1999-76

Landrat / Parlament


Motion der Grünen Fraktion: Verbot von Motorrennsport-Veranstaltungen



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Alfred Zimmermann, Grüne Fraktion

Eingereicht: 15. April 1999


Nr.: 199-076




Am 15. Juli 1955 hat der damalige Regierungsrat ein weises, aber offenbar rechtlich nicht hieb- und stichfestes Verbot von motorsportlichen Veranstaltungen im Kanton Baselland erlassen.

Für ein solches Verbot sei nur der Landrat oder das Volk zuständig, heisst es heute.


Motorrennsportliche Anlässe und solche mit Show-Charakter sind ein Schlag ins Gesicht des heutigen Umweltbewusstseins und widersprechen klar dem Geist und dem Buchstaben des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung.


Die Orgien des Benzinverbrauchs, von Lärm und giftigen Abgasen, die derartige Anlässe auszeichnen, sind einer zivilisierten Gesellschaft, die wir sein wollen, unwürdig.


(Uebrigens: Warum haben Rennmotorräder keine Katalysatoren und keine Lärmdämpfungsvorrichtungen?)


Was den Motocross von Roggenburg anbetrifft, so ist er zumindest für einen Teil der Bevölkerung ein Aergernis und zugleich ein Tabu-Thema, zu dem sich kaum jemand öffentlich zu äussern wagt. Beanstandet werden sowohl die Rennen als vor allem die vorausgehenden ebenso lärmintensiven Trainingsfahrten.


Ausserdem verführen die motorsportlichen Anlässe Jugendliche zum "Moto Verte", dem Herumrasen auf Motorrädern in Wäldern und auf Feldern, meist ohne Nummernschild, besonders häufig zu sehen im Laufental und im Kanton Jura. Das ist zwar eindeutig verboten, wird aber fast nie geahndet.


Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zum Verbot von motorrennsportlichen Veranstaltungen und Shows auszuarbeiten.


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