1999-53 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 2. Juni 1999 zur Vorlage 1999-053
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Staatsrechnung 1998
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Staatsrechnung 1998 an ihren Sitzungen vom 17. März (Vororientie-rung) und 19. Mai 1999 in Anwesenheit von Herrn Re-gierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle. Zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der EKD wurde zusätzlich Herr Regierungsrat Peter Schmid angehört.
2. Generelle Bemerkungen
2.1. Kennzahlen der Staatsrechnung 1998
In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Zahlen der Staatsrechnung 1998 im Vergleich zu den Vorjahren und zum Budget dargestellt.
Tabelle - Mehrjahresvergleich von Rechnung und Budget
RG
|
RG
|
RG |
BU
|
|
1996
|
1997
|
1998
|
1998
|
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
|
Ertrag lfd. Rechnung
|
1.964
|
2.011
|
2.024
|
1.926
|
Aufwand lfd. Rechnung
|
1.958
|
2.001
|
1.992
|
1.932
|
Saldo lfd. Rechnung
|
+ 6
|
+ 9
|
+ 32
|
- 6
|
Abschreibungen VV
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173
|
129
|
115
|
104
|
Selbstfinanzierung
|
178
|
138
|
147
|
98
|
Nettoinvestitionen
|
- 159
|
- 157
|
- 162
|
- 170
|
Finanzierungssaldo
|
+ 19
|
- 19
|
- 15
|
- 72
|
Schulden per 31.12.
|
1.019
|
1.031
|
973
|
1.103
|
Passivzinsen
|
61
|
68
|
49
|
••
|
do. in % des Ertrages
|
3,1 %
|
3,4 %
|
2,4 %
|
••
|
Selbstfinanzierungsgrad
|
112 %
|
88 %
|
91 %
|
58 %
|
[1] exkl. Schulden/Zinsen für Grundkapital BLKB, Geldmarktanlagen und ALV-Darlehne
[2] Selbstfinanzierung in % der Nettoinvestitionen
2.2. Vergleich mit dem Budget
Der Voranschlag 1998 (inkl. Nachtragskredite) sah die folgenden wesentlichen Eckdaten vor:
- Ausgeglichene laufende Rechnung
- Selbstfinanzierungsgrad von 70 %
- Bruttoinvestitionen von Fr. 200 Mio
Tatsächlich sieht die laufende Rechnung nun um Fr. 38 Mio besser aus als das Budget, was auch entsprechende Auswirkungen auf die Selbstfinanzie-rung und den Finanzierungssaldo hat. Zur Hauptsache trugen dazu folgende Faktoren bei (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung):
Mio Fr.
|
|
Ertrags- und Kapitalsteuern
|
+37
|
Übrige Steuererträge (v.a. Handänderungs-,
Erbschafts- und Schenkungssteuer) |
+ 19
|
Vermögenserträge
|
+ 14
|
Entgelte
|
+ 15
|
Personalaufwand
|
- 8
|
Abschreibungen
|
- 18
|
Einlagen in Spezialfinanzierungen
|
- 33
|
Übrige Abweichungen (Saldo)
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+12
|
Verbesserung gegenüber Budget
|
+38
|
Wie bereits im Vorjahr liegen die Steuererträge bei den juristischen Personen erfreulicherweise deutlich über dem Voranschlag. Bei den Einlagen in Spezialfinanzierungen fällt vor allem die Zuweisung von Fr. 30 Mio in einen Sonderfonds zur Finanzierung des Erwerbs von Real- und Sekundarschulbauten ins Gewicht. Zusammen mit den etwas über dem Budget liegenden Abschreibungen (inkl. ausserordentliche Abschreibungen von Fr. 10 Mio) bewirkten diese Abweichungen eine um Fr. 49 Mio bessere Selbstfinanzierung. Bei leicht unter dem Voranschlag liegenden Nettoinvestitionen ergab sich somit ein Selbstfinanzierungsgrad von 91 %.
