1999-148 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 20. Dezember 1999 zur Vorlage 1999-148


Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat


Änderung des Konkordats betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen


1. Einleitung

Am 14. März 1974 löste das "Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil" die frühere private "Fachschule für Obstverwertung" ab. Die Schule wird in Form eines Konkordates von 17 Deutschschweizer Kantonen (ohne Baselstadt) und dem Fürstentum Liechtenstein getragen. Die Ingenieurschule soll nun gemäss Bundesratsbeschluss vom 2. März 1998 zur Hochschule Wädenswil HSW weiterentwickelt werden. Es sind folgende drei wichtige Schritte vorgesehen:

Die Ausbildung verlagerte sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten zunehmend weg vom Obst-, Wein- und Gartenbau hin zur Bio- und Lebensmitteltechnologie. Dies hatte denn auch einen starken Anstieg der Schülerzahlen zur Folge.

Die Zürcher Fachhochschule ist ein Zusammenschluss diverser Bildungsinstitute. Der Bundesrat verlangte nun die Fusionierung einzelner Schulen und die Koordination von Studiengängen. Die HSW schloss mit der Fachhochschule Zürich einen Angliederungsvertrag ab, der vom Konkordatsrat am 5.2.1999 genehmigt wurde. Sie stimmt die Entwicklungs- und Finanzplanung auf die Fachhochschule ab und nimmt Einsitz in die Gremien der Fachhochschule. Die bisherige Finanzierung bleibt unverändert (Konkordatsträger, Bund, Dritte).

Das Zentrum für Kaderausbildung in Zürich ZKZ bildet Fachpersonen in Oekotrophologie (Wissenschaft von Ernährung und Haushalt) aus. Der Studiengang Oekotrophologie wird nun nach Wädenswil verlegt mit der Absicht, ein nationales Kompetenznetzwerk im Bereich Lebensmitteltechnologie und Oekotrophologie aufzubauen.

Mit der Verlagerung des Studiengangs Biotechnologie an die Hochschule Winterthur wird eine Koordination zwischen Biotechnologie und Chemie angestrebt.

Die Ausbildung in der Weinbereitung (Oenologie) konnte in Wädenswil mangels Studierender nur alle 2 Jahre durchgeführt werden. Es erfolgt nun eine gemeinsame Ausbildung in Changins ab 2004.


2. Kommissionsberatung

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an drei Sitzungen beraten. Sie wurde begleitet durch RR Erich Straumann, Direktionssekretärin Rosmarie Furrer, Werner Mahrer, Leiter Landwirtschftliches Zentrum Ebenrain und Dr. Dorothea Christ, Leiterin Stabsstelle für Hochschulfragen. Zur Anhörung eingeladen wurden die Herren Professor Ernst Hungerbühler, FHBB; Dr. R. Grabherr, Rektor HSW; Dr. Tobias Merseburger, Dozent HSW.

Schwerpunkte der Beratung
C. Vorlage

2.1 Geschichte
1976 übernahmen die meisten Deutschschweizer Kantone die Verantwortung für die 1942 auf privater Basis gegründete Schweizerische Fachschule für Obstverwertung. 17 Kantone sind heute Mitglied des Konkordates. Diese Trägerschaft erlaubte die Errichtung von längst nötigen und geplanten Bauten.

2.2 Aktuelle Ausbildungsgänge
Zu den bisherigen Ausbildungsgängen der Berufsschule kam 1988 erstmals auf Ingenieurstufe das Ausbildungsfach Lebensmitteltechnologie dazu. Diese Fachrichtung, wie auch die Bio- und Lebensmitteltechnologie, erfreuen sich seither starker Nachfrage.

3.1 Auflagen des Bundes - Begriff Hochschule
Gestützt auf das durch den Bund in den Jahren 1995 und 1996 erlassene Fachhochschulgesetz konnten die bisherigen Ingenieurschulen die Anerkennung als Fachhochschule beantragen. Die konkrete Bezeichnung für Wädenswil lautet, nach Annahme der Konkordatstextänderung, "Hochschule Wädenswil, Teil der Fachhochschule Zürich". Die Bennung "Hochschule Wädenswil" wurde durch die Mehrheit der Kommissionsmitglieder als irreführend und seltsam angesehen, da so Fachhochschulen über Hochschulen gestellt werden. In der Schweiz würden nun, im Gegensatz zu Deutschland, Kleinstschulen zu Hochschulen. Nach Aussage von Frau Dr. Christ jedoch entspräche diese Regelung den derzeitigen Empfehlungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technololgie sowie der schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz. Diejenige Schule, welche Rechtsträger ist, soll sich Fachhochschule nennen, während die unterschiedlichen Teilschulen sich als Hochschulen bezeichnen dürfen.

3.2 Zürcher Fachhochschule
Der Bundesrat verknüpfte die Genehmigung der Fachhochschule Zürich u.a. mit den Auflagen der Fusionierung verschiedener Schulen und der Koordination von Studiengängen. Davon betroffen ist auch die bisherige Ingenieurschule Wädenswil, welche als Konkordat von 17 Kantonen mitgetragen wird. Für viele Kommissionsmitglieder störend war das seltsame Konstrukt zwischen Konkordat einerseits und der Einbettung in die Fachhochschule Zürich andererseits. Es stellte sich die Frage nach der Notwendigkeit des Festhaltens an dieser, in den Augen einiger Mitglieder veralteten Form. Bereits im Zusammenhang mit der Fachhochschul-Reform im Jahr 1995 wurde das Konkordat als Form der Trägerschaft durch den Konkordatsrat eingehend beraten und insbesondere auch durch unseren derzeitigen Kantonsvertreter, Herrn Regierungsrat Belser, engagiert bejaht.

