Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes der Gemeinde Oberdorf
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-037 vom 2. März 1999
Generelles Projekt sowie Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse und den Ausbau der Waldenburgerbahn in der Gemeinde Oberdorf
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Das Projekt
5.1 Grundlagen und Randbedingungen
Grundlage des Projektes bilden die Vorschriften und Normalien für Bahnen des Bundes, der Waldenburgerbahn (WB) und der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS), sowie die Gestaltungs- und Projektierungsrichtlinien inkl. Typenpläne des Kantons.
Die wichtigsten Randbedingungen für die Projektierung sind:
- Das separate Bahntrasse in Seitenlage ist im Bereich der Ortsdurchfahrt überquerbar/überfahrbar auszugestalten
- Die WB-Haltestelle Winkelweg ist zu einer Kreuzungsstelle mit Mittelperron auszubauen
- Die Gleisgeometrie hat den Ortsgrundriss zu berücksichtigen; eine Ausbaugeschwindigkeit von 40 km/h ist anzustreben.
- Die Kantonsstrasse ist im Bereich der Ortsdurchfahrt mit einer Fahrbahnbreite von 6.50 m anzulegen.
- Beidseits der Strasse sind durchgehende Gehbereiche von im Normalfall 2.00 m Breite vorzusehen.
5.2 Verkehrskonzept IV/OeV
Die Kantonsstrasse dient sowohl dem Durchgangsverkehr als auch dem Erschliessungsverkehr der meistens beidseits vorhandenen Liegenschaften. Zudem wird sie von der Buslinie 91 befahren, mit Halt in der Liedertswilerstrasse (Umsteigen auf WB-Haltestelle Winkelweg) und bei der WB-Haltestelle Oberdorf. Am Westrand der Kantonsstrasse verläuft die Waldenburgerbahn; aus diesen vielfältigen Funktionen in einem engen Korridor ergeben sich denn auch die erwähnten Sicherheitsprobleme.
5.3 Strassentyp/Bahntyp
Die Kantonsstrasse, die Oberdorf in Tal-Längsrichtung durchquert, ist gemäss Klassifikation des Kantons (Strassennetzplan der Region Ergolztal West) eine Hauptverkehrsstrasse (HVS). Sie ist Bestandteil des blau signalisierten, numerierten Hauptstrassennetzes der Schweiz. Sie ist zudem eine Versorgungsroute für Ausnahmetransporte (Typ I, Exportroute).
Die parallel zur Strasse verlaufende Waldenburgerbahn ist eine Schmalspurbahn (Spurbreite 750 mm, schmälste Bahnspurbreite in der Schweiz!). Sie erfüllt die OeV-Erschliessung der Region Waldenburgertal und stellt die Anschlüsse an die SBB-Fernverbindungen in Liestal her.
5.4 Projektbeschrieb
Das Bahnprojekt sieht ein Trasse von 3.40 m Breite (+ erforderliche Verbreiterungen in den Kurven) in Seitenlage mit den Haltestellen Winkelweg und Oberdorf an den bisherigen Stellen vor. Die Haltestelle Winkelweg wird zu einer Kreuzungsstelle mit Mittelperron (L=92 m, für 5-Wagenzug) ausgebaut; bei der Haltestelle Oberdorf wird die Lage von Gleistrasse und Perron (L=92 m, für 5-Wagenzug) gegenüber heute vertauscht, so dass die Fahrgäste neu von und nach Westen ein- und aussteigen.
Zwischen Alter Landstrasse bis und mit Haltestelle Oberdorf werden Rillenschienen in Beton verlegt. Damit das Gleis überfahren werden kann, wird die Oberfläche des Bahntrasses mit einem andersfarbigen Belag oder Pflästerung, ev. Plattenbelag o.ä. versehen. Nördlich und südlich dieses Abschnitts werden die Gleise in Schotter verlegt. Mit speziellen Massnahmen (Unterschottermatten, Umhüllung der Betonplatte mit Dämmmaterial) wird dem Lärm- und Erschütterungsschutz Rechnung getragen.
Höhenmässig sind nur geringfügige Anpassungen erforderlich. Die Fahrbahn der Strasse, das Bahntrasse und der Fussgängerbereich werden höhenmässig gegeneinander um 5 cm versetzt; im Bereich von Überfahrten wird dieses Mass auf 3 cm reduziert. Bei den Haltestellen wird die Perronkante 12 cm höher als die Gleise angelegt, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.
Der private Bahnübergang bei Parzelle 1331 zwischen Haltestelle Oberdorf und Höhigasse wird aufgehoben und durch eine neue Zufahrt ab der Erschliessungsstrasse westlich der Haltestelle ersetzt.
