1999-68 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 26. April 1999 zur Vorlage 1999-068


Bericht der Finanzkommission an den Landrat


Jahresbericht und Rechnung für das Jahr 1998 der Basellandschaftlichen Kantonalbank


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Einleitung

1.1. Gesetzliche Grundlage

Das Gesetz über die Basellandschaftliche Kantonalbank (Bankgesetz) regelt die Oberaufsicht in § 12 wie folgt: "Die Bank steht unter der Oberaufsicht des Regierungsrates und des Landrates. Dem Landrat steht auf Antrag des Regierungsrates die Genehmigung des vom Bankrat jährlich erstatteten Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung zu."

Aufgrund dieser Bestimmung unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat jährlich die Kantonalbank-Vorlage.



1.2. Oberaufsicht

Da das Bankgeschäft grosse Spezialkenntnisse erfordert, müssen sich sowohl Regierungsrat wie auch Landrat zur Ausübung ihrer gesetzlichen Oberaufsicht weitgehend auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch Fachorgane abstützen. In diesem Sinne sieht das noch geltende Bankgesetz in § 18 eine vom Regierungsrat gewählte Kontrollstelle von drei Mitgliedern vor. Zudem wird die Jahresrechnung seit einiger Zeit durch eine externe bankengesetzliche Revisionsstelle geprüft. Aufgabe des Landrates kann es somit nur sein, die Prüfungsergebnisse der Fachorgane sowie die Geschäftspolitik der Bank kritisch zu würdigen und zu hinterfragen.



1.3. Kommissionsberatung

Der Ablauf der Sitzung hielt sich an den bewährten Rahmen früherer Jahre. Somit waren an der Sitzung vom 21. April 1999 neben den Mitgliedern der Finanz-kommission folgende Personen anwesend:

- Regierungsrat: Dr. Hans Fünfschilling
- Bankausschuss: Werner Degen (Präsident Bankrat), Cyrill Thummel, Dr. Claude Janiak
- Geschäftsleitung: Paul Nyffeler (Präsident), Meinrad A. Geering, Hans Rudolf Matter, Dr. Lukas Spiess
- Generalsekretär: Rudolf Messerli
- Rechnungswesen/Controlling: Hans-Ulrich Bürgin
- Inspektorat: Roger Kübler
- Regierungsrätliche Kontrollstelle: Fritz Oser, Peter Manzoni, Erich Heggendorn
- Bankengesetzliche Revisionsstelle (ATAG Ernst & Young AG): Heinz Kummer, Hermann Trostel
- Kantonale Finanzkontrolle: Roland Winkler

Nachdem die zuständigen Personen eingehend über das abgelaufene Geschäftsjahr der Kantonalbank informiert hatten, beschloss die Kommission einstimmig, auf die Vorlage 1999/068 einzutreten.

Die wichtigsten Themenbereiche, die an der Sitzung angesprochen wurden, sind in den beiden folgenden Kapiteln 2 und 3 kurz behandelt. Weitere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen gehen aus dem offiziellen Geschäftsbericht 1998 hervor.



2. Jahresrechnung 1998

2.1. Wirtschaftliches Umfeld

Die Schweizerische Wirtschaft wuchs im Jahr 1998 - vor allem dank der starken Binnenwirtschaft - im Durchschnitt um 2 %, wogegen bei den Exporten die Vorjahreswerte nicht erreicht werden konnten. Dank der Nähe zum Ausland und den entsprechend intensiven wirtschaftlichen Verflechtungen lag das Wachstum in der Region Nordwestschweiz um rund 1/2 bis 1 % höher als in der übrigen Schweiz.

Der private Konsum nahm um 1,75 % zu, was unter anderem durch die geringere Arbeitslosenquote zu erklären ist.



2.2. Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung der Kantonalbank stellt sich zusammengefasst im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Tabelle 1 - Erfolgsrechnung

Die wichtigste Einnahmequelle ist nach wie vor der Erfolg aus dem Zinsengeschäft , der dank verbesserter Zinsmarge und bereinigter Bilanzstruktur um insgesamt 18,5 % zunahm. Die wesentlichen Bestandteile des Zinsgeschäftes bilden einerseits der Zinsertrag aus den gewährten Hypotheken und anderseits der Zinsaufwand für die erhaltenen Spareinlagen.

Der Beitrag des Kommissionsgeschäftes am Gesamtergebnis, der wie in den Vorjahren erhöht werden konnte, weist eine Verbesserung um 18,8 % auf. Der Erfolg aus dem stark börsen- und währungsabhängigen Handelsgeschäft nahm hingegen nur leicht zu (4,2 %).

Der übrige ordentliche Erfolg reduzierte sich deutlich gegenüber dem Vorjahr, in welchem grosse einmalige Gewinne aus Aktienverkäufen zu verzeichnen gewesen waren.

Gesamthaft liegt das Zwischenergebnis mit Fr. 260 Mio somit um 10,1 % über dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des Geschäftsaufwandes ergibt sich noch ein um 8,8 % erhöhter Bruttogewinn von Fr. 150 Mio.

Beim Geschäftsaufwand ist festzustellen, dass die Personalkosten - trotz des per Jahresende von 578 auf 520 gesunkenen Personalbestandes (in Vollpensen) - praktisch konstant blieben. Dies ist unter anderem durch folgende Faktoren begründet:
- Die Übertritte in die sourcag AG erfolgten erst in der zweiten Jahreshälfte.
- Im Zusammenhang mit der Migration wurden mehr Aushilfen benötigt.
- Der Anteil der höher qualifizierten Stellen nahm zu.
Der Sachaufwand erhöhte sich markant, was eine logische Folge von Outsourcing und zunehmender Automatisierung darstellt.

