Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes der Gemeinde Oberdorf
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-037 vom 2. März 1999
Generelles Projekt sowie Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse und den Ausbau der Waldenburgerbahn in der Gemeinde Oberdorf
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
2. Rechtliche Grundlagen
Das Generelle Projekt der Waldenburgerbahn und der Hauptstrasse in Oberdorf stützt sich auf den rechtskräftigen regionalen Strassennetzplan „Ergolztal-West", letztmals totalrevidiert mit Landratsbeschluss Nr. 525 vom 27. Februar 1992.
Die gesetzlichen Grundlagen für das Generelle Projekt und die Vorlage an den Landrat werden gegeben durch das Strassengesetz, das Raumplanungs- und Baugesetz, das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie das Enteignungsgesetz.
3.1. Einbindung in Planung
Gemäss dem Strassennetzplan „Ergolztal-West" ist diese Kantonsstrasse als Hauptverkehrsstrasse (HVS) nach kantonalem Konzept definiert. Bereits im Jahre 1984 hat der Landrat im Zusammenhang mit der Bewilligung des Kredites für den Ausbau der Waldenburgerbahn in Niederdorf einen Kreditanteil für die Projektierung des Innerortsabschnittes in Oberdorf beschlossen.
3.2. Heutige Situation
Die Verkehrsverhältnisse im Innerortsabschnitt Oberdorf sind heute unbefriedigend und gefährlich. Die Bahn und der individuelle Verkehr behindern und gefährden sich gegenseitig. Die Hauptstrasse, welche Bestandteil des blau signalisierten und numerierten Hauptstrassennetzes der Schweiz (Nr. 12), bzw. eine Versorgungsroute für Ausnahmetransporte (Typ I, Exportroute) ist, weist einen durchschnittlichen Tagesverkehr (DTV) von 3'300 Mfz auf. Es verkehren oft mehrmals täglich unbegleitete Ausnahmetransporte. Die Waldenburgbahn befährt (in Spitzenverkehrszeiten alle 8 Min.) ungetrennt in Seitenlage einen Teil der Strasse, was zu gefährlichen Situationen mit dem individuellen Verkehr führt (talaufwärts fahrender Individual-Verkehr mit talabwärts gegen den Strassenverkehr fahrender Bahn). Mehrfach haben sich schon derartige Kollisionen ereignet und fast täglich passieren Beinahe-Kollisionen. Eine ähnliche Situation bestand vor der Sanierung der Strasse und der Bahn in Niederdorf und Hölstein.
Gemäss der Statistik der Kantonspolizei und der Waldenburgerbahn ereigneten sich in den letzten zehn Jahren 60 Unfälle mit der Bahn (z.T. auch mit Todesfolge), das bedeutet im Durchschnitt alle zwei Monate ein Ereignis! 80 % dieser Unfälle sind Kollisionen zwischen talaufwärts fahrendem Individual-Verkehr und talabwärts fahrender Bahn. Im Weiteren ist das Überqueren der Strasse für FussgängerInnen oft schwierig und gefährlich. Die Wohnqualität und das Dorfleben leiden unter dem heutigen Zustand.
Das Gleis der Waldenburgerbahn ist baufällig und muss dringend erneuert werden. Die Schienen sind abgefahren und abschnittsweise bis 50 Jahre alt. Der bestehende Betonunterbau ist stellenweise zerstört. Es besteht die Gefahr von Schienenbruch.
Die Schienenbefestigungen sind stark verrostet, gebrochene Entwässerungsleitungen verschlimmern die Situation. Jährlich müssen WB und Kanton für hohe Kosten Notreparaturen ausführen. Der Aufwand mit seinen Kosten steht in keinem Verhältnis zu den für nur kurze Zeit erreichbaren Resultaten.
Infolge fehlender Kreuzungsmöglichkeit in Oberdorf können heute Verspätungen von der Waldenburgerbahn schlecht ausgeglichen werden. Die Anschlüsse an die SBB-Fernverbindungen in Liestal sind nicht immer gewährleistet.
