1999-44 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 3. Juni 1999 zur Vorlage 1999-044


Bericht der Bau- und Planungskommission


Der Bewilligung des Verpflichtungskredites und der Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in der Gemeinde Lausen


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Allgemeines
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage 1999/044 betreffend der Bewilligung des Verpflichtungskredites und der Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse im Oberdorf in der Gemeinde Lausen an den Sitzungen vom 6. und 27. Mai 1999 eingehend beraten. Vom Regierungsrat und der Verwaltung haben Frau Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel, die Herren Roger Leu, Direktionssektretär, Hans Rudolf Tschopp, Leiter Amt für Liegenschaftsverkehr, Manfred Beck, Kantonsingenieur, Stephan Frey, Hauptabteilungsleiter des Tiefbauamtes und Alfred Kläui, Ingenieur des Tiefbauamtes, teilgenommen und die Vorlage im Detail erläutert.
Am Morgen des ersten Sitzungstages wurde das Projekt im Sitzungszimmer der Bau- und Umweltschutzdirektion vorgestellt. Anschliessend hat die BPK an Ort die gesamte Strecke der geplanten Korrektion zusammen mit Vertretern der Gemeinde Lausen abgeschritten und sich über die Notwendigkeit des Korrektionsvorhabens orientieren lassen. Der Gemeinderat bringt zum Ausdruck, dass er dem vorgeschlagenen Projekt seine Zustimmung erteilt und dass dieses an einer kürzlichen Orientierungsversammlung von der Bevölkerung wohlwollend aufgenommen wurde. Am zweiten Sitzungstag wurde das Projekt eingehend beraten und die ausführlichen Erläuterungen der Regierung und Verwaltung zur Vorlage 1999/044 zur Kenntnis genommen.

2. Korrektionsvorhaben
Seit Jahren verlangte die Gemeinde Lausen immer wieder die Erneuerung der Hauptstrasse im Oberdorf und die Erstellung von Gehbereichen für die Fussgänger. Beim Augenschein hat die Kommission festgestellt, dass die bestehende Kantonsstrasse in Lausen in einem schlechten baulichen Zustand ist und dass Gehbereiche für die Fussgänger weitgehend fehlen.
Die privaten Vorplätze sind meist durch Fahrzeuge belegt und die Fussgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen. In Absprache mit dem Tiefbauamt hatte der Gemeinderat 1994 das Ingenieurbüro Stierli+Ruggli in Lausen mit der Ausarbeitung eines Gestaltungskonzeptes beauftragt. Dieses Konzept wurde im Sommer 1997 abgeschlossen und im Oktober 1997 an einer Orientierungsversammlung der Bevölkerung vorgestellt. Darnach hatte das Tiefbauamt das definitive Projekt und die Landratsvorlage ausgearbeitet. Das definitive Projekt ist der Gemeinde Lausen und der Autobus AG Liestal zur Stellungnahme unterbreitet worden. Gegen das Korrektionsprojekt der Hauptstrasse im Ortskern von Lausen sind keine grundsätzlichen Einwände erhoben worden. Auch das definitive Projekt wurde am 15. April 1999 den betroffenen Anwohnern vorgestellt und erläutert. Im Grundsatz wurde das Projekt wohlwollend aufgenommen.
Mit der Korrektion der Hauptstrasse wird der gesamte Oberbau (Belag, Fundationsschicht) erneuert. Für die Fussgänger werden durch die Erstellung von Trottoirs resp. durch Erwerb von Gehrechten auf den bestehenden Vorplätzen sichere Gehbereiche von 2.00 m zur Verfügung gestellt. Für das definitive Projekt wurde eine durchgehende Fahrbahnbreite von 6.5 m gewählt. Mit dieser Breite wird auch den Fahrrädern Platz eingeräumt. Auf eine zusätzliche Kurvenverbreiterung wird verzichtet. Mit der Wahl dieser Querschnittsabmessung wird auch berücksichtigt, dass sich der grösste Teil des Durchgangsverkehrs auf der J2 abwickelt.
Gleichzeitig wollen die Werkleitungseigentümer auch die dringend erforderlichen Leitungserneuerungen vornehmen. Die Strassenentwässerung wird nach den neuen gesetzlichen Vorschriften gebaut. Der ganze Ausbau erfolgt nach den Richtlinien für die Gestaltung von Kantonsstrassen in Ortskernen.
Die Gesamtkosten für die Korrektion der Hauptstrasse von ca. 430 m Länge betragen gemäss Kostenvoranschlag Fr. 2'900'000.--. In Berücksichtigung der gleichzeitigen Werkleitungsbauten ist mit einer Bauzeit von ca. 2 Jahren zu rechnen.

3. Detailberatung
Das Eintreten auf die Vorlage und die Notwendigkeit der Korrektion ist unbestritten.
Die Geometrie der Strasse führt jedoch zu lebhaften Diskussionen. So finden die einen die Fahrbahn mit 6.50 m Breite als zu schmal, andere halten das Mass für richtig, resp. zu breit. In der S-Kurve wird eine zusätzliche Kurvenverbreiterung angeregt. Auch über die richtige Breite des Gehbereichs (mehr oder weniger als 2.00 m) wird diskutiert. Das nach aussen gerichtete Quergefälle in der einen S-Kurve wurde in Frage gestellt. Den Erläuterungen des Tiefbauamtes wird dann aber zugestimmt und das Projekt in diesen Punkten wie vorgeschlagen belassen.
Die Bauzeit von 2 Jahren wird als zu lange empfunden. Es soll eine Express-Variante analog der Hauptstrasse in Binningen geprüft werden. Das Tiefbauamt wird dieser Frage im Rahmen des Ausführungsprojektes und der Submission nachgehen.
Die gestalterische Aufwertung des Ortskerns von Lausen ist unbestritten. Es wird jedoch darüber debattiert, ob in allen Gemeinden dieselben Lampen und Pflastersteine angewendet werden müssen. Die "Uniformität" der kantonalen Gestaltungsweise wird verworfen und befürwortet. Von einem Mitglied wird folgender Antrag gestellt:
"Die Bau- und Planungskommission empfiehlt der Regierung, eine Gestaltungskommission mit Vertretern von Kanton und Gemeinde einzusetzen, um neue Gestaltungsideen zum Tragen zu bringen."
Diesem Antrag wird mit 9:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Den Antrag will die BPK im Landrat auch als Postulat einbringen.

4. Beschluss
Aufgrund der Beratungen ist dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Landratsbeschlusses ohne Änderungen und einstimmig (11:0) zugestimmt worden.


Binningen, Landrätliche Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Ruedi Felber

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