Bei den übrigen Positionen der Erfolgsrechnung ergab sich gesamthaft keine wesentliche Veränderung, so dass die Kantonalbank einen Jahresgewinn von Fr. 66,3 Mio ausweist, der um 25,4 % über dem Vorjahreswert liegt.



2.3. Bilanz

Einige wichtige Zahlen aus der Bilanz sind nachfolgend aufgeführt:

Tabelle 2 - Bilanz-Zahlen


Der Bestand an Hypotheken nahm trotz der Stagnation im Bausektor zu. Der Satz für variabel verzinsliche I. Wohnbauhypotheken belief sich in den ersten fünf Monaten des Jahres 1998 auf 41/4 % und in den restlichen sieben Monaten auf 4 %. Dies entspricht einem Jahresdurchschnittssatz von 4,10 %, was gegenüber dem Vorjahr (4,56 %) eine Reduktion um rund einen halben Prozentpunkt ausmacht. Der Anteil der Festhypotheken beträgt per 31.12.1998 63 % des gesamten Hypothekenbestandes (Vorjahr: 60 %).

Der Rückgang bei den Verpflichtungen gegenüber Kunden und den Kassaobligationen ist darauf zurückzuführen, dass angesichts der tiefen Zinssätze vermehrt auf Anlagen mit höherer Rendite ausgewichen wird.

Die eigenen Mittel (nach Verwendung des Bilanzgewinnes) konnten um rund Fr. 55 Mio verstärkt werden. Das somit vorhandene Eigenkapital von Fr. 969 Mio per 31.12.1998 liegt weiterhin deutlich über dem Minimalbedarf. Die Überdeckung des gemäss bankengesetzlichen Vorschriften anrechenbaren Eigenkapitals von Fr. 931 Mio gegenüber den erforderlichen Eigenmitteln von Fr. 548 Mio beträgt somit 70 % (Vorjahr: 55 %).



2.4. Gewinnverwendung

Der Bilanzgewinn 1998 wird wie folgt verwendet:

Tabelle 3 - Gewinnverwendung

Für den Kanton Basel-Landschaft ergibt sich somit eine Zuweisung aus dem Kantonalbank-Gewinn von Fr. 19,0 Mio, was einer erfreulichen Steigerung gegenüber dem Vorjahr um Fr. 3,0 Mio entspricht.


2.5. Kontrollstelle / Revisionsstelle

Die regierungsrätliche Kontrollstelle empfiehlt in ihrem den Kommissionsmitgliedern vorgelegten Bericht vom 24.3.1999 vorbehaltlos, die Jahresrechnung 1998 zu genehmigen.

Die Vetreter der externen bankengesetzlichen Revi-sionsstelle empfahlen an der Sitzung der Finanzkom-mission vom 21.4.1999 ebenfalls die vorbehaltlose Genehmigung der Jahresrechnung 1998.


2.6. Behandlung verschiedener Themen

Anlässlich der Kommissionssitzung vom 21.4.1999 wurden verschiedene weitere Themenbereiche aus dem Bankgeschäft behandelt. Nachfolgend sei stellvertretend nur ein Beispiel kurz erwähnt: Bundesrat Villiger äusserte sich kürzlich skeptisch gegenüber der Staatsgarantie , da sie zu Risiken verführen könne, die ohne Staatsgarantie vielleicht nicht eingegangen würden. Sowohl die Vertreter unserer Bank wie auch die Kommission gehen demgegenüber aber davon aus, dass eine gesunde Kantonalbank bei kluger Gesetzgebung, Geschäftsführung und Kontrolle im Gegenteil eine Art "Versicherung" für den Kanton darstellen kann.

Alle von den Kommissionsmitgliedern gestellten Fragen wurden von den zuständigen Personen der Bank zufriedenstellend beantwortet.



3. Allgemeines zur Kantonalbank

3.1. "True and Fair View"-Konzept

Die Jahresrechnung des Vorjahres wurde erstmals nach dem "True and Fair View"-Konzept erstellt, wie es die Rechnungslegungsvorschriften des Kotierungsreglements der Schweizer Börse vorschreiben. Die Umstellung auf dieses Konzept hatte verschiedene formelle Anpassungen der Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Folge. Die vorliegende Jahresrechnung ist nun wieder vollumfänglich mit dem Vorjahr vergleichbar.



3.2. Unterstellung unter die Aufsicht der EBK

Per 1.1.1998 ist die Kantonalbank - wie dies im Vorjahr von Regierung und Bankrat beantragt wurde - unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) gestellt worden. Da sich die Kantonalbank schon früher an die Vorschriften der EBK hielt, ergibt sich dadurch nur die Änderung, dass die EBK neu direkt bei der Kantonalbank intervenieren kann, was vorher nur via Regierungsrat möglich war.


4. Antrag

Die Finanzkommission dankt dem Personal, der Geschäftsleitung und dem Bankrat für den im vergangenen Jahr geleisteten Einsatz und beantragt dem Landrat einstimmig , den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 1998 der Kantonalbank zu genehmigen.



Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube


Gelterkinden, den  26. April 1999 



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