3.3 Zentrum für Kaderausbildung ZKZ
Besonders erwähnenswert ist die beabsichtigte Verlegung des ZKZ nach Wädenswil mit dem Ziel, ein nationales Kompetenznetzwerk im Bereich Lebensmittel und Oektrophologie (Hauswirtschaft) anzustreben. Eine Studienrichtung, die inskünftig vermutlich noch weit mehr Nachfrage auslösen dürfte.

3.4. Koordination Biotechnologie und Chemie
Der Studiengang Biotechnologie in Wädenswil muss bis 2000 mit dem Studiengang Chemie an der Zürcher Hochschule Winterthur koordiniert werden. Der Integrationsprozess ist in vollem Gang. Befürchtungen, dass hier eine direkte Konkurrenz zur FHBB besteht, konnten weitgehend widerlegt werden. In der Abteilung Chemie in Muttenz legt die FHBB den Fokus klar auf eine generalistische Ausbildung. Im Rahmen der gesamtschweizerischen Koordination innerhalb der Chemie und des Chemieumfeldes, zu dem auch die Biotechnologie gehört, hat die FHBB den Kompetenzschwerpunkt chemische, pharmazeutische, biochemische und biotechnologische Entwicklung gesetzt. Es werden somit keine vertieften biotechnologischen Ausbildungsmodule im Sinne grosser Lehrveranstaltungen angeboten. Die Hochschule Wädenswil kam von der Hortikultur und der Lebensmitteltechnologie zur Biotechnologie. Sie spricht vor allem Biologielaboranten und Laboranten an, ist unterteilt in zwei Jahre Grundstudium mit einem grossen Anteil Allgemeinbildung und einem weiteren Jahr in Richtung fachspezifischer Ausrichtung, innerhalb welcher sich die Studenten drei Gebiete zur Verftiefung auswählen müssen. Obligatorisch zu belegen ist die Molekularbiologie; zur Wahl stehen dann die biotechnologischen Verfahren, Umweltbiotechnologie, dazu gehören die Biogas- und Kläranlagenforschungen; stark vertreten ist in Wädenswil die Zellkulturtechnik, ein wichtiger Bereich ist auch die Bioprozessinformatik. In Zukunft verstärken will man auch die Bereiche Pharmazietechnik und sterile Reinigungstechnik. Bis anhin nehme der Markt die Studienabgänger auf. Nicht wenige von ihnen hätten eine Anstellung, bevor sie überhaupt mit der Diplomarbeit gestartet haben.
Die Bedenken, insbesondere den Ausbau von Human Genome Project in der Forschung betreffend, konnten weitgehend entkräftet werden. Obwohl neu die Fachhochschulen den Auftrag erhalten hätten, Forschung aufzubauen, wurden stets die Industriepartner miteinbezogen. Die Universitäten, welche die Grundlagenforschung betreiben, würden nicht konkurrenziert. Klassisch soll die Fachhochschule den Technologietransfer durchziehen, indem sie von einer Hochschule ein Forschungsprojekt übernimmt und dieses zur industriellen Reife weiterführt.

5. Finanzielle Auswirkungen
Die Hochschule Wädenswil wird den Kanton Basel-Landschaft voraussichtlich Fr. 270'000.--pro Jahr mehr kosten. Die Steigerung ist jedoch nicht allein auf die Konkordatsänderung zurückzuführen. Auch die steigende Zahl der Studierenden sowie Renovationen und Ausbauten wirken sich aus (und haben bereits in den vergangenen Jahren unsere Kostenvoranschläge vermehrt belastet). Dies vor allem auch wegen dem Ausbau der Bereiche Lebensmittel- und Biotechnologie. Inskünftige Investitionen von 30 Mio Franken, nach Abzug der Bundessubventionen 20 Mio Franken, würden die einzelnen Träger nicht wesentlich mehr belasten, da Kosten für zugemietete Räume etc. wegfielen. Sollte unser Kanton jedoch vor Ablauf von 15 Jahren aus dem Konkordat austreten, so wäre unser Anteil von 7,1% (ca. 1,4 Mio Franken) zu leisten (Art. 5a ).
Ein Ablehnen der Vorlage würde den Austritt aus dem Konkordat nach sich ziehen. Kostenmässig würde dies keine massiven Einsparungen ergeben, da wir für unsere Studentinnen und Studenten bzw. Schülerinnen und Schüler zum Teil massiv höhere Studienbeiträge bezahlen müssten. Es stellt sich hier die Frage, ob dies ein richtiges Zeichen in einer Zeit der fortwährenden Spezialisierung wäre. Unsere Schülerinnen und Schüler würden sicher nicht zurückgewiesen, zumindest so lange nicht, als die Schule freie Plätze hat. Zu berücksichtigen gilt es, dass Biotechnologie nur eine von vielen Ausbildungsmöglichkeiten ist, welche die HSW anbietet. Besonders wichtig ist die Aus- und Weiterbildung an der Berufsschule wie z.B. die Fächer Lebensmitteltechnik, Obstbau, Baumschule, Landschaftbauzeichner etc. So gesehen kann das Konkordat auch als zukunftsweisende Form einer gemeinsam getragenen Ausbildung betrachtet werden.
Schlussabstimmung

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt Vorlage und Antrag mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Muttenz, 13. Dezember 1999
Die Präsidentin:
Rita Bachmann-Scherer
Landratsbeschluss (ENTWURF)

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Dem Beschluss des Konkordatsrates vom 5. Februar 1999 zur Änderung des Konkordates vom 14. März 1974 (1) betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil wird zugestimmt.




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Fussnote:


1. GS 26.145, SGS 686.6