1999-73
Landrat / Parlament
Motion von Max Ribi: Beschleunigung der Verfahren am Strafgericht
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Max Ribi, FDP-Fraktion (Bieri, Felber, Fünfschilling, Jourdan, (4))
Eingereicht: 15. April 1999
Nr.: 1999-073
Der Unterzeichnete hat im Rahmen der 1. Lesung der Strafprozessordnung den Antrag gestellt, das Beschleunigungspotential der Verfahren zu überprüfen, wie zum Beispiel Festlegung von Fristen für die Einreichung von Beschwerde- und Appelationsbegründungen, Straffen der Verfahren, Triage der Fälle. Der Antrag wurde im Plenum mit 36 zu 26 Stimmen abgelehnt.
Die Begründung zur Ablehnung lautete zusammengefasst: "Die Durchleuchtung des Gesetzes nach diesem Aspekt würde eine grössere Untersuchung bedingen und wäre bis zur 2. Lesung nicht zu realisieren. In der Debatte wurde aber auch bescheinigt, dass das Anliegen seine Berechtigung habe."
Postulat oder Motion? - Die Ergebnisse der Untersuchung (Postulatcharakter) sind zwingend auf der Stufe Gesetz, Dekret oder Verordnung unzusetzen (Motion).
Anträge:
1. Die Strafprozessordnung ist auf das Beschleunigungspotential hin zu untersuchen.
2. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die dazu notwendigen Gesetzes- und Dekretsänderungen vorzunehmen und gibt ihm die allfällig notwendigen Verordnungsänderungen bekannt.
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