Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes der Gemeinde Oberdorf

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-037 vom 2. März 1999


Generelles Projekt sowie Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse und den Ausbau der Waldenburgerbahn in der Gemeinde Oberdorf


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1. Zusammenfassung

Die Verkehrsverhältnisse im Innerortsabschnitt Oberdorf sind heute unbefriedigend und gefährlich. Die Bahn und der individuelle Verkehr behindern und gefährden sich gegenseitig. Die gleiche Situation bestand vor der Sanierung der Strasse und der Bahn in Niederdorf und Hölstein. Die Waldenburgbahn befährt ungetrennt einen Teil der Strasse, was zu gefährlichen Situationen mit dem individuellen Verkehr führt (talaufwärts fahrender individueller Verkehr mit der talabwärts fahrenden Bahn). Zahlreiche Unfälle (Kollisionen zwischen Waldenburgerbahn und Strassenverkehr) in den vergangenen 10 Jahren unterstreichen die Dringlichkeit einer Sanierung. Das Trasse der Waldenburgerbahn ist baufällig und muss dringend erneuert werden. Die Schienen sind abgefahren, abschnittsweise bis 50 Jahre alt. Der bestehende Betonunterbau ist stellenweise zerstört. Es besteht die Gefahr von Schienenbruch. Jährlich müssen WB und Kanton für hohe Kosten Notreparaturen ausführen. Dieser Aufwand mit seinen Kosten steht in keinem Verhältnis zu den für nur kurze Zeit erreichten Verbesserungen.


Das Hauptziel der Sanierung ist die Verbesserung des heutigen unbefriedigenden Zustandes: Im erster Linie soll die Verkehrssicherheit durch eine möglichst gute Trennung von Schiene und Strasse im ganzen Innerortsabschnitt Oberdorf erhöht werden. Ferner ist vorgesehen, die wichtigsten Niveau-Übergänge abzusichern. Im Ortskernbereich soll der Motorfahrzeugsverkehr beruhigt werden, so dass die Sicherheit für alle Beteiligten steigt.


Die neue Kreuzungs-/Haltestelle Winkelweg wird mithelfen, die heute nicht immer garantierten Anschlüsse an die SBB-Fernverbindungen in Liestal zu gewährleisten. Mit der Erstellung eines Mittelperrons wird zudem die Sicherheit für die Bahnbenützer wesentlich erhöht.


Ein erster Entwurf des Generellen Projektes wurde bereits in den Jahren 1985-86 ausgearbeitet. Aufgrund der Opposition vor allem aus der Gemeinde Oberdorf wurde das Projekt sistiert. Die wesentlichsten Einwände der Gemeinde Oberdorf zum damaligen Projektentwurf waren: Die vorgesehene Eigentrassierung der Waldenburgerbahn (Schottertrasse) im Bereich des Ortskernes teilt das Dorf in unzulässiger Weise. Die Eingriffe ins Privateigentum sind unverhältnismässig gross. Das Projekt sei deshalb abzulehnen. Nachdem in der Zwischenzeit die Ausbauarbeiten in Niederdorf und Hölstein abgeschlossen worden sind, ist die Projektierung in Oberdorf im Jahre 1996 wieder aufgenommen worden. Die Gemeinde wurde von Anfang an miteinbezogen.


Im Laufe der Projektbearbeitung wurden von der Gemeinde Oberdorf verschiedene Varianten betreffend Lage der Waldenburgerbahn zur Diskussion gestellt: Variante Waldenburgerbahn in Strassenmitte und Variante Waldenburgerbahn Doppelspur. Bei beiden Varianten kommt es infolge der ungenügenden Breite des Strassenraumes zu Friktionen zwischen den Ausnahmetransporten auf der Strasse und der Bahn. Ferner muss die Bahn zweimal die Kantonsstrasse kreuzen, um von der Seitenlage in die Strassenmitte zu wechseln. Beide Varianten sind daher nachteilig und nach Rücksprache mit dem Gemeinderat Oberdorf nicht weiterverfolgt worden. Auch die Lage der WB-Haltestelle im Dorf wurde untersucht. Aus der Sicht des Kantons und der Waldenburgerbahn wäre ein zentraler Standort im Bereich Schulstrasse - Zinsmattweg denkbar. Die Gemeinde hat sich jedoch für die Beibehaltung am heutigen Ort bei der Post entschlossen.


Das im Generellen Projekt 1998 dargestellte und dieser Landrats-Vorlage zu Grunde liegende Konzept sieht ein separates Bahntrasse in Seitenlage zwischen der Fahrbahn der Kantonsstrasse und dem westseitigen Trottoir vor. Das vollständig neu erstellte Gleistrasse wird gegenüber Strasse und Trottoir in der Oberflächengestaltung baulich unterschieden und in der Höhe leicht versetzt. Es kann damit von Fussgängern und Fahrzeugen überquert werden. In Längsrichtung soll es jedoch nicht befahren werden. Die sieben wichtigsten Niveauübergänge werden abgesichert. Die Ausgestaltung des Strassenraums gemäss dem Gestaltungskonzept nimmt auf die Ortskernplanung der Gemeinde Rücksicht und wird das Ortsbild günstig beeinflussen. Durch Ummantelung des Betongleiskörpers mit geeignetem Dämm-Material werden Lärm- und Erschütterungseinwirkungen auf die angrenzenden Liegenschaften vermindert. Die Verschmälerung der Strasse auf 6.50 m und die markanten Tore bei beiden Ortseinfahrten werden auf die Geschwindigkeit des Strassenverkehrs beruhigend wirken und damit auch die Lärm- und Schadstoff-Emmissionen günstig beeinflussen. Die Fussgängerstreifen über die Hauptstrasse beim Uli Schad-Brunnen und bei der Schulstrasse werden zusammengefasst und durch einen neuen Übergang zwischen Schulstrasse und Weigistbach ersetzt, der mit einer Lichtsignalanlage abgesichert wird.


Die durch den Projektverfasser ermittelten Kosten betragen total Fr. 12,0 Mio., davon Fr. 9,9 Mio. für die Ortsdurchfahrt (Gleistrasse Fr. Mio. 5,0 und Strasse Fr. Mio. 4,9) und Fr. 2.1 Mio. für die neue Kreuzungs-/Haltestelle Winkelweg. Die Angaben wurden für die Kreditvorlage auf den Preisstand Oktober 1998 aufgerechnet.


Betreffend der Projektsubventionierung und der Höhe der Bundesbeiträge können noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden, da die entsprechenden Begehren erst nach Vorliegen der Plangenehmigungsverfügung gestellt werden können. Die finanzielle Beteiligung des Bundes ist sowohl in bezug auf Termin als auch auf die Beitragshöhe ungewiss. Gemeindebeiträge werden keine anfallen, da die Gemeinden gemäss ab 1. Januar 1998 gültigem Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs von Beiträgen an die Investitionen befreit sind.



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