1999-147 (2)


Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau der Lärmschutzmassnahmen und Erteilung des Enteignungsrechts

1. Ausgangslage


Anlässlich seiner Sitzung vom 25. November 1999 hat der Landrat die Vorlage betreffend Lärmschutz in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil an die Umweltschutz- und Energiekommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag:


Im Anschluss an diese Rückweisung hat die Verwaltung die Vorlage zurückgenommen, um die verschiedenen offenen Fragen zu klären, was ein knappes Jahr gedauert hat. Nun liegt ein ausführlicher Bericht der Bau- und Umweltschutzdirektion vor, der auch Vorschläge für das weitere Vorgehen beinhaltet.



2. Ergebnisse der Abklärungen

Gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) sind die von den Strassen ausgehenden Lärmemissionen grundsätzlich an der Quelle zu begrenzen. Solche Massnahmen können an Fahrzeugen oder Strassenbelägen getroffen werden. Eine weitere Massnahme sind LSW, welche jedoch nicht überall zu realisieren sind. Die LSV sieht deshalb drei mögliche Sanierungsmassnahmen vor:


Die LSV trat im Jahr 1987 in Kraft. Sie legte dabei auch die Fristen für die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen auf 15 Jahre fest; das heisst, dass im Jahr 2002 diese Sanierungen abgeschlossen sein müssten.

Gemäss Auskunft des BUWALs ist dabei eine freie Wahl zwischen LSW und SSF ausgeschlossen. Sollte sich allerdings der Kanton entscheiden, SSF schon ab IGW einzubauen, muss er dies systematisch über den ganzen Kanton so handhaben: «Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden» (gemäss Art. 9 der Bundesverfassung). Das heisst, dass in gewissen Gemeinden auch an Gemeindestrassen Lärmschutzmassnahmen getroffen werden müssen. Deshalb hat der Kanton eine Vernehmlassung in den betroffenen Gemeinden durchgeführt. Vorgeschlagen wurden dabei drei Szenarien:


Szenario A:
Im ganzen Kanton Basel-Landschaft werden SSF ab Alarmwert der vorgegebenen Empfindlichkeitsstufe (ES) eingebaut (bisherige Praxis).
Finanzierung durch den Strasseneigentümer zu 100 % (die Hälfte wird durch Bundessubventionen finanziert).


Szenario B:
Im ganzen Kanton Basel-Landschaft werden SSF ab IGW der ES lll eingebaut.


Vorgeschlagenes Finanzierungsmodell:
Finanzierung der SSF zwischen IGW ES lll und AW durch den Strasseneigentümer (50 %, die Hälfte davon durch Bundessubventionen) und Kostenbeteiligung von 50 % durch den Gebäudeeigentümer.


Szenario C.
Im ganzen Kanton Basel-Landschaft werden SSF ab IGW der ES ll eingebaut.


Vorgeschlagenes Finanzierungsmodell:
Finanzierung der SSF zwischen IGW und AW durch den Strasseneigentümer (50 %, mit Bundessubventionen) und Kostenbeteiligung von 50 % durch den Gebäudeeigentümer.



Kosten für den ganzen Kanton:

Mehrkosten im Fall Bottmingen und Oberwil:
Nachrüstungskosten für Binningen:

Von 15 an der Vernehmlassung beteiligten Gemeinden haben 12 schriftlich geantwortet: Je vier Gemeinden wünschten Szenario A, B oder C.


Sollte also der Landrat den Forderungen der Gemeinden Bottmingen und Oberwil Folge leisten, d.h. Szenario B oder C bewilligen, muss er dies konsequenterweise für den ganzen Kanton tun, mit den zu erwartenden Mehrkosten. Dabei sind, wie bei den verschiedenen Szenarien beschrieben, Bundessubventionen zu erwarten.



