1999-62

Landrat / Parlament


Interpellation von Barbara Fünfschilling: Basellandschaftliche Schulnachrichten



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Barbara Fünfschilling-Gysin, FDP

Eingereicht: 25. März 1999


Nr.: 1999-062




Ich lese immer mit Interesse die Basellandschaftlichen Schulnachrichten.

In der Februarnummer 1999 ist mir neben den interessanten Artikeln aufgefallen, dass in der Mitte des Heftes eine 4-seitige Beilage eingeheftet war, eine 4-seitige Beilage des VPOD BL.


Die Beilage enthält ausser den politischen Aussagen Fotos von


Landratskandidatinnen und dies zufällig ein paar Wochen vor den Landratswahlen. Es drängen sich dazu natürlich Fragen auf.


1. Wie kommt es, dass die Basellandschaftlichen Schulnachrichten( das offizielle Organ der Lehrerschaft und der Schulbehörden) eine eingeheftete Beilage des VPOD BL enthalten?


2. Wer entscheidet, ob eine gewerkschaftliche oder sonst eine "artfremde"Beilage in eine offizielle Zeitung der Erziehungs-und Kulturdirektion des Kanton BL gelangen kann?


3. Handelt es sich um eine Anzeige?


4. Welche"Stelle" nimmt sie entgegen?


5. Wie ist der Tarif für eine Anzeige dieser Grösse?


6.Wohin gehen diese Beträge?


7. Kann jedermann Beilagen zum Einheften in diese Zeitung schicken?


8. Ist es erlaubt mit einem solchen Beitrag persönliche Wahlpropaganda zu machen?


( Die Auflage der Zeitung beträgt immerhin 6000 Exemplare)


Ich meine, dass dieses Vorkommen der Klärung bedarf. Zur Zeit besteht der Eindruck der Unrechtmässigkeit.


Ich bitte den Regierungsrat, mir entsprechend Antwort zu geben.


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