3.3. Künftige Situation und Ziele
Das Hauptziel der Sanierung ist die Verbesserung des heutigen unbefriedigenden Zustandes: Im erster Linie soll die Verkehrssicherheit durch eine räumliche und z. T. bauliche Trennung von Schiene und Strasse im ganzen Innerortsabschnitt Oberdorf erhöht werden. Ferner ist vorgesehen, die wichtigsten Niveau-Übergänge abzusichern.
Im Ortsbereich soll der Motorfahrzeugsverkehr beruhigt werden, so dass die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer steigt.
Der Strassenraum der Hauptstrasse im Dorfkern soll eine Gestaltung erhalten, welche sich auf die rechtsgültige Ortskernplanung abstützt und die allen Bevölkerungsteilen dient.
Da in Oberdorf, im Gegensatz zu den beiden Gemeinden Hölstein und Niederdorf, die Bebauung gleichmässig beidseits der Strasse angeordnet ist und damit die lokalen Bedürfnisse der Einwohner und insbesondere der Anstösser sich in etwas anderer Weise äussern, kann keine hundertprozentige Trennung zwischen Schiene und Strasse erreicht werden. Das wie heute in Seitenlage vorgeschlagene Bahntrasse soll im Ortskernbereich überquerbar, jedoch in Längsrichtung nicht befahrbar ausgebildet werden.
Die neue Kreuzungs- und Haltestelle Winkelweg mit Mittelperron erhöht die Sicherheit für die Bahnbenützer, da das heutige Ein-/Aussteigen auf die Gemeindestrasse entfällt. Der zukünftige Fahrplan der Bahnen wird gesamtschweizerisch dichter, die Anschlusszeiten knapper. Dies führt zwangsläufig zu einer Erhöhung und Optimierung der Streckengeschwindigkeit, was wiederum zusätzliche Kreuzungsstellen erfordert. Mit der neuen Kreuzungsstelle wird es möglich sein, den zukünftigen Fahrplan (gemäss gesamtschweizerischem Fahrplan Bahn 2000) mit den Anschlüssen an die SBB-Fernverbindungen zu gewährleisten.
3.4. Bisheriges Vorgehen
Ein erster Entwurf des Generellen Projektes wurde bereits in den Jahren 1985-86 ausgearbeitet und in die interne sowie externe Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der Opposition vor allem aus der Gemeinde Oberdorf wurde das Projekt sistiert. Dafür sind die Trasseausbauten in Niederdorf und Hölstein, welche ebenso dringend waren und die von den Gemeinden weniger bestritten wurden, in der Zwischenzeit ausgeführt worden.
Die wesentlichen Einwände der Gemeinde Oberdorf zum damaligen Projektentwurf waren: Die vorgesehene Eigentrassierung der Waldenburgerbahn (Schottertrasse) im Bereich des Ortskernes schneidet das Dorf in unzulässiger Weise entzwei. Die Eingriffe ins Privateigentum sind unverhältnismässig gross. Der Verlust von Parkplätzen kann nicht akzeptiert werden, da das Gewerbe damit massiv beeinträchtigt wird. Das Projekt sei deshalb abzulehnen. Die Gemeindeversammlung Oberdorf vom 22. Juni 1987 hat sich voll und ganz hinter die eingebrachten Bedenken gestellt und die ablehnende Vernehmlassung zuhanden des Kantons gutgeheissen.
Nachdem die Ausbauarbeiten in Niederdorf und Hölstein in der Zwischenzeit abgeschlossen worden sind, ist die Projektierung in Oberdorf im Jahre 1996 wieder aufgenommen worden. Die Gemeinde wurde von Anfang an miteinbezogen, so dass das jetzt zum Beschluss vorliegende Generelle Projekt ihren Vorstellungen weitgehend entspricht.
3.5. Varianten
Der frühere, von der Gemeinde Oberdorf vehement abgelehnte Entwurf sah eine klare Trennung der Waldenburgerbahn von der Kantonsstrasse mit Gleis im Schotterbett in Seitenlage vor, so wie es in Hölstein und Niederdorf ausgeführt worden ist. Im Laufe der Projektbearbeitung sind von der Gemeinde Oberdorf auch andere Varianten betreffend Lage der Waldenburgerbahn zur Diskussion gestellt worden:
Variante Waldenburgerbahn in Strassenmitte: Die Waldenburgerbahn fährt als einspurige Strassenbahn in der Fahrbahnmitte. Die Fahrbahngesamtbreite beträgt 8.50 m. Der individuelle Verkehr benützt pro Fahrtrichtung je einen Fahrstreifen von 2.75 m Breite zwischen dem abmarkierten 3.00 m breiten Bahntrasse und dem Trottoir. Die Bahn kann überholt werden.
Variante Waldenburgerbahn Doppelspur: Die Waldenburgerbahn soll als doppelspurige Strassenbahn auf der gleichen Fahrbahn wie der individuelle Verkehr zirkulieren. Die Gesamtbreite der Fahrbahn beträgt 7.80 m. Der individuelle Verkehr benützt in beiden Richtungen das Bahntrasse mit und kann somit die Bahn nicht überholen.
Bei beiden Varianten kommt es infolge der ungenügenden Breite des Strassenraumes zu Friktionen zwischen den Ausnahmetransporten auf der Strasse und der Bahn. Ferner muss die Bahn zweimal d. h. jeweils beim oberen und unteren Dorfeingang, die Kantonsstrasse kreuzen, um von der Seitenlage in die Strassenmitte zu wechseln. Beide Varianten sind daher vom Kanton als nachteilig erachtet und abgelehnt worden. Nach Rücksprache mit dem Gemeinderat Oberdorf wurden sie nicht weiter verfolgt.
Die Lage der WB-Haltestelle im Dorf wurde ebenfalls untersucht. Aus der Sicht des Kantons und der Waldenburgerbahn wäre ein Standort mehr im Dorfzentrum, zwischen Schulstrasse - Zinsmattweg, denkbar, da die Zugänge zu den Schulen , zur Gemeindeverwaltung und zum Coop-Center in diesem Bereich liegen. Die Gemeinde hat sich jedoch für die Beibehaltung am heutigen Ort bei der Post entschlossen, da hier ihrer Meinung nach mehrere Geschäfte sowie die Post liegen.
Das im Generellen Projekt 1998 dargestellte und dieser Landrats-Vorlage zu Grunde liegende Konzept sieht ein separates Bahntrasse in Seitenlage zwischen der Fahrbahn der Kantonsstrasse und dem westseitigen Trottoir vor. Das Gleistrasse wird gegenüber Strasse und Trottoir in der Oberflächengestaltung baulich unterschieden und in der Höhe nur leicht versetzt. Es kann somit von Fussgängern und Fahrzeugen überquert werden. In Längsrichtung soll es jedoch nicht befahren werden. Im kritischen Mittelteil, d.h. im Abschnitt Einmündung Liedertswillerstrasse bis vor Haltestelle Oberdorf, muss mit betrieblichen Massnahmen (Anpassung der Fahrdienstvorschriften der WB) der erforderlichen Sicherheit Rechnung getragen werden (vgl. auch Kap. 9, Vernehmlassungsverfahren).
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden die sieben wichtigsten Niveauübergänge abgesichert. Die beiden Haltestellen Winkelweg und Oberdorf bleiben an ihrer heutigen Lage und werden komfortabler ausgestaltet. Ihre Länge erlaubt den Einsatz von Fünfwagen-Zügen in Spitzenzeiten. Die Haltestelle Winkelweg wird mit einer doppelspurigen Kreuzungsstelle ausgerüstet.