1999-147 (2)
Bericht Nr. 1999-147a an den Landrat |
Bericht der:
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Umweltschutz- und Energiekommission
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vom:
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19. Oktober 2000
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Lärmschutzmassnahmen an den Kantonsstrassen in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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Bericht der Bau- und Umweltschutzdirektion
[PDF; 38 KB] vom August 2000 zum Antrag der Gemeinden Bottmingen und Oberwil
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Grundsatzentscheid BL
[PDF; 14 KB]: Lr-Grenze für Finanzierung von SSF
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Prioritätenliste
[PDF; 12 KB]: Lärmsanierungsmassnahmen an Kantonsstrassen
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Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau der Lärmschutzmassnahmen und Erteilung des Enteignungsrechts
1. Ausgangslage
Anlässlich seiner Sitzung vom 25. November 1999 hat der Landrat die Vorlage betreffend Lärmschutz in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil an die Umweltschutz- und Energiekommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag:
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auf die Forderungen der Gemeinden Bottmingen und Oberwil einzugehen, in weiten Teilen auf Lärmschutzwände (LSW) zu verzichten und dafür Schallschutzfenster (SSF) einzuplanen,
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die Rechtsgrundlagen und Subventionsbestimmungen gründlich zu überprüfen.
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Im Anschluss an diese Rückweisung hat die Verwaltung die Vorlage zurückgenommen, um die verschiedenen offenen Fragen zu klären, was ein knappes Jahr gedauert hat. Nun liegt ein ausführlicher Bericht der Bau- und Umweltschutzdirektion vor, der auch Vorschläge für das weitere Vorgehen beinhaltet.
2. Ergebnisse der Abklärungen
Gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) sind die von den Strassen ausgehenden Lärmemissionen grundsätzlich an der Quelle zu begrenzen. Solche Massnahmen können an Fahrzeugen oder Strassenbelägen getroffen werden. Eine weitere Massnahme sind LSW, welche jedoch nicht überall zu realisieren sind. Die LSV sieht deshalb drei mögliche Sanierungsmassnahmen vor:
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Ist der Immissionsgrenzwert (IGW) bei einer Liegenschaft erreicht oder überschritten und der Bau einer LSW möglich, ist der Kanton verpflichtet, den Lärm durch eine solche Massnahme an der Quelle zu bekämpfen.
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Ist der IGW überschritten und sprechen schwerwiegende Interessen gegen den Bau einer LSW, befreit die Vollzugsbehörde der LSV den Kanton von der Pflicht, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen (sog. Erleichterungen). Wird der Alarmwert (AW) nicht erreicht, muss der Kanton keine Kosten für Ersatzmassnahmen wie SSF oder ähnliches tragen.
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Ist der AW bei einer Liegenschaft allerdings erreicht und der Bau einer LSW nicht möglich, muss der Kanton die Kosten für die Ersatzmassnahmen, wie SSF am Gebäude, tragen.
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Gemäss Auskunft des BUWALs ist dabei eine freie Wahl zwischen LSW und SSF ausgeschlossen. Sollte sich allerdings der Kanton entscheiden, SSF schon ab IGW einzubauen, muss er dies systematisch über den ganzen Kanton so handhaben: «Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden» (gemäss Art. 9 der Bundesverfassung). Das heisst, dass in gewissen Gemeinden auch an Gemeindestrassen Lärmschutzmassnahmen getroffen werden müssen. Deshalb hat der Kanton eine Vernehmlassung in den betroffenen Gemeinden durchgeführt. Vorgeschlagen wurden dabei drei Szenarien:
Szenario A:
Im ganzen Kanton Basel-Landschaft werden SSF ab Alarmwert der vorgegebenen Empfindlichkeitsstufe (ES) eingebaut (bisherige Praxis).
Finanzierung durch den Strasseneigentümer zu 100 % (die Hälfte wird durch Bundessubventionen finanziert).
Szenario B:
Im ganzen Kanton Basel-Landschaft werden SSF ab IGW der ES lll eingebaut.
Vorgeschlagenes Finanzierungsmodell:
Finanzierung der SSF zwischen IGW ES lll und AW durch den Strasseneigentümer (50 %, die Hälfte davon durch Bundessubventionen) und Kostenbeteiligung von 50 % durch den Gebäudeeigentümer.
Szenario C.
Im ganzen Kanton Basel-Landschaft werden SSF ab IGW der ES ll eingebaut.
Vorgeschlagenes Finanzierungsmodell:
Finanzierung der SSF zwischen IGW und AW durch den Strasseneigentümer (50 %, mit Bundessubventionen) und Kostenbeteiligung von 50 % durch den Gebäudeeigentümer.
Kosten für den ganzen Kanton:
Szenario A:
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ca. 75 Mio Fr. (brutto)
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Szenario B.
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ca. 91 Mio Fr. (brutto)
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Szenario C:
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ca. 101 Mio Fr. (brutto)
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Szenario B:
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Fr. 2'020'000.-
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Szenario C:
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Fr. 2'130'000.-
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Szenario B und C:
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Fr. 1'120'000.-
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Von 15 an der Vernehmlassung beteiligten Gemeinden haben 12 schriftlich geantwortet: Je vier Gemeinden wünschten Szenario A, B oder C.
Sollte also der Landrat den Forderungen der Gemeinden Bottmingen und Oberwil Folge leisten, d.h. Szenario B oder C bewilligen, muss er dies konsequenterweise für den ganzen Kanton tun, mit den zu erwartenden Mehrkosten. Dabei sind, wie bei den verschiedenen Szenarien beschrieben, Bundessubventionen zu erwarten.
