1999-51

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-051 vom 16. März 1999


Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz; Baukreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung


2. Rechtliche Grundlagen


3. Begründung


4. Die gewählte Lösung


5. Das Projekt


6. Termine


7. Kosten und Finanzierung


8. Antrag


Entwurf eines Landratsbeschlusses (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)



1. Zusammenfassung

Das Kantonsspital Bruderholz (KSB) wurde 1973 als zweites der beiden kantonalen Akutspitäler zur Grundversorgung der Bevölkerung in Betrieb genommen.


Die seither verflossene Zeit ist gekennzeichnet durch permanente Erweiterung des medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Angebotes, durch steigende Ansprüche der Patienten, aber auch durch ständig notwendige Sanierung oder Ersatz der technischen Einrichtungen.


Der Regierungsrat hat 1991 der Einleitung einer Sanierungs- und Ausbauplanung für das KSB zugestimmt. Die Abwicklung soll in kompatiblen Ausbauschritten erfolgen.


Eine der wichtigsten Funktionen haben bei einem Spital die Telekommunikationseinrichtungen. Als letzte Grossanlage im Teilnehmervermittlungsanlage- (TVA) Bereich, nach dem Kantonsspital Liestal, den Kantonalen Psychiatrischen Diensten und der übrigen Verwaltung, ist der Ersatz beim Bruderholzspital unumgänglich. Eine eingehende Analyse hat ergeben, dass der Betrieb mit der bisherigen Anlage nicht mehr gewährleistet werden kann und eine dringend notwendige Abhilfe nur durch Ersatz der TVA sowie der Personensuchanlage und durch flankierende bauliche-konzeptionelle Massnahmen erreicht wird.


Der erforderliche Verpflichtungskredit beträgt Fr. 4'900'000.-- als gebundene Ausgabe.



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