1999 zur Verfügung gestellt.


2 Arbeitsweise der Sonderkommission

Die Sonderkommission traf sich in der Folge zu 13 Sitzungen und mehreren Besprechungen in Arbeitsgruppen. Als Grundlage diente ein umfangreiches Aktendossier. Das Zentrum der Tätigkeit bildeten die Befragungen von 24 Personen, die in die Vorkommnisse verwickelt oder davon betroffen waren.

Bei einigen Befragten verspürten wir grosse Angst und Zurückhaltung. Wir konnten auch mehrmals feststellen, dass uns trotz Zusicherung der Diskretion und des Hinweises auf das Amtsgeheimnis nicht immer die volle Wahrheit gesagt wurde. Andererseits waren befragte Personen offensichtlich erleichtert, endlich einmal ohne Angst reden zu dürfen. Das zeigt, welches Misstrauen bei verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offenbar schon seit Jahren geherrscht hat.

Bei unserer Arbeit zeigte sich einmal mehr, wie das Milizparlament an seine Grenzen stösst. Es ist äusserst schwierig, neben einer vollen Berufstätigkeit das Oberaufsichtsrecht über Regierung und Verwaltung in geeigneter Form wahrzunehmen. Zudem stösst man bei dieser Arbeit nicht immer überall auf das nötige Verständnis. Trotzdem hat die Sonderkommission im Rahmen ihrer Möglichkeiten intensiv und gründlich gearbeitet. Der vorliegende Bericht legt dar, zu welchen Erkenntnissen sie nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund der Befragungen und des Aktenstudiums gelangt ist.



II Vom Bezirksspital zum Kantonsspital


1 Das Feningerspital

Im Jahre 1869 vermachte der Laufener Arzt Joseph Feninger sein Vermögen dem Amtsbezirk Laufen mit der Auflage, in seinem Wohnhaus ein Spital einzurichten und zu betreiben. In den fünfziger Jahren entstand das neue Spitalgebäude. Dies wurde möglich dank grosser finanzieller Aufwendungen von Industrie, Gewerbe und Bevölkerung. Diese Tatsache erklärt die starke Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrem Spital.


2 Das Bezirksspital

Das Spital Laufen wurde zum Bezirksspital im Kanton Bern. Es wurde getragen von einem Zweckverband der Laufentaler Gemeinden, die das Spital mitfinanzierten und je nach Grösse eine bestimmte Anzahl Abgeordneter delegieren konnten. Die Abgeordnetenversammlung umfasste 26 Mitglieder. 9 Personen bildeten die Spitalkommission. Der Präsident der Spitalkommission wurde zu den Sitzungen der Spitalleitung eingeladen. Diese Spitalleitung bestand aus dem Spitalverwalter, dem ärztlichen Leiter und dem Leiter des Pflegedienstes. Die Aerzteschaft war auch durch einen Belegarzt in der Spitalkommission vertreten. Dadurch verfügten die Aerzte über entscheidende Einflussmöglichkeiten. Klare Organigramme und Pflichtenhefte waren offensichtlich nicht vorhanden.

Die Spitalkommission tagte drei bis vier Mal pro Jahr. Sie befasste sich mit den Bauten, dem Budget, der Rechnung und der Wahl von Aerzten. Investiert wurde vor allem in die bauliche, weniger in die medizinisch-technische Infrastruktur, welche teilweise von den Belegärzten in ihren Privatpraxen angeboten wurde.


3 Das Kantonsspital

Am 1. Januar 1994 trat das Laufental dem Kanton Basel-Landschaft bei. Durch diesen Schritt wurde das Bezirksspital zum Kantonsspital Laufen.

Gemäss Paragraph 45 des Laufentalvertrags vom 10. Februar 1983 wird das Feningerspital Laufen Kantonsspital und der Bestand des Spitals mit Grundversorgung für Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und mit der Notfallstation dauernd gewährleistet. Am 31. Mai 1994 wurde der Vertrag betreffend Uebergang des Feningerspitals unterzeichnet, welcher rückwirkend auf den 1. Januar 1994 in Kraft trat. Er regelt gemäss Paragraph 107 des Laufentalvertrags die Uebernahme der Aktiven und Passiven.

Ein eigentliches Konzept zur Uebernahme und Aufwertung des Bezirksspitals zu einem Kantonsspital gab es nicht. Zwei Mitglieder der Spitalkommission wurden in die basellandschaftliche Aufsichtskommission der Spitäler aufgenommen. Eine Aktenübergabe oder vorbereitende Kontakte zwischen den Kommissionen fanden nicht statt. Bestehende Probleme und bekannte Schwierigkeiten am Spital Laufen wurden dem neuen Betreiber nicht mitgeteilt. Durch die Verantwortlichen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion oder durch Mitglieder der Spitalaufsichtskommission wurden auch keine entsprechenden Abklärungen getroffen.