3. Kommissionsberatung
Im Anschluss an die Rückweisung an die Kommission hat die Umweltschutz- und Energiekommission am 13. Dezember 1999 und am 18. September 2000 die Vorlage beraten. Bei der Beratung zugegen waren Frau RR Elsbeth Schneider, Herr Hans-Georg Bächtold, Leiter Amt für Raumplanung, Herr Peter Trauffer, Leiter Abt. Lärmschutz, Herr Stephan Frey, Leiter Abt. Projektierung (TBA) und Frau Margreth Schäffer, Abt. Projektierung (TBA). In der Zeit zwischen beiden Sitzungen hat die Verwaltung die gewünschten Abklärungen getroffen, die Gemeinden informiert und eine Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden durchgeführt.
Die durch die LSV gesetzte Frist für die Sanierungen läuft am 31.03.2002 ab. Dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann, ist offensichtlich. Aus diesem Grund sollen nun durch einen vereinfachten Ablauf das Verfahren beschleunigt sowie die finanziellen Mittel erhöht werden. Die Sanierungen sollen künftig nicht mehr gemeindeweise, sondern vordringlich entsprechend der höchsten Belastungsstufen erfolgen.
Die BUD empfiehlt folgendes Vorgehen:
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In einem ersten Schritt wird der ganze Kanton nach Szenario A gegen Lärm saniert.
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Die jährliche Investitionstranche für Lärmschutz an den Kantonsstrassen wird erhöht.
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Der Baukredit für die Abschnitte 2 - 4 in Bottmingen und Oberwil wird gemäss LRV 99/147 bewilligt.
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Die BUD entwickelt ein beschleunigtes Verfahren für die Durchführung und Entschädigungen der Lärmsanierungen.
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Der Kanton schafft ein Investitionskonto für die zu erwartenden Lärmsanierungen an Kantonsstrassen.
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Der Kanton schafft ein Ausgabenkonto, das für die sofortige Rückerstattung von Lärmsanierungen verwendet wird. Diese Regelung kommt in jenen Fällen zum Zug, in denen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von sich aus die Initiative für die Lärmsanierung ihrer Liegenschaft ergreifen.
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Nach Abschluss der Lärmsanierungen gemäss Szenario A wird der Landrat entscheiden, ob im ganzen Kanton ein noch weitergehendes Szenario (B oder C) zur Anwendung kommen soll.
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Nach einer ausführlichen Fragerunde konnte sich die Umweltschutz- und Energiekommission den Empfehlungen der BUD anschliessen. Die Kommission ist sich bewusst, dass sie damit auf die Wünsche der Gemeinden Bottmingen und Oberwil vorläufig nicht eingeht. Dafür kann in kürzerer Zeit einem grossen Teil lärmgeplagter Strassenanwohner und -anwohnerinnen geholfen werden. Bevor man sich im Detail zwischen IGW der ES ll und IGW der ES lll verliere, sollen die LSV-konformen Lärmsanierungen unverzüglich geplant und realisiert werden. Deshalb hat sich die Umweltschutz- und Energiekommission noch nicht für ein weitergehendes Szenario entschieden. Sobald die dringenden Sanierungen realisiert seien, könne man unter Berücksichtigung der dannzumaligen Situation über weiterreichende Szenarien diskutieren.
4. Projektierungskredit für Lärmschutz und gleichzeitige Umgestaltung und bauliche Sanierung der linksufrigen Birsigtalstrasse im Abschnitt 1
In der LRV 99/147 wurde dieser Abschnitt 1 ausgeklammert, weil die Erarbeitung des verkehrstechnischen Konzepts inklusive Lärmschutz mehr Zeit beanspruchte als in den drei anderen Abschnitten. In der Zwischenzeit ist dieses Konzept fertiggestellt und die Vernehmlassung abgeschlossen.
Robert Ziegler und Mitunterzeichnende hatten in einem Postulat verlangt, dass in diesem Strassenabschnitt das Tempo von signalisierten 60 auf 50 km/h und damit auch der Lärm zu reduzieren sei. Es geht nun darum, den Projektierungskredit von Fr. 400'000.- für die Strassenerneuerung in Verbindung mit dem Lärmschutz zu bewilligen. Dieses Projekt beinhaltet eine Redimensionierung und Umgestaltung mit Kammerung des Strassenzuges, die den Eindruck einer Innerortsstrasse vermitteln soll, sowie eine Temporeduktion auf 50 km/h.
Die Umweltschutz- und Energiekommission kann sich mit der Integration dieses Projektierungskredites in die vorliegende Vorlage einverstanden erklären. Der Aufwand zur Ausarbeitung einer neuen Vorlage wäre unverhältnismässig. Mit der Bewilligung dieses Projektkredits kann das Postulat Ziegler 97/66 als erfüllt abgeschrieben werden.
Die Umweltschutz- und Energiekommission ist für Eintreten auf alle Punkte im Bericht der BUD und hofft, dass damit die Lärmsanierung entlang den Strassen im ganzen Kanton nun zügig realisiert werden kann.
5. Anträge
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 10 : 0 Stimmen, dem neuen Landratsbeschluss betreffend Lärmschutz an den Kantonsstrassen in allen Punkten zuzustimmen.
Allschwil, 19. Oktober 2000
Namens der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder
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