1999-37 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 3. Juni 1999 zur Vorlage 1999-037


Bericht der Bau- und Planungskommission


Generelles Projekt sowie Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse und den Ausbau der Waldenburgerbahn in der Gemeinde Oberdorf


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Allgemeines
Die Vorlage Nr. 99/37 betreffend Generelles Projekt sowie Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die Korrektion der Hauptstrasse und den Ausbau der Waldenburgerbahn in der Gemeinde Oberdorf wurde an den Sitzungen vom 6. Mai und 27. Mai 1999 beraten und verabschiedet. Die nötigen Erläuterungen wurden gegeben durch die Bau- und Umweltschutzdirektorin Frau Elsbeth Schneider-Kenel sowie die Herren Hans Rudolf Tschopp, Leiter des Amtes für Liegenschaftsverkehr, Manfred Beck, Kantonsingenieur, Stephan Frey, Hauptabteilungsleiter, und Thomas Nuc, Ingenieur des Tiefbauamtes.

Anlässlich der Sitzung vom 6. Mai 1999 liess sich die Kommission während einer Begehung durch die Vertreter der Verwaltung über das Projekt orientieren. Gleichzeitig wurden die Vertreter der Gemeinde Oberdorf (Gemeindepräsident K. Rudin, Gemeinderat P. Meier und Hr. F. Fachin, Vertreter der Bau- und Planungskommission der Gemeinde Oberdorf) sowie der Waldenburgerbahn (Verwaltungsratspräsident P. Messmer, P. Widmer, Direktor der WB und M. Hug, Werkstattchef) angehört.


2. Bauprojekt
Einleitend legten die Vertreter der Bau- und Umweltschutzdirektion die Ausgangslage für die Vorlage dar und orientierten über das ihr zugrunde liegende Projekt. Bereits in den Jahren 1985-86 wurde ein erster Entwurf des Generellen Projektes ausgearbeitet. Aufgrund der Opposition aus der Gemeinde Oberdorf wurde das Projekt sistiert. Die wesentlichsten Einwände der Gemeinde Oberdorf zum damaligen Projektentwurf waren: Die vorgesehene Eigentrassierung der Waldenburgerbahn (Schottertrasse) im Bereich des Ortskernes teilt das Dorf in unzulässiger Weise. Die Eingriffe ins Privateigentum sind unverhältnismässig gross. Das Projekt sei deshalb abzulehnen. Nachdem in der Zwischenzeit die Ausbauarbeiten für das WB-Trasse in Niederdorf und Hölstein abgeschlossen worden sind, ist die Projektierung in Oberdorf im Jahre 1996 wieder aufgenommen worden. Die Gemeinde wurde von Anfang an miteinbezogen.

Im Rahmen der Vorstellung des Projektes wurde auf den sehr schlechten und sanierungsbedürftigen Zustand des WB-Geleises hingewiesen. Die Schienen sind abgefahren, abschnittsweise bis 50 Jahre alt.

Das Hauptziel der Sanierung ist die Verbesserung des verkehrlich sehr unbefriedigenden Zustandes: In erster Linie soll die Verkehrssicherheit durch eine möglichst gute Trennung von Schiene und Strasse im ganzen Innerortsabschnitt Oberdorf erhöht werden. Die Waldenburgbahn befährt heute ungetrennt einen Teil der Strasse, was zu gefährlichen Situationen mit dem individuellen Verkehr führt (talaufwärts fahrender individueller Verkehr mit der talabwärts fahrenden Bahn). Zahlreiche Unfälle (Kollisionen zwischen Waldenburgerbahn und Strassenverkehr) in den vergangenen 10 Jahren unterstreichen die Dringlichkeit einer Sanierung. Das dem Generellen Projekt 1998 zu Grunde liegende Konzept sieht ein separates Bahntrasse in Seitenlage zwischen der Fahrbahn der Kantonsstrasse und dem westseitigen Trottoir vor. Das vollständig neu erstellte Gleistrasse wird gegenüber Strasse und Trottoir in der Oberflächengestaltung baulich unterschieden und in der Höhe leicht versetzt. Es kann damit von Fussgängern und Fahrzeugen überquert werden. In Längsrichtung soll es jedoch nicht befahren werden. Ferner ist vorgesehen, die wichtigsten Niveau-Übergänge abzusichern. Im Ortskernbereich soll der Motorfahrzeugsverkehr beruhigt werden, so dass die Sicherheit für alle Beteiligten steigt. Durch Ummantelung des Betongleiskörpers mit geeignetem Dämm-Material gemäss neustem Stand der Technik sollen Lärm- und Erschütterungseinwirkungen auf die angrenzenden Liegenschaften vermindert werden. Der Ausbau betrifft damit sowohl das Gleistrassee wie auch die Strasse.

Die neue Kreuzungs-/Haltestelle Winkelweg soll mithelfen, der Fahrplan der Waldenburgerbahn zu stabilisieren und die Anschlüsse an die SBB-Fernverbindungen in Liestal zu gewährleisten. Mit der Erstellung eines Mittelperrons wird zudem die Sicherheit für die Bahnbenützer wesentlich erhöht.

