Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
Bericht Nr: | 1999-147a | |
vom: | 19. Oktober 2000 | |
Titel des Berichts: | Lärmschutzmassnahmen an den Kantonsstrassen in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil |
Landratsbeschluss (Entwurf)
betreffend Lärmschutz an Kantonsstrassen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Grundsatz:
Im Kanton Basel-Landschaft werden in einer ersten Phase Lärmschutzmassnahmen nach den Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung durchgeführt. Nach Abschluss dieser Sanierungsphase entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, ob im Kanton Basel-Landschaft eine weitergehende Lärmsanierung vorgenommen werden soll. |
2. | Der für das Bauprojekt betreffend Lärmschutzmassnahmen an den Kantonsstrassen in den Abschnitten 2, 3 und 4 in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 7'400'000.- zu Lasten Konto 2312.701.20-135 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 1998 werden bewilligt. |
3. | Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird dem Regierungsrat gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen. |
4. | Der für das definitive Projekt der Strassenerneuerung inklusive Lärmschutz an der linksufrigen Birsigtalstrasse in Bottmingen und Oberwil (Abschnitt 1) benötigte Projektierungskredit von Fr. 400'000.- zu Lasten Konto 2312.701.10-014 wird bewilligt. |
5. | Die Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36, Absatz 2 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
6. | Das am 10.4.1997 von R. Ziegler eingereichte Postulat 97/66 «Temporeduktion auf der Verbindungsstrasse Bottmingen (Oberwilerstrasse) - Oberwil (Hauptstrasse) auf durchgehend 50 km/h», das vom Landrat am 12.6.1997 überwiesen worden war, wird als erfüllt abgeschrieben. |
Back to Top