Die Wandlung in ein Basellandschaftliches Kantonsspital brachte verschiedene Aenderungen mit sich. So wurde wie in den andern Kantonsspitälern die Spitalleitung auf Verwalter und ärztlichen Leiter reduziert, die Stellung des Verwalters aufgewertet, das Personal der kantonalen Gesetzgebung unterstellt, das Spital in den Kanton eingebunden. Die überwiegende Mehrheit der Befragten stellte sich positiv zu diesen Aenderungen. Abgesehen von der materiellen Besserstellung wurde besonders begrüsst, dass die Abläufe klarer und übersichtlicher wurden. Eine Ausnahme bildete der damalige ärztliche Leiter Dr. Kaiser, der sich über Zentralismus und Bürokratie beklagte und Mühe bekundete, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Erst nach dem Uebergang bestand unter dem Vorsitz des Präsidenten des Ausschusses der Aufsichtskommission Spitäler eine Arbeitsgruppe, welche Teilaspekte (Rechnungswesen, EDV, Pikettdienstregelung etc.) der Integration des Spitals Laufen in das Gesundheitswesen des Kantons Basel-Landschaft begleitete. Zu dieser Arbeitsgruppe gehörten Vertreter der VSD, die Spitalverwalter und der ärztliche Leiter des Spitals Laufen. Mit Unterstützung von Fachkräften des Kantonsspitals Bruderholz wurden die Arbeitsverträge des Personals an die neuen rechtlichen Bedingungen angepasst.



III Der Konflikt

1 Entstehung

Zur Zeit des Bezirksspitals bestand die offizielle Spitalleitung aus drei Personen: Spitalverwalter, ärztlicher Leiter und Pflegedienstleiter. Die eigentliche Führung und damit die Macht lag aber beim ärztlichen Leiter, Dr. Arnold Kaiser; ohne sein Einverständnis konnte nichts unternommen werden, das Spital wurde von ihm wie sein privates Spital geführt. Der Verwalter hatte eine rein administrative Funktion und diente lediglich als ausführendes Organ. Das Fehlen von klaren Strukturen förderte diesen Zustand. Daraus entstehende Probleme wurden der Spitalkommission mitgeteilt. Es fanden zwar Gespräche statt, doch wurden keine nachhaltigen Massnahmen ergriffen.

Am 1. April 1993 trat der zweite Chefarzt Chirurgie, Dr. Manfred Schmid, als Co-Chefarzt sein Amt an. Er wurde auf Antrag des Chefarztes Dr. Kaiser gewählt, da dieser aus persönlichen Gründen eine Entlastung brauchte. Obwohl Dr. Kaiser seinen Kollegen selber zur Wahl empfohlen hatte, entstanden von allem Anfang an zwischen den beiden schwere Differenzen. Es ging dabei offenbar um die Stellung und die Macht im Spital.

Der Konflikt verstärkte sich, als der ärztliche Leiter wieder die frühere Arbeitskapazität hatte und die beiden Chefärzte ihre Arbeit - und damit verbunden ihre Verdienstmöglichkeiten - neu untereinander aufteilen mussten. Zusätzlich wurde durch den Kantonswechsel auch die Struktur der Spitalleitung verändert.


2 Entwicklung

2.1 Kantonswechsel

Zur Spitalleitung gehörten nach dem Uebergang zum Kanton Basel-Landschaft nur noch der Verwalter und der ärztliche Leiter. Ab 1. Januar 1994 bekleidete Dr. Kaiser dieses Amt. Die Stellung des Verwalters wurde wesentlich aufgewertet. Es wurde von ihm erwartet, dass er sich als starke Persönlichkeit durchsetzen und die in anderen Kantonsspitälern übliche Position erreichen solle. Damit war eine Verschärfung des Konflikts vorprogrammiert, denn dies bedeutete einen weiteren Machtverlust des ärztlichen Leiters.

2.2 Untersuchung

Schon bald nach dem Uebergang wurden dieser Konflikt sowie Mängel im organisatorischen und im medizinischen Bereich festgestellt. Die Finanzkontrolle stellte erhebliche Mängel und Rückstände im Rechnungswesen fest. Der Präsident des Ausschusses der Aufsichtskommission der Spitäler schlug darum zu Beginn des Jahres 1996 vor, eine externe Beratungsfirma mit einer Untersuchung zu beauftragen. Den Auftrag erhielt die Firma KOBAG (Aktiengesellschaft für Kommunikations-Beratung, Hombrechtikon). Die KOBAG führte im Februar 1996 eine Erhebung über Schwachstellen und Probleme durch. Diese betrafen vor allem die Bereiche Verwaltung, Reinigungsdienst, Pflegedienst, Aerzte (Chefärzte, Anästhesieärztin, Belegärzte), Gesamtorganisation sowie Dr. Kaiser, ärztlicher Leiter. Die Verteter der KOBAG stiessen bei ihrer Arbeit auf erheblichen Widerstand. Man begegnete ihnen von Seiten des Spitals mit grossem Misstrauen.

2.3 Resultate der Untersuchung

In ihrem Zwischenbericht vom 14. August 1996 stellte die KOBAG fest, dass das Problem keineswegs nur in Kommunikationsstörungen bestand (Aerztl. Leiter - Verwalter und ärztl. Leiter - Co-Chefarzt), sondern dass die Probleme tiefer lagen. Als Beispiele wurden genannt:
- Organisationszustand der Verwaltung
- Ueberlastung des Verwalters
- Schwerwiegender Konflikt ärztlicher Leiter - Pflegedienstleiter
- Störung des Verhältnisses ärztlicher Leiter - Anästhesieärztin
- Verhalten des ärztlichen Leiters.

Die KOBAG stellte ihre Arbeit ein, da sie der Auffassung war, die nötigen Arbeiten würden einerseits ihren ursprünglichen Auftrag übersteigen und müssten neu definiert werden, und andererseits ihre Arbeit durch den Widerstand im Spital behindert werde. Für eine eventuelle Weiterarbeit wurden folgende Massnahmen als Bedingung gestellt:

- Der Präsident des Ausschusses der Aufsichtskommission übernimmt temporär Weisungsbefugnis;
- der Verwalter wird veranlasst, vorzeitig in Pension zu gehen, oder er wird anders eingesetzt (bedeutende Erfahrung und geschätzte Persönlichkeit);
- die Verwaltungsstelle wird rasch neu besetzt, damit der neue Verwalter an der Reorganisation mitwirken kann;
- der ärztliche Leiter wird ersetzt;
- der Leistungsauftrag wird neu definiert.

2.4 Massnahmen

Der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion entschied sich dafür, den Auftrag an die KOBAG nicht neu zu definieren. Im weiteren entschloss er sich, aus Rücksicht auf die heikle politische Situation (das Laufental war erst vor kurzem in unseren Kanton eingetreten) nicht rigoros dreinzufahren. Als wichtigste Massnahme wurde die Einsetzung von Hans Bider, ehemaliger Verwalter des Kantonsspitals Liestal, beschlossen. Er hatte den Auftrag, den Verwalter bei der Umsetzung von organisatorischen Massnahmen zu begleiten.

Am 22. Oktober 1996 orientierte Regierungsrat Belser das Spitalpersonal summarisch über die Ergebnisse des KOBAG-Berichts. Eine detaillierte Information über die Resultate und ein entsprechendes Gespräch mit den direkt Betroffenen fand nicht statt. Bei ihrem Besuch im November 1997 musste die Subkommission II feststellen, dass die Spitalleitung über die Ergebnisse der Untersuchung nicht informiert war.

Eine weitere Massnahme war der Wechsel in der Spitalleitung. Am 1. Januar 1997 wurde Dr. Kaiser als ärztlicher Leiter (turnusgemässer Wechsel nach basellandschaftlicher Usanz) von Dr. Schmid abgelöst. Per 1. April 1998 wurde schliesslich der Verwalter vorzeitig pensioniert und durch Herrn Martin Buser abgelöst.

Es wurden vorwiegend administrative Massnahmen ergriffen. Die Konflikte zwischen den leitenden Personen wurden nicht angegangen.


3 Eskalation

3.1 Wahl des neuen Verwalters

Im Oktober 1997 wurde die Stelle eines neuen Spitalverwalters ausgeschrieben und eine Wahlvorbereitungskommission eingesetzt. Bis zur Eingabefrist gingen 33 Bewerbungen ein. Im Laufe des Auswahlverfahrens wurden Ende November die Bewerbungen auf zwei Kandidaten eingegrenzt und beschlossen, eine Eignungsüberprüfung beider Kandidaten durch eine externe Begutachtung durchzuführen (Assessments). Die eigentliche Wahl geschah dann unter Zeitdruck. So wurde auf ein Assessment verzichtet, man verlangte lediglich ein graphologisches Gutachten und holte eine telefonische Referenz bei einem Mitarbeiter des vorletzten Arbeitgebers ein. Am gleichen Tag erging der Antrag an die Spitalaufsichtskommission, Herrn Buser zur Wahl vorzuschlagen. Diese wurde durch den Regierungsrat am 23. Dezember 1997 vollzogen. Offensichtlich waren alle Mitglieder der Wahlvorbereitungskommission von der Eignung von Herrn Buser überzeugt.

Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass sich Herr Buser nach seinen Aussagen nicht auf ein Stelleninserat, sondern auf einen Zeitungsartikel hin beworben hat, und zwar nach Ablauf der Bewerbungsfrist. An die genaue Form seiner Bewerbung (Bewerbungsformular?) kann sich Herr Buser nicht mehr erinnern. Im Regierungsratsbeschluss vom 23.12.1997 ist von einer Probezeit von einem Jahr die Rede, im unbefristeten Arbeitsvertrag vom 20.1.1998 ist die Probezeit hingegen auf sechs Monate festgelegt.

3.2 Die Amtszeit des neuen Verwalters

Schon bald nach dem Amtsantritt des neuen Verwalters gab es grosse Schwierigkeiten zwischen dem Verwalter und dem Personal. Der neugewählte Verwalter muss nach verschiedenen Aussagen bereits vor seinem Amtsantritt klare Absichten bezüglich seiner Aufgaben und Ziele geäussert haben, so dass ab seiner Arbeitsaufnahme neue Konfliktherde entstanden. Bereits Mitte April wurde von verschiedenen Mitarbeiterinnen der Ombudsman eingeschaltet. Der Verwalter wollte sich offensichtlich als starke Persönlichkeit durchsetzen, besonders gegen den nach wie vor starken Chefarzt Dr. Kaiser, und gegen den Willen des Personals Neuerungen durchführen. Einige dieser Aenderungen waren bestimmt nötig, andere nicht nachvollziehbar. So schaffte er zum Beispiel die von Hans Bider eingesetzte erweiterte Spitalleitung ab. Entscheidend war dabei das menschlich sehr ungeschickte Vorgehen des Verwalters.

Bereits am 6. Mai 1998 wies der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bei einem Gespräch mit dem Spitalverwalter darauf hin, dass Kündigungen nur aus fachlichen Gründen geschehen dürfen und rechtlich sauber abzuwickeln seien. Einen weiteren umstrittenen Punkt im Umgang mit dem Personal bildeten die Mitarbeitergespräche, die von Betroffenen als bedrohlich und entwürdigend empfunden wurden. Wer nicht widerspruchslose Gefolgschaft zeigte, wurde zur bedingungslosen Loyalität angehalten.

In dieser Atmosphäre eskalierte der Konflikt. Während sich der ärztliche Leiter Dr. Schmid gut mit dem Verwalter verstand und sich einzelne Personen mit dem Verwalter solidarisierten, entwickelte sich bei anderen ein Widerstand gegen ihn. Dr. Kaiser machte sich bald zu deren Anwalt und Wortführer. Er fühlte sich in verschiedenen Belangen übergangen (er gehörte nicht mehr zur Spitalleitung). Ein Beispiel dafür ist der vom Verwalter angeordnete und durchgezogene Umbau der Empfangshalle, gegen den Dr. Kaiser heftig opponierte. Bei der so entstandenen Lagerbildung spielten der ärztliche Leiter und der Leiter Pflegedienste eine wesentliche Rolle. Die Befragungen zeigten, dass das Betriebsklima noch heute durch dieses Verhalten belastet wird.

In der Folge fanden verschiedene Gespräche zwischen Regierungsrat Belser und den Exponenten des Spitals statt. Dr. Kaiser wurde bei einem Gespräch am 26. Oktober dazu aufgefordert, sich an die personalrechtlichen Bestimmungen zu halten, sich in den Betrieb einzugliedern und seine Kompetenzen nicht zu überschreiten. Regierungsrat Belser machte ihn auf den Paragraph 19 des Personalgesetzes aufmerksam (Gründe für eine ordentliche Kündigung). Beim gleichen Gespräch eröffnete er ihm, dass er der Regierung den Antrag stellen werde, den bisherigen ärztlichen Leiter, Dr. Schmid, vorläufig für ein weiteres Jahr in seinem Amt zu bestätigen. (Dies entgegen dem üblichen Zweijahresturnus). Ein Entscheidungsgespräch wurde für den 23. Januar 1999 vereinbart.

Gegen Ende des Jahres 1998 wurde Regierungsrat Belser auch von Landräten des Laufentals kontaktiert. Sie wiesen auf die untragbaren Zustände unter dem neuen Verwalter hin. Nachdem die Subkommission II erfahren hatte, dass sich der Ombudsman mit dem Thema beschäftigt, erteilte sie ihm den Auftrag, einen Bericht zu ihren Handen zu erstellen. Auch der Ombudsman sprach beim Direktionsvorsteher und bei der Aufsichtskommission vor. Trotzdem wurde der Verwalter in seiner Arbeit gestützt. Kurz vor Weihnachten 1998 wurde schliesslich beschlossen, dem Verwalter einen externen Berater beizustellen.

Am 20. Dezember 1998 reichte Dr. Kaiser bei der Aufsichtskommission eine von acht Personen unterzeichnete Aufsichtsbeschwerde gegen den Spitalverwalter ein. Ein Gespräch zwischen einer Delegation der Beschwerdeführerinnen einerseits und Kommissionspräsidentin Béatrice Fünfschilling und Regierungsrat Belser andererseits fand am 11. Januar 1999 statt. Als Verbeiständung der Delegation war Frau Eva Chappuis (VPOD) anwesend.



IV Personelle Massnahmen

1 Wahl des ärztlichen Leiters


Wie angekündigt wählte der Regierungsrat auf den 1. Januar 1999 als ärztlichen Leiter den bisherigen Dr. Manfred Schmid. Dieser wurde also nicht nach dem üblichen Turnus von seinem Kollegen abgelöst.


2 Suspendierung von Dr. Kaiser


2.1 Ablauf

Am Sonntag, dem 10. Januar 1999, erschien Dr. Kaiser, der an diesem Tag dienstfrei hatte, um die Mittagszeit im Büro des ärztlichen Leiters Dr. Schmid. Er machte ihm schwere Vorwürfe und sagte schliesslich, nach Aussage von Dr. Schmid: «Eigentlich will ich nicht mehr mit dir sprechen. Ich will deinen Tod.» Nach Aussage von Dr. Kaiser ging eine Auseinandersetzung wegen einer Operation voraus und er sagte: «Unsere Freundschaft ist aus. Du bist für mich ein toter Mann (in Bezug auf die Freundschaft).»
Für die Sonderkommission steht hier Aussage gegen Aussage. Jedenfalls fühlte sich Dr. Schmid massiv bedroht und war tief schockiert. Nach einem Telefongespräch mit seiner Frau orientierte er den Verwalter Martin Buser. Darauf traf er sich mit dem Verwalter und der Anästhesieärztin zu einer Besprechung. In der Zwischenzeit hatte Herr Buser Regierungsrat Belser angerufen.

Regierungsrat Belser bestellte die Herren Schmid und Buser zu einer Sitzung nach Liestal. Weiter anwesend waren Frau Direktionssekretär Rosmarie Furrer, der Kantonsarzt Dr. Dominik Schorr und der Untersuchungsbeamte M. Buser vom Statthalteramt Arlesheim. Regierungsrat Belser hatte vorgängig die Regierungspräsidentin und den Pikettdienst des Statthalteramts Arlesheim informiert.

2.2 Die Strafanzeige

Die Situation und der Bericht von Dr. Schmid wurden von den Anwesenden sehr ernst genommen. Regierungsrat Belser erkundigte sich beim Vertreter des Statthalteramtes nach möglichen Massnahmen. Er entschied sich dafür, beim Statthalteramt des Bezirks Laufen eine Strafanzeige einzureichen mit der Begründung der Drohung und Nötigung gegenüber Herrn Dr. M. Schmid. Der entsprechende Strafantrag wurde am folgenden Tag von Dr. Schmid in Laufen unterzeichnet. Im weiteren verfügte Regierungsrat Belser aus Sicherheitsgründen die sofortige Suspendierung von Dr. Kaiser und verbot ihm das Betreten des Areals des Kantonsspitals Laufen.

2.3 Information der Betroffenen

Noch am selben Tag, am 10. Januar 1999, schrieb Regierungsrat Belser einen Brief an Dr. Kaiser, in dem er ihm die Freistellung mitteilte. Der Brief wurde am gleichen Tag vom Kantonsarzt in Basel aufgegeben. Er hatte den Auftrag, den Brief per Express/Einschreiben abzugeben, wurde jedoch von der Post informiert, dass beides zusammen nicht möglich sei. Er entschied sich deshalb für Einschreiben. Das hatte zur Folge, dass der Brief erst am folgenden Morgen bei Dr. Kaiser zuhause eintraf, als dieser bereits im Spital an der Arbeit war. Darauf wurde ihm eine Kopie des Briefes im Spital durch den Verwalter überbracht.

Drei weitere Informationsschreiben richtete Regierungsrat Belser an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, an die Belegärzte und -ärztinnen und die Patienten und Patientinnen des Spitals. Diese Informationen wurden durch den Spitalverwalter M. Buser übermittelt.

Am Montag, den 11. Januar 1999, fand eine Aussprache zwischen Regierungsrat Belser und Dr. Kaiser statt, bei der Herr Belser die Suspendierung begründete.

2.4 Sicherheitsmassnahmen

Am Sonntagabend nahm der Vertreter des Statthalteramts Arlesheim Kontakt mit der Polizei betreffend einer Ueberwachung auf. Man kam überein, die Häuser der Herren Dr. Schmid und Dr. Kaiser diskret durch die üblichen Patrouillen beobachten zu lassen. Es ereigneten sich keine Vorkommnisse.

Am Morgen des 11. Januar 1999 wurde die Polizei von Dr. Schmid angefordert, da Dr. Kaiser im Spital erschienen sei. Dieser war am Operieren und wusste zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts von seiner Freistellung.

Als Dr. Kaiser am Montagmorgen sein Büro betreten wollte, waren die Türschlösser ausgewechselt. Diese Massnahme hatte der Spitalverwalter aus eigener Initiative angeordnet.


3 Entlassung von Dr. Kaiser

An seiner Sitzung vom 13. Januar 1999 beschloss der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die fristlose Entlassung von Dr. Arnold Kaiser. Den Anlass dazu bildete nicht allein der Vorfall vom 10. Januar 1999, sondern das ganze Verhalten von Dr. Kaiser in den vorangegangenen Jahren - speziell auch in den letzten Monaten - und die Situation am Kantonsspital Laufen. Dr. Kaiser erhob gegen seine Entlassung Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Das Verfahren ist hängig.


4 Auflösung des Arbeitsvertrages mit Martin Buser

Am 18. Januar 1999 stellte Herr Buser sein Amt vorläufig zur Verfügung. Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 2. März 1999 wurde der unbefristete Arbeitsvertrag vom 20.1.1998 im gegenseitigen Einvernehmen per 30.9.1999 aufgelöst und eine Outplacement-Vereinbarung getroffen.


5 Wiedereinsetzung von Hans Bider

Nach der Ablösung des Verwalters Martin Buser beschloss die Regierung, den ehemaligen Verwalter des Kantonsspitals Liestal, Herrn Hans Bider, als interimistischen Verwalter einzusetzen.



V Massnahmen für die Zukunft

Der Regierungsrat zeigt den klaren Willen, das Kantonsspital Laufen optimal in die Zukunft zu führen. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Massnahmen getroffen.

Zur Sicherstellung der Chirurgie wurde Dr. Manfred Schmid ein zweiter Chirurg zur Seite gestellt. Es handelt sich dabei um den Chirurgen Dr. Kocher vom Kantonsspital Liestal.

Im Herbst 1998 hatte der Regierungsrat beschlossen, in der medizinischen Abteilung des Kantonsspitals Laufen das bisherige Belegarzt-System durch das Chefarzt-System abzulösen. Durch die Einsetzung eines Chefarztes für Innere Medizin soll die medizinische Führung verbessert werden; der Regierungsrat wählte am 19. Januar 1999 Dr. Mario Bianchetti per 1. April 1999 in dieses Amt.

Im Rahmen der Reorganisation sollen strukturelle Schwachstellen in der medizinischen Versorgung beseitigt werden. Solche Schwachstellen bestehen im Bereich der Notfallaufnahme, in fehlenden Ueberwachungsmöglichkeiten, in einer relativ schlechten Verfügbarkeit des Personals rund um die Uhr und in ungenügenden personellen Kapazitäten für einen 24-Stunden-Notfallbetrieb.

Das sehr motivierte Personal im Kantonsspital Laufen bemüht sich darum, wieder eine Vertrauenssituation zu schaffen und die gegenseitige Kommunikation zu verbessern, damit es auch in Zukunft optimal arbeiten kann.

Die derzeitige Spitalleitung hat ein Papier mit strategischen Massnahmen erarbeitet mit dem Ziel, eine Normalisierung zu erreichen.

Die Stelle eines neuen Spitalverwalters wurde ausgeschrieben.



VI Feststellungen der Sonderkommission

1 Zum Konflikt

1.1 Der Konflikt im Kantonsspital Laufen entstand bereits während der Zeit als Bezirksspital. Die Ursachen liegen in den Personen und in den fehlenden klaren Führungsstrukturen.

1.2 Der Chefarzt und ärztliche Leiter führte das Spital in absolutistischer Weise. Gleichrangige und mitbestimmende Personen hatten grosse Mühe sich zu behaupten und wurden kaum geduldet. Wer ihm nicht passte, wurde von ihm schikaniert. Dies äusserte sich in verbalen Attacken, Abkanzelungen, Kündigungsdrohungen. Wer hingegen dem ärztlichen Leiter genehm war, hatte es gut. Ohne die Zustimmung des ärztlichen Leiters lief nichts. Er bestimmte, was zu geschehen habe und was nicht. Es war nicht möglich, irgend welche Neuerungen oder Aenderungen in irgend einem Bereich ohne sein Einverständnis einzuführen. Der Spitalkommission waren diese Zustände bekannt.

1.3 Mit der Anstellung des Co-Chefarztes Chirurgie musste der ärztliche Leiter einen Teil seiner Macht abgegeben. Dadurch verschärfte sich die Konfliktsituation. Der zwischen den beiden Co-Chefärzten entstandene Konflikt wurde nicht offen ausgetragen und bereinigt, seine Folgen aber besonders für das Personal spürbar. Bedingt durch den Konflikt zwischen den Chefärzten entstanden Kommunikationsprobleme. Man redete nicht mehr offen miteinander.

1.4 Die Integration des Bezirksspitals Laufen in das Gesundheitswesen des Kantons Basel-Landschaft führte auf Grund des Systemwechsels in der Spitalleitung zu einer Umverteilung von Macht und Einfluss. Der Spitalverwalter erhielt mehr Kompetenzen und Gewicht, und seine Stellung wäre eigentlich stärker gewesen als die des Chefarztes Chirurgie und ärztlichen Leiters. Er konnte sich jedoch nicht durchsetzen, und die Aufsichtskommission konnte oder wollte nicht eingreifen. Der ärztliche Leiter stand den Veränderungen durch das neue System sehr ablehnend gegenüber.

1.5 Ein weiterer Konfliktherd entwickelte sich nach dem Amtsantritt des neugewählten Spitalverwalters. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hatte die Erwartung, dass ein neuer Spitalverwalter sich als starke Person durchsetzt. Der neue Verwalter machte dies jedoch so ungeschickt, dass er sofort auf grossen Widerstand stiess. Die inkompetenten und gegenüber dem Personal unsensibel geführten Mitarbeitergespräche trugen zur Verschärfung des Konfliktpotentials bei. Verschiedene, in der Sache auch teilweise berechtigte, jedoch mangelhaft vorbereitete und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht abgesprochene Massnahmen sowie ein angedeuteter Stellenabbau verunsicherten das Personal zusehends. Daraus entstand eine unheilvolle Lagerbildung, an welcher auch der ärztliche Leiter und der Leiter Pflegedienste beteiligt waren und deren Auswirkungen noch heute spürbar sind.


2 Zu den Massnahmen der Behörden

2.1 Obwohl der Spitalkommission des Bezirksspitals Laufen die Probleme im Zusammenhang mit der Machtposition des ärztlichen Leiters bekannt waren, ergriff sie keine nachhaltigen Massnahmen. Man überliess den Spitalbetrieb dem ärztlichen Leiter.

2.2 Für den Uebergang zum Kanton Basel-Landschaft und die Aufwertung zu einem Kantonsspital fehlte ein geeignetes Konzept. Es bestanden weder vor noch nach dem Kantonswechsel Kontakte zwischen der Spitalkommission des Bezirksspitals und der Aufsichtskommission der Spitäler. Schwierigkeiten am Spital Laufen wurden dem neuen Betreiber nicht mitgeteilt. Das sollte sich im nachhinein als verhängnisvoll auswirken. Bei einer geeigneten Bestandesaufnahme und entsprechender Information hätten die Konflikte früher erkannt und angegangen werden können.

2.3 Der Bericht der Beratungsfirma KOBAG hat einiges an Konflikten und Problemen aufgezeigt. Vieles, was bis anhin unter einem Deckel verborgen blieb, wurde angesprochen. Nach dem Vorliegen des Zwischenberichts der KOBAG setzte Regierungsrat Belser den ehemaligen Verwalter des Kantonsspitals Liestal ein, um den Verwalter des Kantonsspitals Laufen zu unterstützen. Das war eine gute und wichtige Massnahme. Sie beschränkte sich jedoch auf die administrativen Probleme. Die Konfliktsituation zwischen den Personen wurde nicht angegangen. Einerseits wurde die mögliche Entwicklung des Konflikts unterschätzt, andererseits schätzte man die politische Situation im Laufental als heikel ein und nahm offenbar Rücksicht darauf. Im weiteren wurde die vorzeitige Pensionierung des Verwalters eingeleitet sowie ein Wechsel in der ärztlichen Leitung vorbereitet.

Die Sonderkommission betrachtet es als Fehler, dass die Betroffenen nicht offen und klar mit den Resultaten der Untersuchung konfrontiert wurden. Durch die summarische Orientierung der Belegschaft entstanden verschiedene Gerüchte und Verunsicherungen.

2.4 Ebenfalls unterschätzt wurde die Konfliktsituation zwischen Chefarzt und Co-Chefarzt, als man gegen den Widerstand des bisherigen ärztlichen Leiters für die Jahre 1997/98 den Co-Chefarzt Chirurgie zum ärztlichen Leiter wählte und darauf hinwies, die ärztliche Leitung würde nun im zweijährigen Turnus wechseln. Schon 1996, nach dem KOBAG-Bericht, war eigentlich klar, dass man den Chefarzt Chirurgie nicht mehr als ärztlichen Leiter wollte. Folglich hätte man ihm nicht indirekt Hoffnungen auf eine Wiedereinsetzung auf das Jahr 1999 machen sollen.

2.5 Die Auswahl und Einsetzung von Martin Buser als neuer Spitalverwalter im April 1998 muss als Fehlentscheid bezeichnet werden. Es gelang ihm in keiner Weise, die Situation zu verbessern, im Gegenteil, sie verschlimmerte sich. Offensichtlich war er nicht die geeignete Person für diese Situation.

Das Anstellungsverfahren verlief, so weit die Sonderkommission das beurteilen kann, korrekt; nicht nachvollziehbar ist, warum die Wahl unter so grossem Zeitdruck erfolgte. Ebenso unverständlich ist es, warum Regierungsrat Belser noch im Herbst 1998 den Verwalter gestützt und ihm sein Vertrauen ausgesprochen hat. Dies, obwohl genügend Signale über die schlechten Zustände vorhanden waren (u.a. vom Personal, von Mitgliedern des Landrats, vom Ombudsman).

2.6 Die Suspendierung des Chefarztes Chirurgie ist für die Sonderkommission auf Grund aller vorangegangenen Vorkommnisse und der zwischen Regierungsrat Belser und Dr. Kaiser geführten Gespräche verständlich. Aus der Situation am 10. Januar 1999 zwischen den Chefärzten ging es in den Augen der Beteiligten vor allem darum, eine bedrohliche Situation abzuwenden. Ob der Zeitpunkt und das Vorgehen in dieser Form zwingend waren, kann die Sonderkommission nicht abschliessend beurteilen.
Beim Vorgehen wurden jedoch klar Fehler begangen. Dazu gehört die Informationspanne gegenüber Dr. Kaiser. Es darf nicht passieren, dass der Betroffene erst im Laufe des folgenden Tages während seiner Arbeit informiert wird. Es ist auch mindestens nicht geschickt, dass der umstrittene Spitalverwalter dem Personal den Entscheid mitteilen musste. Das ganze Ereignis wurde auch gegenüber der Oeffentlichkeit schlecht kommuniziert.

2.7 Die Wiedereinsetzung von Hans Bider als interimistischer Verwalter hat sich bewährt. Er wird vom Personal gut akzeptiert und trägt wesentlich zur Beruhigung der Situation bei.


3 Grundsätzliches

3.1 Trotz aller Mängel auf der Seite der Behörden ist klar festzuhalten, dass der Konflikt und die Probleme im Kantonsspital Laufen hausgemacht und schon vor dem Uebergang zum Kanton Basel-Landschaft entstanden sind.

3.2 Von Seiten der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und der Aufsichtskommission wurde das Konfliktentwicklungspotential unterschätzt. Es ist kein professionelles Konflikt- und Krisenmanagement vorhanden. Die Sonderkommission ist überzeugt, dass ein entsprechendes Instrumentarium, das übrigens der gesamten Verwaltung dienen könnte, im vorliegenden Fall entweder den Konflikt mit dem Chefarzt hätte lösen können oder mindestens die Krise frühzeitiger angehen und ihre Entwicklung - auch mit politischen Folgen - hätte verhindern können.

3.3 Die grundlegende Strategie der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion für die Stärkung der Stellung des Kantonsspitals Laufen im Wettbewerb mit den Spitälern Dornach und Breitenbach erachtet die Sonderkommission als richtig und gut.

3.4 Die Informationspolitik war ungenügend. Fehlende Informationen bildeten die Nahrung für Gerüchte und ungerechtfertigte Anschuldigungen gegenüber den Behörden.

3.5 Das Personal am Kantonsspital Laufen hat unter den beschriebenen Umständen sehr gelitten. Trotzdem ist es sehr motiviert und setzt sich dafür ein, das Spital auch in Zukunft optimal zu führen.



VII Empfehlungen an den Regierungsrat

1 Es ist alles daran zu setzen, dass das Kantonsspital Laufen auch in Zukunft eine optimale medizinische Versorgung anbieten kann. Dazu gehören auch bauliche Massnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung.

Die von der Regierung anvisierten Ziele und Massnahmen müssen im Zusammenhang mit einer Vorwärtsstrategie der Oeffentlichkeit entsprechend kommuniziert werden.

2 Für das Kantonsspital Laufen ist ein Leitbild sowie ein Organisationsentwicklungskonzept zu erarbeiten. Dazu gehört auch die Verbesserung respektive der Wiederaufbau von Dialog, Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb der einzelnen Gruppen und Stufen des Spitalbetriebs.

3 Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Stellungnahme während des Konfliktes keine Nachteile oder Repressalien erleiden.

4 Es muss raschmöglichst ein neuer Verwalter eingesetzt werden. Er soll die notwendigen Informationen über die spezielle Situation am Kantonsspital Laufen erhalten. Der interimistische Verwalter Hans Bider soll mindestens bis zum Amtsantritt des neuen Verwalters im Amt bleiben. Eine anfängliche Begleitung und Einführung des neuen Verwalters durch Hans Bider ist zu prüfen.

5 Der Chefarzt Medizin soll als ärztlicher Leiter eingesetzt werden.

6 Im Sinne eines Neubeginns ist mit dem Co-Chefarzt und dem Pflegedienstleiter das Gespräch über ihre künftige Funktion zu suchen.

7 Die Stelle des entlassenen Chefarztes Chirurgie ist umgehend zur Neubesetzung auszuschreiben.

8 Die Aufgaben, die Funktion und die Kompetenzen der Spitalaufsichtskommission sind zu überprüfen. Es ist insbesondere abzuklären, ob die Rolle als Wahl- bezw. Wahlvorbereitungskommission mit der Funktion als Beschwerdeinstanz für arbeitsrechtliche Beschwerden zu vereinbaren ist.

9 Dem Regierungsrat wird empfohlen, die Verbesserung der Informationspolitik der Regierung und der Verwaltung an die Hand zu nehmen.

10 Dem Regierungsrat wird empfohlen, ein Instrumentarium für ein Krisenmanagement einzurichten, damit bei Krisen und Konflikten frühzeitig eingegriffen werden kann. Dieses Instrumentarium soll allen Direktionen zur Verfügung stehen.


Liestal, 16. April 1999
Für die Sonderkommission Kantonsspital Laufen:
Der Präsident: Oskar Stöcklin



VIII Beschluss der Geschäftsprüfungskommission und Antrag an den Landrat

Die Geschäftsprüfungskommission hat diesen Bericht der Sonderkommission am 16. April 1999 mit 15:0 Stimmen verabschiedet und den Empfehlungen zugestimmt.

Die Geschäftsprüfungskommission stellt dem Landrat den Antrag, vom vorliegenden Bericht mit seinen Empfehlungen zustimmend Kenntnis zu nehmen.

Liestal, 16. April 1999
Für die Geschäftsprüfungskommission:
Der Präsident: Hans Ulrich Jourdan


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