1999-43

Landrat / Parlament


Interpellation von Peter Brunner: Fehlentscheid (Justizskandal) im Mordfalle H. M.



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Peter Brunner, SD

Eingereicht: 4. März 1999


Nr.: 1999-043




Im Kanton Zürich wurde nach dem Mord an Pascal Brumann, der ja landesweit für grosses Aufsehen sorgte, neben Strafverschärfungen und einem unbedingten Verwahrungsvollzug usw., auch gegen die mitverantwortlichen von Justiz und Regierung wegen Beihilfe zum Mord ermittelt. Die Eltern hatten zudem mit einer Schadensersatzklage in Millionenhöhe Erfolg, da der Kanton und die Justiz in ihren Entscheidungen gegenüber der Gesellschaft mitverantwortlich und haftbar sind.

Im Baselbieter Falle des H. M., der fünf Tage nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft (Raubüberfall mit Messereinsatz), seine Schwester niederstach und ermordete, wurde der verantwortliche Statthalter durch die direkt involvierten Personen (Sachbearbeiter, Gefangenenbetreuer) vor einer Haftentlassung eindringlich gewarnt. Der Untersuchungsgefangene sei gemeingefährlich und sein psychischer Zustand als labil einzuschätzen. Statt einer Haftentlassung wäre daher eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt (bis zur strafrechtlichen Landesverweisung) als zwingend gegeben gewesen. Trotz diesen Bedenken wurde aber der Täter wieder in die Freiheit entlassen, mit den verheerenden Todesfolgen.


Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


1.) Aus welchen Gründen und mit welchen Auflagen usw. wurde der Täter aus der Untersuchungshaft entlassen? Warum nicht eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt (bis zur unbedingten Landesverweisung)?


2.) Wurden vor dem Entlassungsentscheid auch entsprechende fachärztliche Gutachten eingeholt?


3.) In welchem Rahmen wurde durch den Statthalter auch auf die Bedenken des Sachbearbeiters bzw. des Gefangenenbetreuers eingetreten?


4.) Hat dieser unentschuldbare Vorfall personelle, politische und organisatorische Konsequenzen?


5.) Entstehen dem Staat noch finanzielle Forderungen aus diesem Mordfall?


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