1999-47
Landrat / Parlament
Postulat von Peter Brunner: Ausländische Gewalttäter konsequenter ausschaffen, Inländer konsequenter verwahren
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Peter Brunner, SD
Eingereicht: 11. März 1999
Nr.: 1999-047
Wie der Fall Mutlu (SD-Interpellation 1999 / 043) zeigt, wird von der Justiz wie von der kantonalen Verwaltung (Aufenthaltsbewilligungen), gegenüber den Gewalttätern immer wieder relative Milde gezeigt. Statt entsprechende Gewaltvergehen umgehend gerichtlich abzuurteilen und entsprechende Vorsorge- und Ausschaffungsmassnahmen anzuordnen, werden die Täter aus der Untersuchungshaft entlassen und auf die schon massiv belastete und betroffene Gesellschaft wieder losgelassen. Dies mit zum Teil fatalen Folgen. Während bei den Schweizer Gewaltverbrechern konsequenter die Verwahrung gefordert werden muss, sollen ausländische Gewalttäter generell in ihr Heimatland ausgeschafft oder bis zur Ausschaffung interniert werden. Es darf nicht sein, dass die Schweiz für in- wie ausländische Gewalttäter als Eldorado der Freiheit und der sozialen Reintegration wirkt. Auch die Gesellschaft hat das Recht auf ein Leben in Sicherheit und Freiheit. Den potentiellen ausländischen Tätern muss zudem klar signalisiert werden, dass Gewalt und Gewaltvergehen den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung respektive die Ausschaffung nach sich ziehen.
Ich bitte daher den Regierungsrat,
1.) bei Gewaltvergehen von Ausländern generell die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen und diese in ihr Heimatland auszuschaffen bzw. bis zur Ausschaffung zu internieren.
2.) bei den Gerichten darauf hinzuwirken, dass bei Gewaltverbrechern mit Status „Schweiz", vermehrt die Verwahrung beschlossen wird.
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