1999-51 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 14. Juni 1999 zur Vorlage 1999-051


Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat


Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen beim Kantonsspital Bruderholz (KSB), Baukreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Einleitung

Mit Beschluss vom 25. März 1999 hat der Regierungsrat die Baukreditvorlage 99/051 betreffend Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz (KSB) an den Landrat weitergeleitet. Die Bau- und Planungskommission, welche das Geschäft überwiesen erhielt, befasste sich an ihren Sitzungen vom 27. Mai und 10. Juni 99 mit dieser Baukreditvorlage.


An den Sitzungen standen für die Erläuterungen dieser Vorlage zur Verfügung: Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider; Herr Roger Leu, Direktionssekretär Bau- und Umweltschutzdirektion; Herr Thomas Gentsch, Hauptabteilungsleiter Ausbau und Unterhalt Hochbauamt; die Herren Hans Kaufmann und Jean-Pierre Cappelletti, Spitalverwaltung Bruderholz.




2. Vorstellung der Vorlage


Nach einem Rückblick hinsichtlich der bereits erstellten TVA's in den Jahren 1992 - 1998 innerhalb der kantonalen Verwaltung und der Spitäler wurde der Kommission der Erneuerungsbedarf dieser technischen Einrichtungen beim Kantonsspital Bruderholz vorgetragen.


Die heute vorhandene Teilnehmervermittlungsanlage (TVA) mit gegen 2000 Anschlüssen wurde im Jahre 1973 - es handelt sich um eine Anlage Siemens ESK 8000 - in Betrieb genommen. Diese kann nur noch bedingt gewartet werden.


Moderne, zeitgemässe Kommunikationsmittel (ISDN-fähige Geräte) können am bestehenden Automaten nicht angeschlossen werden, eine direkte Durchwahl und die Gebührendatenerfassung ist nicht möglich. Hinzu kommt eine veraltete Personensuchanlage (PSA), welche unter anderem auch die Kommunikation mit dem UKBB (BL/BS) aufwändig gestaltet.


Im Weiteren sind bau- und installationstechnische Erneuerungen im Bereich der Information/Telefonzentrale und in den TVA-Räumlichkeiten vorgesehen.




3. Beratung der Vorlage


In der Detailberatung liess die Kommission verschiedene Fragen beantworten, deren wichtigste sind:


- Ist die bestehende Anlage Jahr 2000-tauglich ?


Die EKS 8000 Anlage der Siemens erfüllt diese Anforderungen.


- Werden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben ?


Mit der Inbetriebnahme des UKBB musste auch im TVA-Bereich ein Produkteentscheid getroffen werden. Dies hindert jedoch die BUD nicht, die Grossanlage (TVA) öffentlich - mit klaren Vorgaben - auszuschreiben.


- Muss die Bau- und Planungskommission mit weiteren Vorlagen für das KSB rechnen ?


Es liegt ein Bedürfniskatalog für das KSB vor. Zur Zeit ist nun die Spitalleitung daran, die Perspektiven des Spitals bis in das Jahr 2010 zu formulieren, d.h. die grösste Investitionstranche folgt noch.


- Für wen und welchen Zweck wird das Cordless-System installiert ?


Diese drahtlosen Telefone sind u.a. für den technischen Dienst vorgesehen.


- Hat die drahtlose Telefonie bei den vielen elektronischen Anlagen nicht störende Nebenwirkungen ?


Anhand von Ausbreitungsmessungen, resp. der möglichen Störungen werden die Einsatzbereiche der Cordless-Systeme definiert.


- Inwieweit kann die Infrastruktur der GGA-Reinach als Kommunikationstrassee genutzt werden:

Die bestehende Schwachstromverkabelung für die Telefonie wird weiterhin verwendet. Die notwendigen Installationsänderungen werden ausschliesslich für die neue Teilnehmervermittlungsanlage durchgeführt. Dabei wird die bestehende Verkabelung der GGA nicht tangiert. Sollten zukünftig zwischen der Telefonieverkabelung und der GGA-Verkabelung Synergien genutzt werden können, so steht dem nichts entgegen.


- Wie sieht die Kostenverteilung KSB/UKBB in Bezug auf die Neuinvestitionen aus ?

Es ist vorgesehen, dass das KSB für die gesamte Infrastruktur/Investition des UKBB am Standort Bruderholz aufkommt (in LRV enthalten) und diese dem UKBB später in Rechnung stellt (z.B. als Miete). Eine Kostenverteilung kann beispielsweise anhand der Portzahl (angeschlossene Telefonapparate) errechnet werden, welche einen Kostenverteilschlüssel von 88 % KSB und 12 % UKBB ergeben würde.
Die Kosten für das UKBB am Standort Römergasse sind in der LRV nicht enthalten und müssen vom UKBB separat budgetiert/finanziert werden.


- Frage zur Seite 7, Absatz 2: "Die heute vorhandenen Telefonapparate können mit dem neuen


System nicht mehr betrieben werden, weil das Wahlverfahren heute nicht mehr gebräuchlich ist.


Folglich müssen sämtliche vorhandenen Apparate ersetzt werden".

Alle Telefonapparate, welche mit der mittlerweile veralteten Wahlart Frequenz mit Begleitzeichen (FM) ausgestattet und nicht umschaltbar sind, müssen ausgewechselt werden, da sie mit den neueren TVAs nicht mehr kompatibel sind. Einige wenige nass- und schlagfeste Apparate, die über Impulswahl verfügen, bleiben bestehen.
Durch die neuen Apparate steigt der Komfort und es stehen wesentlich mehr Leistungsmerkmale als bisher zur Verfügung.


- Wie sieht die Datenvernetzung unter den Spitälern aus ?


Der Datenaustausch unter den Spitälern ist in keinem direkten Zusammenhang zu diesem TVA-Projekt; die Kompatibilität muss ohnehin gewährleistet sein.




4. Abstimmung


Die Kommission kam zur Ueberzeugung, dass die Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen beim Kantonsspital Bruderholz gerechtfertigt ist und ein angemessenes, seriöses Projekt vorliegt. Sie stimmt der Vorlage und dem Landratsbeschluss mit 11 zu 0 Stimmen zu.




5. Antrag


Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und der Abstimmung beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf zum Landratsbeschluss zuzustimmen.




Binningen, 14. Juni 1999


Im Namen der Bau- und Planungskommission
der Präsident: R. Felber



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