1999-70
Landrat / Parlament || Vorlage 1999-070 vom 8. April 1999
Erwahrung der Neuwahl des Regierungsrates für die Amtsperiode 1999 - 2003
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Das Ergebnis der Neuwahl der 5 Mitglieder des Regierungsrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 1999 - 30. Juni 2003, die am 21. März 1999 durchgeführt worden ist, haben wir, gestützt auf § 13 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte (GpR), im Amtsblatt vom 25. März und 2. April 1999 veröffentlicht.
Innert der gesetzlichen Frist sind keine Beschwerden eingegangen.
An der Wahl haben von den 174'904 Stimmberechtigten 56'701 oder 32,42% teilgenommen. Es wurden 55'314 gültige Wahlzettel mit 196'279 gültigen Stimmen abgegeben. Das Absolute Mehr beträgt gemäss § 28 GpR 19'628. Dieses ist von 6 Personen erreicht worden.
Gestützt auf § 15 Absatz 2 der Verordnung vom 17. Dezember 1991 zum GpR beantragen wir Ihnen, die Erwahrung der Neuwahl des Regierungsrates vorzunehmen, für die gemäss § 15 Absatz 2 GpR der Landrat zuständig ist.
Wir beantragen Ihnen zu beschliessen:
1. Das Ergebnis der Neuwahl vom 21. März 1999 des Regierungsrates für die Amtsperiode vom 1. Juli 1999 - 30. Juni 2003 wird erwahrt.
Gewählt sind:
Dr. Hans Fünfschilling, Binningen, mit 33'780 Stimmen; Elsbeth Schneider-Kenel, Reinach, mit 33'647 Stimmen; Andreas Koellreuter, Aesch, mit 31'743 Stimmen; Peter Schmid, Muttenz, mit 28'051 Stimmen; Erich Straumann, Wintersingen, mit 26'033 Stimmen
Das Absolute Mehr erreicht, aber als überzählig ausgeschieden:
Dr. Andres Klein, Gelterkinden, mit 24'001 Stimmen
2. Der Erwahrungsbeschluss ist gemäss § 16 GpR im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Liestal, 8. April 1999
Landeskanzlei
der Landschreiber:
Walter Mundschin