Bei der Haltestelle Oberdorf wird die Lage von Gleistrasse und Perron gegenüber heute vertauscht, so dass die Fahrgäste neu von und nach Westen (Richtung Erschliessungsstrasse) ein- und aussteigen. Damit kann die Haltestelle auch von Bussen der Linie Nr. 91 in Richtung Waldenburg bedient werden und der Komfort für die ein- und aussteigenden Fahrgäste der Waldenburgerbahn wird verbessert.


3. Anhörung der Delegation
Die Vertreter der Gemeinde Oberdorf begrüssen die Vorlage sehr. Sie trage als Gesamtlösung den städtebaulichen Aspekten ebenso optimal Rechnung wie den verkehrstechnischen. Die meisten kritischen Konfliktsituationen zwischen öffentlichem Verkehr und Individualverkehr würden eliminiert. Der Gemeinderat stimmt dem Projekt, als Kompromisslösung, zu. Die Dauer der Bauzeit müsste so kurz wie möglich gehalten werden. Das Parkplatzproblem im Bereich der Haltestelle Oberdorf wird als vordringlich erachtet und muss im Rahmen der Detailprojektierung noch optimiert werden. Die Vertreter der Waldenburgerbahn weisen angesichts des desolaten Zustandes des Trasses auf die Dringlichkeit des Ausbaues hin.


4. Detailberatung
Bei der Beratung wurde die Mehrheit der Kommissionsmitglieder von der Notwendigkeit der Sanierung überzeugt. Wie schon beim ähnlichen Ausbauprojekt in Hölstein gab die Fahrbahnbreite Anlass zur Diskussion. Die gewählte Strassenbreite von 6,5 m entspricht der gleichen seinerzeit ausführlich diskutierten Situation in Hölstein, wo die Waldenburgerbahn ebenfalls baulich getrennt neben der Strasse verläuft. Die Hauptstrasse in Oberdorf ist Bestandteil des blau signalisierten Hauptstrassennetzes der Schweiz und gleichzeitig eine Versorgungsroute für Ausnahmetransporte (Typ I, Exportroute).

Die bauliche Trennung zwischen Strasse und Waldenburgerbahn mit einer Höhendifferenz von lediglich 5 cm gab Anlass zur ausgiebiger Diskussion. Es war darauf hingewiesen worden, dass es ein Kompromiss zwischen der Gemeinde und der Waldenburgerbahn ist. Die Bahn hätte mehr, die Gemeinde noch weniger Anschlag gewünscht. Aus Sicht der Velofahrer sei 5 cm Randsteinhöhe ungünstig und gefährlich, wurde argumentiert. Der Randstein sei entweder abzuschrägen (und damit auch für Velos überfahrbahr zu machen) oder dann auf min. 10 cm zu erhöhen, sodann er auch für Autos ein echtes Hindernis darstellt.

Ein Kommissionsmitglied wendet sich aus Kostengründen und wegen Gefährdung durch scharfkantige Randsteine gegen die Erhöhung des Bahntrasses und schlägt eine Lösung mit einem durchgehenden weissen Markierungsstrich vor. Es stellt einen Antrag für die Reduzierung des Kredites um Fr. 100'000.- . Mit 6 : 2 Stimmen lehnt die Bau- und Planungskommission diesen Antrag ab.

Eine Variante Mittellage des Bahntrasses war von der Gemeinde geprüft worden. Da sie aber keine eindeutigen Vorteile und befürwortende Tendenzen zeigte, wurde sie fallengelassen. Bei einer Mittellage ergäben sich vor allem für die Kategorie der polizeilich nicht begleiteten Ausnahmetransporte erhebliche Probleme im Fall der Begegnung mit einem Zug der WB.

Die Perronkantenhöhe von 12 cm wurde auf Empfehlung der Waldenburgerbahn gewählt, da diese Höhe bei allen WB-Haltestellen angewendet wird, um 3 gleich hohe Trittstufen für den Ein- und Ausstieg zu erhalten. Rein technisch wäre eine Erhöhung bis auf 18 cm möglich, doch hätte dies ungleiche Tritthöhen zu Folge, was die Stolpergefahr laut der WB erhöhen würde.

Die Frage nach den zu erwartenden Bundessubventionen kann heute nur andeutungsweise beantwortet werden, da sich im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm der Bundesfinanzen Änderungen abzeichnen. So ist zu erwarten, dass keine Subventionen aus dem Treibstoffzoll mehr für "Verkehrstrennungen" erhältlich sein werden. Bundessubventionen sind lediglich noch gem. Eisenbahngesetz zu erwarten.

Zeitlich ist das Bauvorhaben in Oberdorf auf die kommenden Sanierungsarbeiten am Belchentunnel abzustimmen, da ein Teil des Verkehrs während dieser Zeit (2002 - 2003) die Waldenburgertalroute als Umfahrung benützen wird. Angesichts des schlechten Gleiszustandes wird daher angestrebt, den Ausbau vorher durchzuführen. Allerdings muss das Eisenbahnprojekt vom Bundesamt für Verkehr genehmigt werden (eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren), was erfahrungsgemäss viel Zeit beansprucht, insbesondere wenn noch Beschwerden erhoben werden sollten oder das Land enteignet werden müsste.


5. Beschlussfassung

In der Schlussabstimmung wurde dem Entwurf zum Landratsbeschluss mit 8 : 1 (bei 2 Enthaltungen) zugestimmt.


Binningen, 3. Juni 1999


Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Rudolf Felber

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