3. Kommissionsberatung

Im Anschluss an die Rückweisung an die Kommission hat die Umweltschutz- und Energiekommission am 13. Dezember 1999 und am 18. September 2000 die Vorlage beraten. Bei der Beratung zugegen waren Frau RR Elsbeth Schneider, Herr Hans-Georg Bächtold, Leiter Amt für Raumplanung, Herr Peter Trauffer, Leiter Abt. Lärmschutz, Herr Stephan Frey, Leiter Abt. Projektierung (TBA) und Frau Margreth Schäffer, Abt. Projektierung (TBA). In der Zeit zwischen beiden Sitzungen hat die Verwaltung die gewünschten Abklärungen getroffen, die Gemeinden informiert und eine Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden durchgeführt.


Die durch die LSV gesetzte Frist für die Sanierungen läuft am 31.03.2002 ab. Dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann, ist offensichtlich. Aus diesem Grund sollen nun durch einen vereinfachten Ablauf das Verfahren beschleunigt sowie die finanziellen Mittel erhöht werden. Die Sanierungen sollen künftig nicht mehr gemeindeweise, sondern vordringlich entsprechend der höchsten Belastungsstufen erfolgen.


Die BUD empfiehlt folgendes Vorgehen:


Nach einer ausführlichen Fragerunde konnte sich die Umweltschutz- und Energiekommission den Empfehlungen der BUD anschliessen. Die Kommission ist sich bewusst, dass sie damit auf die Wünsche der Gemeinden Bottmingen und Oberwil vorläufig nicht eingeht. Dafür kann in kürzerer Zeit einem grossen Teil lärmgeplagter Strassenanwohner und -anwohnerinnen geholfen werden. Bevor man sich im Detail zwischen IGW der ES ll und IGW der ES lll verliere, sollen die LSV-konformen Lärmsanierungen unverzüglich geplant und realisiert werden. Deshalb hat sich die Umweltschutz- und Energiekommission noch nicht für ein weitergehendes Szenario entschieden. Sobald die dringenden Sanierungen realisiert seien, könne man unter Berücksichtigung der dannzumaligen Situation über weiterreichende Szenarien diskutieren.



4. Projektierungskredit für Lärmschutz und gleichzeitige Umgestaltung und bauliche Sanierung der linksufrigen Birsigtalstrasse im Abschnitt 1

In der LRV 99/147 wurde dieser Abschnitt 1 ausgeklammert, weil die Erarbeitung des verkehrstechnischen Konzepts inklusive Lärmschutz mehr Zeit beanspruchte als in den drei anderen Abschnitten. In der Zwischenzeit ist dieses Konzept fertiggestellt und die Vernehmlassung abgeschlossen.


Robert Ziegler und Mitunterzeichnende hatten in einem Postulat verlangt, dass in diesem Strassenabschnitt das Tempo von signalisierten 60 auf 50 km/h und damit auch der Lärm zu reduzieren sei. Es geht nun darum, den Projektierungskredit von Fr. 400'000.- für die Strassenerneuerung in Verbindung mit dem Lärmschutz zu bewilligen. Dieses Projekt beinhaltet eine Redimensionierung und Umgestaltung mit Kammerung des Strassenzuges, die den Eindruck einer Innerortsstrasse vermitteln soll, sowie eine Temporeduktion auf 50 km/h.


Die Umweltschutz- und Energiekommission kann sich mit der Integration dieses Projektierungskredites in die vorliegende Vorlage einverstanden erklären. Der Aufwand zur Ausarbeitung einer neuen Vorlage wäre unverhältnismässig. Mit der Bewilligung dieses Projektkredits kann das Postulat Ziegler 97/66 als erfüllt abgeschrieben werden.


Die Umweltschutz- und Energiekommission ist für Eintreten auf alle Punkte im Bericht der BUD und hofft, dass damit die Lärmsanierung entlang den Strassen im ganzen Kanton nun zügig realisiert werden kann.



5. Anträge

Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 10 : 0 Stimmen, dem neuen Landratsbeschluss betreffend Lärmschutz an den Kantonsstrassen in allen Punkten zuzustimmen.


Allschwil, 19. Oktober 2000


Namens der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder



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