2.3. Vergleich mit dem Vorjahr
Beim Vergleich mit dem Vorjahr weist die laufende Rechnung 1998 eine Verbesserung um Fr. 23 Mio auf. Zur Hauptsache trugen dazu folgende Faktoren bei (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung):
Mio Fr.
|
|
Ertrags- und Kapitalsteuern
|
+ 24
|
Übrige Steuererträge (v.a. Handänderungs-,
Erbschafts- und Schenkungssteuer) |
+ 30
|
Vermögenserträge
|
- 48
|
Personalaufwand
|
- 16
|
Passivzinsen
|
+ 21
|
Übrige Veränderungen (Saldo)
|
+ 12
|
Verbesserung gegenüber Vorjahr
|
+ 23
|
Auch im Vorjahresvergleich legten die Steuererträge - mit Ausnahme der Steuern der natürlichen Personen - deutlich zu. Bei den Vermögenserträgen fielen die im Vorjahr ausserordentlicherweise hohen Buchgewinne im Jahr 1998 um Fr. 50 Mio tiefer aus. Die Selbstfinanzierung - nach Berücksichtigung der tieferen Abschreibungen - liegt noch um Fr. 9 Mio über dem Vorjahresbetrag.
2.4. Entwicklung der Selbstfinanzierung
Eine wichtige Ziel- und Beurteilungsgrösse stellt der Selbstfinanzierungsgrad dar. Dieser sagt aus, welcher Anteil der getätigten Nettoinvestitionen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann.
Für die Jahre bis 1999 geht die Kommission von einem anzustrebenden Selbstfinanzierungsgrad von minde-stens 75 % aus (vgl. Mitbericht der Finanzkommission zur Vorlage 95/204). Damit wäre die Neuverschuldung der nächsten Jahre auf ein erträgliches Mass begrenzt.
Der im Jahre 1998 erzielte Selbstfinanzierungsgrad von 91 % liegt erfreulicherweise zum vierten Mal in Folge über dieser Minimalzielsetzung.
2.5. Verschuldung
Dank des guten Ergebnisses konnte die Verschuldung des Kantons um Fr. 58 Mio reduziert werden und liegt nun erstmals seit 1995 wieder unter der Milliardengrenze. Sie entspricht einem Betrag von Fr. 3'774.- (Vorjahr: Fr. 4'019.-) pro Kopf der Bevölkerung.
3. Kommissionsberatung
3.1. Finanzpolitische Würdigung
Die Staatsrechnung 1998 stellt sich erfreulich dar. Sie schliesst besser als die Budgetvorgaben und auch als das Vorjahr ab. Günstig wirkten sich dabei wiederum das stabile Preisniveau und die tiefen Zinsen.
Das Baselbiet liegt mit seinem Abschluss im Trend der übrigen Kantone, die mit einer Ausnahme alle besser als budgetiert abschlossen. Diese allgemeine Verbesserung der Kantonsfinanzen wird gemäss der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) mit der wirtschaftlichen Erholung, der höheren Gewinnbeteiligung an der Schweizerischen Nationalbank und erhöhter Ausgabendisziplin begründet. Der gesamtschweizerische Durchschnitt beim Selbstfinanzierungsgrad belief sich gemäss FkF auf zufriedenstellende 80 % (BL: 91 %).
3.2. Prüfungsarbeiten der Subkommissionen
Zwischen den beiden Kommissionssitzungen vom 17. März und 19. Mai 1999 haben die vier Subkommissionen die Staatsrechnung 1998 geprüft und schriftliche sowie mündliche Zusatzauskünfte bei den verschiedenen Verwaltungsstellen eingeholt. Aufgrund ihrer Prüfungsarbeiten beantragten alle vier Subkommissionen für ihre Zuständigkeitsbereiche zuhanden der Gesamtkommission Zustimmung zur Vorlage.
Bezüglich der Zuständigkeitsgebiete der Subkommissionen sind - erstmals für die Prüfung der Staatsrechnung 1998 - verschiedene Anpassungen vorgenommen worden, die in erster Linie eine ausgeglichenere Arbeitsverteilung zum Ziel hatten.
3.3. Bericht der Finanzkontrolle
In ihrem Kurzbericht, der in die Regierungsvorlage integriert ist, macht die Finanzkontrolle bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes und der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen vier Einschränkungen:
1. Nicht vorgenommene Rechnungsabgrenzungen führten dazu, dass per Saldo Fr. 34,0 Mio zu wenig Ertrag ausgewiesen werden.
2. Die Bewertung der unter den Aktiven bilanzierten ALV-Darlehen von insgesamt Fr. 147,2 Mio hängt von der zukünftigen Entwicklung der Arbeitslosenversicherung ab. Eine abschliessende Beurteilung dieses Guthabens ist im heutigen Zeitpunkt somit nicht möglich.
