1999-40

Landrat / Parlament || Vorlage 1999-040-9 vom 26. Januar 1999


Geschäftsbericht der Rechtspflegekommission an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft über die Tätigkeit im Jahre 1998


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Berichtspflicht

Gemäss § 18 des Gesetzes über die Aufnahme des Bezirks Laufen erstattet die Rechtspflegekommission für die Durchführung des Laufentalvertrages dem Landrat alljährlich Bericht über ihre Geschäftsführung.


Der nachfolgende Bericht betrifft das vierte Jahr der Amtstätigkeit der Rechtspflegekommission, umfassend die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1998.




2. Zusammensetzung der Rechtspflegekommission und des Aktuariats


Per 1. Januar 1998 sind die bisherigen Mitglieder der Rechtspflegekommission für eine zweite Amtsperiode von 4 Jahren wiedergewählt worden, ausgenommen Dr.iur. W. Schneider, Advokat Binningen, der die Altersgrenze erreicht hat. Als Ersatz von Dr. Schneider hat der Regierungsrat Herrn Dr.iur. E. Fischer, Riehen gewählt.


Die Rechtspflegekommission setzt sich demnach wie folgt zusammen: Prof.Dr.iur. P. Richli, Basel (Präsident); Fürspr. M. Cueni, Zwingen; Fürspr. R. Grun, Liesberg; Dr.iur. M. Schülin, Grellingen (Ersatzmitglied); P. Koch, Advokat und Notar, Therwil; Dr.iur. E. Fischer, Riehen; Dr.iur. U.W. Kamber, Advokat, Aesch (Ersatzmitglied). Das Aktuariat der Rechtspflegekommission wird vorn Bezirksgericht Laufen geführt (§ 20 Abs. 3 des Laufentalvertrages).




3. Sitzungen der Rechtspflegekommission und Geschäftserledigungen


Die Rechtspflegekommission hat im Jahre 1998 keine Sitzung durchgeführt weil keine Geschäfte anfielen, welche der Kommission zu unterbreiten waren.




4. Geschäfte mit Ombudscharakter


Der Rechtspflegekommission wurde im Berichtsjahr ein Geschäft mit Ombudscharakter unterbreitet. Der Präsident erledigte es in informeller Weise. Zur Diskussion stand dabei, ob eine Abmachung aus dem Jahre 1984 über eine Baubewilligung im Jahre 1998 noch rechtswirksam sei und ob aus dem Laufentalvertrag diesbezüglich etwas abgeleitet werden könne. Die Frage musste negativ beantwortet werden.


Eine zweite Eingabe betraf die Angelegenheit, welche der Bezirksrat Ende Jahr offiziell bei der Gesamtkommission anhängig machte (siehe Ziff. 5). Der Präsident klärte zunächst ab, ob eine Vermittlung auf Ombudsebene möglich sei, gelangte aber zu einem negativen Ergebnis, weil in der Angelegenheit bereits Beschwerden vor anderen kantonalen Behörden anhängig gemacht worden waren.




5. Materielle Streitfragen


Der Bezirksrat Laufental hat die -Rechtspflegekommission mit Eingabe vom 22. Dezember 1998 um einen Entscheid in der Auseinandersetzung mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft um die Überwälzung des staatlichen Aufwands für den Vollzug der kantonalen Gewässerschutzgesetzgebung 1994 auf die an der ARA Laufental-Lüsseltal angeschlossenen Gemeinden angerufen. Die Rechtspflegekommission wird die Eingabe im Jahre 1999 behandeln.




Rechtspflegekommission
Der Präsident: Prof.Dr.iur. P. Richli
Der Aktuar: lic.iur. K. Weber



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