Das Strassenprojekt sieht für die Ortsdurchfahrt eine Fahrbahnbreite von 6.50 m vor. Die Verengung erfolgt im Norden bei der Alten Landstrasse, im Süden bei der Höhigasse, wo jeweils kräftige Baumgruppen markante Tore bilden. Grundlage für die Gestaltung des Strassenraumes bildet das Gestaltungskonzept.
Da bei der Liegenschaft Uli Schadweg 1 zwischen Haus und WB kein Platz für Fussgänger mehr bleibt, werden diese durch den öffentlichen Hausdurchgang geführt.
Für den Bus Richtung Liedertswil wird in der Liedertswilerstrasse nahe der Haltestelle Winkelweg eine Busnische angelegt, so dass er allfällige Bahnankünfte abwarten kann. Der Bus Richtung Waldenburg hält bei der Haltestelle Oberdorf auf dem Bahntrasse, damit die Fahrgäste den Bahnperron zum Ein- und Aussteigen benützen können.
Infolge des nicht allzu dichten Fahrplans der Buslinie Nr. 91 und deren Fahrplanlage behindern sich Bahn und Bus aus heutiger Sicht praktisch nicht. Das Detailprojekt soll diese Situation im einzelnen definitiv klären, speziell auch die eventuelle Notwendigkeit einer Absicherung.
5.5 Kunstbauten
Grössere Kunstbauten sind nicht erforderlich. Als kleinere Bauten sind einige Garten- bzw. kleine Stützmauern zurückzusetzen und die Überquerung des Weigistbaches leicht zu verbreitern.
5.6 Technische Konzepte
Das im ganzen Bereich der Ortsdurchfahrt überfahrbare Bahntrasse verunmöglicht eine konsequente technische Absicherung sämtlicher Konfliktpunkte zwischen Bahn und Individualverkehr. Die an vielen Stellen äusserst engen Platzverhältnisse lassen zudem keinen Raum für das Aufstellen von Barrieren. Vorgesehen ist eine Sicherung der 7 wichtigsten öffentlichen Gleisquerungen durch Wechselblinklicht jeweils auf Seite Trottoir westlich des Bahntrasses.
Im Zusammenhang mit dem Trasse- und Strassenbau beabsichtigen die Werkleitungseigentümer Anpassungen von Wasserleitungsquerungen sowie EBL-Kabel. Im ganzen Innerortsbereich wird die öffentliche Beleuchtung neu erstellt.
Die Fussgängerstreifen über die Hauptstrasse beim Uli Schad-Brunnen und bei der Schulstrasse werden zusammengefasst und durch einen neuen Übergang zwischen Schulstrasse und Weigistbach ersetzt, der mit einer Lichtsignalanlage (LSA) gesichert wird.
5.7 Raum- und Umweltaspekte
Die Ausgestaltung des Strassenraums gemäss dem Gestaltungskonzept nimmt auf die Ortskernplanung der Gemeinde Rücksicht und wird das Ortsbild günstig beeinflussen.
Durch Ummantelung des Betongleiskörpers mit geeignetem Dämm-Material gemäss neustem Stand der Technik werden Lärm- und Erschütterungseinwirkungen auf die angrenzenden Liegenschaften vermindert.
Die Verschmälerung der Strasse auf 6.50 m und die markanten Tore bei beiden Ortseinfahrten werden auf die Geschwindigkeit des Strassenverkehrs beruhigend wirken und damit auch die Lärm- und Schadstoff-Emmissionen günstig beeinflussen.
5.8 Landerwerb
Landerwerb bzw. Sicherung der öffentliche Nutzungsrechte durch Dienstbarkeiten sind nur in relativ bescheidenem Umfang erforderlich. Einzig bei der WB-Haltestelle Winkelweg sind grössere Flächen betroffen, die sich teilweise im Privatbesitz befinden.
Im Bereich der Haltestelle Oberdorf ist eine teilweise Umgestaltung der Grünanlage zwischen Kantonsstrasse und Frenke erforderlich, um die Erstellung von 4 Längsparkplätzen zu ermöglichen.
Nach dem Rechtskräftigwerden von Generellem Projekt und Baukredit wird unverzüglich das Bauprojekt ausgearbeitet. Nach der Vernehmlassung und Bereinigung soll mit den betroffenen Grundeigentümern über den Landerwerb verhandelt werden. Es folgt die Einleitung des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens durch den Bund. Der Beginn der Bauarbeiten ist somit frühestens gegen Ende 2000 möglich.