1999-147 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 14. Oktober 1999 zur Vorlage 1999-147
Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat
Lärmschutzmassnahmen an den Kantonsstrassen in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil
Lärmschutzmassnahmen an den Kantonsstrassen in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf/Kommissionsfassung)
1. Einleitung
Bereits im Jahr 1971 wurde ein Artikel über den Lärmschutz in die Bundesverfassung aufgenommen. Die Lärmschutzverordnung (LSV) aus dem Jahr 1987 verpflichtet im Art. 13 den Kanton als Eigentümer der Kantonsstrassen, seine Anlagen bezüglich Lärm zu sanieren, falls die Lärmimmissionsgrenzwerte für die Anwohnerinnen und Anwohner überschritten werden. Die LSV legt schliesslich die Fristen für die Sanierung und die Schallschutzmassnahmen auf 15 Jahre fest; das heisst, dass bis zum Jahr 2002 diese Sanierungen abgeschlossen sein müssen. Bei der jetzigen Vorlage geht es um die Bewilligung des Baukredites für den Lärmschutz entlang der Hauptstrassen in Bottmingen und Oberwil - zwei Gemeinden, die von Lärm stark betroffen sind.
Die Kantonsstrassen in den beiden Gemeinden wurden für die Projektierungsarbeiten in vier Abschnitte eingeteilt. In drei Abschnitten sind die Arbeiten abgeschlossen, im vierten (Bereich Oberwilerstrasse in Bottmingen und Binningerstrasse in Oberwil) ist neben den Schallschutzmassnahmen noch die Erneuerung und Umgestaltung der Strasse vorgesehen, was noch einige Zeit beanspruchen wird.
Gemäss LSV bestehen für die Lärmschutzmassnahmen drei mögliche Szenarien:
1. Ist der Immissionsgrenzwert (IGW) bei einer Liegenschaft erreicht oder überschritten und der Bau einer Lärmschutzwand möglich, ist der Kanton verpflichtet, den Lärm durch eine solche Massnahme an der Quelle zu bekämpfen.
2. Ist der IGW überschritten und sprechen schwerwiegende Interessen gegen den Bau einer Lärmschutzwand, befreit die Vollzugsbehörde der LSV den Kanton von der Pflicht, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen (sog. Erleichterungen). Wird der Alarmwert (AW) nicht erreicht, muss der Kanton keine Kosten für Ersatzmassnahmen wie Schallschutzfenster oder ähnliches tragen.
3. Ist der AW bei einer Liegenschaft allerdings erreicht und der Bau einer Lärmschutzwand nicht möglich, muss der Kanton die Kosten für Ersatzmassnahmen (z.B. Schallschutzfenster) am Gebäude tragen.
Vor allem der zweite Punkt, die Erleichterung für den Kanton, gab in den betroffenen Gemeinden zu Diskussionen Anlass. Bedeuten diese «Erleichterungen» doch, dass gewisse Liegenschaften quasi zwischen «Stuhl und Bank» fallen, weil der IGW zwar erreicht, der Bau einer Lärmschutzwand jedoch nicht möglich ist. Es wird ausserdem befürchtet, dass die Lärmschutzwände auch bei grosser gestalterischer Anstrengung einen negativen Einfluss auf das Ortsbild haben könnten. Deshalb schlagen die Gemeinden vor, an verschiedenen Orten auf Lärmschutzwände zu verzichten und das damit eingesparte Geld für Schallschutzfenster einzusetzen. Da dies aber nach LSV nicht möglich ist und zu Präjudizien mit unabsehbaren finanziellen Konsequenzen führen würde, ist es wichtig, nach der Kreditsprechung mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und mit der Gemeinde Gespräche zu führen, um möglichst befriedigende Lösungen für alle zu finden.
2. Kosten
Die Investitionskosten für die Abschnitte 2 - 4 in Bottmingen und Oberwil belaufen sich auf 7'400'000 Franken. Nach heutigem Stand ist mit einer Bundessubvention von ca. 53 % zu rechnen. Für die Unterhaltskosten sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verantwortlich. In Eigentum und somit Unterhaltspflicht verbleiben dem Kanton lediglich 200 m Lärmschutzwand.
3. Kommissionsberatung
An den Sitzungen vom 6. und 20. September hat die Umweltschutz- und Energiekommission die Vorlage 1999/147 in Anwesenheit von RR Elsbeth Schneider, Herrn Alberto Isenburg, Leiter AUE, Herrn Stephan Frey und Frau Margreth Schäffer vom Tiefbauamt sowie Herrn Peter Trauffer, Leiter Lärmschutz, beraten.
Bereits mit der Vorlage Projektkredit war das Thema Temporeduktion eingehend diskutiert worden. Sowohl Kommission wie Landrat hatten sich damals für eine rasche Verwirklichung der Lärmschutzmassnahmen ausgesprochen und Verkehrsberuhigungsmassnahmen ausgeklammert. Eine Temporeduktion auf Kantonsstrassen bringe juristisch-rechtliche Probleme sowie technische Schwierigkeiten und scheitere an der Akzeptanz und Durchsetzbarkeit. Dieses Thema wurde nochmals aufgegriffen und ausführlich diskutiert. Das Resultat war dasselbe wie vor drei Jahren: Temporeduktionen auf kantonalen Durchgangsstrassen vermindern die Kapazität und können zu Staus führen. Bei niedrigen Geschwindigkeiten entscheide auch nicht mehr die Technik über das Lärmniveau, sondern das kaum beeinflussbare Fahrverhalten jedes einzelnen Autofahrers.
Sogenannte «Flüsterbeläge», die vor allem auf Hochleistungsstrassen eine massive Verbesserung bringen, werden dort, wo es sinnvoll ist, eingesetzt. Das kann auf dem noch zu sanierenden Strassenabschnitt 1 in Kombination mit weiteren gestalterischen Massnahmen geschehen.
Die Kommission hat sich auch überzeugen lassen, dass den Wünschen der beiden Gemeinden, Schallschutzfenster statt Lärmschutzwände zu finanzieren, nicht Folge geleistet werden darf. Das würde dazu führen, dass auch in anderen Gemeinden, z.B. Binningen, ähnliche Ansprüche gestellt würden. Die prognostizierten Kosten für Lärmschutz im Kanton von 60 Mio. Franken würden sich damit stark erhöhen, und der Bund würde mit Sicherheit keine Mittel dafür sprechen.
Bei dieser Vorlage geht es vor allem darum, der lärmgeplagten Bevölkerung endlich die Wohnqualität zu verbessern. Deshalb war schliesslich Eintreten auf die Vorlage unbestritten.
4. Beschlussfassung und Antrag
Die Umweltschutz- und Energiekommission möchte, dass im Landratsbeschluss auf die zu erwartenden Bundessubventionen hingewiesen wird und beantragt deshalb den Einschluss einer neuen
Ziffer 4: Der Landrat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem heutigen Stand Bundesbeiträge in der Höhe von ca. 53 % der Investitionskosten zu erwarten sind.
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 10 : 0 Stimmen, dem mit der erwähnten Ergänzung versehenen Landratsbeschluss zur Vorlage 1999/147 zuzustimmen.
Allschwil, 14. Oktober 1999
Namens der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder