1999-85 (1)

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-085 vom 8. Juni 1999


Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 1999/085 von Landrat Willi Müller, Münchenstein, vom 15. April 1999 betreffend "Lärmschutzmassnahmen für das Wohnquartier Einschlag (Bruggstrasse)"


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Am 15. April 1999 reichte Landrat Willi Müller, Münchenstein, die Schriftliche Anfrage 1999/085 betreffend "Lärmschutzmassnahmen für das Wohnquartier Einschlag (Bruggstrasse)" ein.

Sie hat folgenden Wortlaut:


Die Verbindungsstrasse zwischen der Autobahnausfahrt Reinach Süd und Oberwil / Therwil (Bruggstrasse) ist eine stark befahrene Transitstrasse. Viele der direkt an der Strasse liegenden Liegenschaften sind neuerstellte Gewerbebauten, während das an die Hauptstrasse angrenzende Wohnquartier "Einschlag" bzw. die dort erstellten Wohnbauten, rund um die Uhr durch den Transitverkehr stark belastet werden. Für diese Anwohnerinnen und Anwohner stellt sich daher dringend auch die Frage, wann und mit welchen Lärmschutzmassnahmen kann durch den Kanton als Verantwortlicher und Betreiber der Hauptstrassen gerechnet werden? Dies auch da die Liegenschaften an der Kreuzung Aumattstrasse / Bruggstrasse, trotz 1 1/2 Meter hohem Erdwall, zur Zeit mittels Lärmschutzbauten vom starken Verkehrslärm entlastet werden sollen, das direkt angrenzende Wohnquartier Einschlag gemäss der Bauprofile aber nicht!


Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


Frage 1:
Wurden im Wohnquartier "Einschlag" in Reinach, schon entsprechende Lärmmessungen durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?


Antwort:
Gestützt auf Artikel 37 der Lärmschutz-Verordnung hat die Abteilung Lärmschutz des Amtes für Raumplanung 1996 einen Lärmbelastungs-Kataster durch ein Ingenieurbüro erstellen lassen. Darin sind alle Liegenschaften entlang stark frequentierter Kantonsstrassen erfasst und der Strassenverkehrslärm mittels Computermodell berechnet worden. Die drei betroffenen Liegenschaften im Wohnquartier Einschlag haben folgende Beurteilungspegel (Lr):


Die massgebenden Belastungsgrenzwerte für diese Liegenschaften betragen


Lr Tag = 65 dB Lr Nacht = 55 dB


Nach Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung besteht eine Sanierungspflicht, da die massgebenden Belastungsgrenzwerte wesentlich überschritten sind.


Frage 2:
Bis wann und mit welchen baulichen Massnahmen können die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnquartiers "Einschlag" in Reinach mit einer Lärmentlastung durch entsprechende Lärmschutzmassnahmen (Bauten) rechnen?


Antwort:
Die Vollzugsbehörde setzt die Fristen für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen nach deren Dringlichkeit fest. Für die Beurteilung der Dringlichkeit sind nach eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (LSV) massgebend:


a) das Ausmass der Ueberschreitung der Immissionsgrenzwerte


b) die Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen


c) das Verhältnis von Kosten und Nutzen


Die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen müssen spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung, das heisst bis zum Jahr 2002, durchgeführt sein. Dabei stützt sich die Vollzugsbehörde auf Artikel 17 LSV.


In einer ersten Priorität wurden zuerst alle Gemeinden entlang der Autobahn A2/3 berücksichtigt, da dort eine grosse Anzahl Personen vom Lärm betroffen waren. Der letzte Sanierungsabschnitt zwischen Itingen und Sissach/Nord kann voraussichtlich bis zum Jahr 2002 termingerecht beendet werden.


Die Lärmsanierung der stark befahrenen Kantonsstrassen wurde in einer zweiten Priorität behandelt. In den Jahren 1994 bis 1998 hat man die Kantonsstrassen in Binningen saniert. Für die Gemeinden Bottmingen und Oberwil wird zur Zeit eine Landratsvorlage betreffend Bewilligung des Baukredites vom Tiefbauamt vorbereitet. Die Abteilung Lärmschutz als Vollzugsbehörde erarbeitet bis Ende 1999 ein Sanierungskozept für alle übrigen stark befahrenen Kantonsstrassen und legt auch die Prioritäten fest.


Die Erfahrungen zeigten, dass die Realisierung von Lärmschutzmassnahmen in Wohngebieten weitaus komplexer sind als der Bau von Lärmschutzwänden entlang der Autobahn. Zeitaufwendige Abklärungen und Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern haben zum Teil beträchtliche Verzögerungen zur Folge. Aus diesem Grunde kann eine flächendeckende Sanierung der stark befahrenen Kantonsstrassen nicht termingerecht abgeschlossen werden.


Die Grenzwertüberschreitungen der drei Liegenschaften am Einschlagweg betragen ein bis zwei Dezibel am Tag, bzw. zwei bis vier Dezibel während der Nacht. Der für die Dringlichkeit einer Sanierung festgelegte Alarmwert beträgt 70 Dezibel am Tag, bzw. 65 Dezibel während der Nacht und wird bei keiner dieser drei Liegenschaften auch nur annähernd erreicht.


Bei den drei Liegenschaften am Einschlagweg handelt es sich um weniger stark belastete Objekte. Deshalb wurden sie nicht zusammen mit dem Projekt an der Kreuzung Aumatt-/Bruggstrasse saniert. Die Abteilung Lärmschutz wird aber zusammen mit dem Tiefbauamt ein Projekt ausarbeiten und die Massnahmen baldmöglichst umsetzen. Mit der Errichtung der Lärmschutzmassnahme kann spätestens im nächsten Jahr gerechnet werden.


Liestal, den 8. Juni 1999


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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