1999-77
Landrat / Parlament
Postulat von Eric Nussbaumer: Anpassung der Spitexausbildungsverordnung vom 19. Juni 1990
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Eric Nussbaumer, SP-Fraktion (Aeschlimann, Bloch, Bollinger, Bucher, Chappuis, Halder, Jäggi, Janiak, Krähenbühl, Portmann, Rudin Ch-, Rudin K., Stöcklin S. (13))
Eingereicht: 15. April 1999
Nr.: 1999-077
Mit dem Spitexgesetz, welches am 1.1.1998 in Kraft getreten ist, sind die Aufgaben der Gemeinden und des Kantons im Bereich der spitalexternen Haus- und Krankenpflege geregelt worden.
Das Gesetz legt fest, dass der Kanton grundsätzlich die individuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung des Spitex-Personals der Gemeinden finanziert (Spitexgesetz § 8 Absatz 1) Dadurch trägt der Kanton zu einem hohen Qualitätsstandard in den Spitex-Betrieben bei, denn die Qualität der Spitex-Arbeit hängt in grossem Masse von der fachlichen und sozialen Kompetenz des Personals ab. Die Spitexausbildungsverordnung regelt das nähere.
Die zur Zeit in Kraft stehende Spitexausbildungsverordnung vom 19. Juni 1990 wird zwar im Spitexgesetz erwähnt, basiert aber in ihren Ausführungsbestimmungen auf dem Gesundheitsgesetz vom 10. Dezember 1973 (letzte Änderung 1.1.1992).
Die im Spitexgesetz von 1998 formulierte Aufgabe des Kantons im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung, wird in der Spitexausbildungsverordnung von 1990 nicht oder ungenügend aufgenommen und ausgeführt.
Ich bitte daher den Regierungsrat, die Spitexausbildungsverordnung zu überarbeiten und dem Spitexgesetz § 8 anzupassen.
Back to Top