3. Das Eigenkapital und die Debitoren des Ruhegehaltsfonds des Regierungsrates sind um je Fr. 4,6 Mio zu hoch ausgewiesen.
4. Das Verzeichnis der Verpflichtungskredite ist teilweise fehlerhaft.
Zu Punkt 1 ist festzustellen, dass der Hauptposten aus den nicht abgegrenzten französischen Grenzgänger-Guthaben von Fr. 29 Mio stammt, bezüglich deren buchhalterischer Behandlung eine Differenz zwischen Finanzkontrolle und Finanzdirektion besteht. Da es sich hier um eine rein buchhalterische Angelegenheit handelt, besteht für den Kanton allerdings kein Risiko in dieser Position.
Mit der Einschränkung gemäss Punkt 2, die bereits in den Vorjahren erfolgte, muss gelebt werden. Eine andere Möglichkeit wäre die Abschreibung dieser ALV-Darlehen. Die Kommission teilt allerdings weiterhin die Ansicht des Regierungsrates, dass sich dies schon aus psychologischen Gründen nicht empfiehlt. Immerhin besteht in den Passiven eine Rückstellung in der Höhe von Fr. 12 Mio.
Die Einschränkungen gemäss den Punkten 3 und 4 wären vermeidbar gewesen. Sie passen ins Gesamtbild, das der ausführliche Revisionsbericht Nr. 23/1999 der Finanzkontrolle zur Staatsrechnung 1998 hinterlässt (Dieser ist allen Mitgliedern der Finanzkommission zugestellt worden.) In zahlreichen Einzelbereichen sind Fehler und Mängel festgestellt worden. Gemäss den von der Finanzdirektion erhaltenen Auskünften sind diese vor allem aus folgenden Gründen entstanden:
- Das - noch bis zum Jahr 2000 laufende - Lohnprogramm weist Mängel auf, die die Lieferfirma bisher nicht beheben konnte. Entsprechend mehr Leute wurden dadurch verwaltungsintern beansprucht und fehlten für die üblichen Routineaufgaben in der Buchhaltung.
- Im Zusammenhang mit den Umstellungen im Rechnungswesen ergaben sich für das Rechnungsjahr 1998 besondere Probleme bei der Erstellung der Bilanz (mit entsprechendem Personaleinsatz).
- Der anzustrebende Dezentralisierungs- bzw. Zentralisierungsgrad der Buchhaltung ist im Moment noch unklar.
- Der "Knowhow-Stand" der mit Buchhaltung beschäftigten Personen in der Verwaltung wurde stark überschätzt, was insbesondere bei vermehrter Dezentralisierung zu Problemen führt.
Der Bericht der Finanzkontrolle hält trotz der erwähnten Mängel fest, dass sich die Qualität der Rechnungslegung gegenüber dem Vorjahr, unter Beachtung der Wesentlichkeit, teilweise verbessert hat. Es besteht allerdings nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf (beispielsweise betreffend der Kontroll- und Abstimmmechanismen).
Aufgrund ihrer Prüfungen beantragt die Finanzkontrolle dem Landrat, die Staatsrechnung 1998 sowie die ausserordentlichen Abschreibungen von Fr. 10,3 Mio und die Zuweisung von Fr. 30 Mio in den Sonderfonds für den Erwerb von Schulhäusern trotz der oben erläuterten Einschränkungen zu genehmigen.
Die Kommission schliesst sich den Empfehlungen der Finanzkontrolle an. Insbesondere anerkennt sie in Übereinstimmung mit der Finanzkontrolle, dass der Wille zur Behebung der verschiedenen Mängel bei den zuständigen Stellen vorhanden ist.
3.4. Millenium-Problem
Im Bericht der Finanzkontrolle wird festgehalten, dass im Zusammenhang mit dem Millenium-Problem (Jahr-2000-Wechsel) keine kantonsweite zentrale Koordination stattfindet. Die Finanzkommission ist aber der Meinung, dass es eindeutig eine Aufgabe des Regierungsrates (bzw. der Finanzdirektion) darstellt, dass die Millenium-Problematik in der gesamten Verwaltung rechtzeitig und in angemessener Weise behandelt wird. In diesem Sinne hat die Finanzkommission den Regierungsrat beauftragt, ihr bis am 9. Juni 1999 einen Bericht über die getroffenen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Millenium-Problem vorzulegen.
4. Anträge
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Staatsrechnung 1998 zu genehmigen und damit den Anträgen der Finanzkontrolle zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 2. Juni 1999