1999-139
Landrat / Parlament
Postulat der SP: Für eine Einbürgerungsaktion aus Anlass der 500jährigen Zugehörigkeit des Kantone zur Eidgenossenschaft
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Robert Ziegler, Sozialdemokratische Fraktion
Eingereicht: 24. Juni 1999
Nr.: 1999-139
Im Jahre 2001 werden es 500 Jahre her sein, dass mit dem Beitritt der Stadt Basel auch unser Kantonsgebiet zur Eidgenossenschaft gestossen ist. Die gesamte damalige Baselbieter Bevölkerung war mit einem Schlag zu Schweizern und Schweizerinnen geworden; und nach 500 Jahren ist es an der Zeit, dass noch viel mehr "Baselbieter und Baselbieterinnen" ebenfalls Schweizer und Schweizerinnen werden.
Deshalb ersuchen wir den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten, was vorzukehren ist, dass alle Ausländerinnen und Ausländern, die seit mindestens 20 Jahren (Stichdatum 13. 7. 2001) im Kanton Baselland wohnhaft sind, zu einer Pauschalgebühr von z.B. symbolträchtigen Fr. 500.- das Bürgerrecht einer Baselbieter Gemeinde erwerben können.
Begründung:
Wirklich integriert ist nur, wer in dem Land, in dem er oder sie lebt, auch an der Gestaltung der gesellschaftlichen und politischen Ordnung Anteil hat. Deshalb ist das Bürgerrecht unverzichtbare Voraussetzung wirklichen Integriertseins. Im Hinblick auf eine Einbürgerungsaktion haben wir vor allem zwei Zielgruppen vor Augen:
1. Jene Ausländer vor allem italienischer Herkunft, die entweder als Kinder zu uns gekommen sind oder sogar hier geboren wurden. In jungen Jahren benötigten sie alle ihre Finanzmittel zur Existenzsicherung. Eine Einbürgerung hätten sie sich in den Fünfzigerjahren kaum leisten können. Nun sind sie zum grossen Teil im Pensionsalter. Ein Leben lang haben sie hier gelebt, gearbeitet und Steuern bezahlt. Sie sind hier zur Schule gegangen und sprechen unsern Dialekt. Dass sie keinen Schweizerpass haben ist ihnen nicht anzusehen und erstaunt einen, wenn man es erfährt. Befragt man sie nach dem Grund, so erfährt man, dass sie sehr wohl gerne Schweizer Bürgerin oder Bürger wären, aber es nicht verstehen, weshalb sie sich dieses Recht noch teuer erkaufen müssen, nachdem sie ein Leben lang mit ihrer Arbeitskraft zum Wohlstand und Fortschritt dieses Landes beigetragen haben.
2. Junge Ausländer, die hier geboren wurden oder zumindest die Schulzeit hier verbracht haben. Die Zweitgeneration von Migrantenfamilien wächst in einem nicht zu unterschätzenden gesellschaftlichen Spannungsfeld auf. Ihre Eltern, die als Erwachsene eingewandert sind, werden wohl nie ihre Identität als Angehörige ihres Herkunftslandes ablegen. Die Lebensweise der Zweitgeneration wird jedoch hauptsächlich durch unsere Kultur geprägt. In ihrem Lebensgefühl sind sie hier zuhause. Eine Rückkehr in die Heimat ihrer Eltern ist für sie je weniger denkbar, je grösser die kulturelle Differenz zwischen dieser ursprünglichen Heimat und der Schweiz ist. Sie fühlen sich als Schweizerinnen und Schweizer, aber werden nicht als solche akzeptiert. Was ihnen bleibt, ist ein Leben zwischen den Identitäten. Sie sind nirgends wirklich zuhause. Das Schweizer Bürgerrecht wäre für sie der Grundstein einer neuen Identität. Damit stünde für sie fest, wo sie hingehören und wo ihre Zukunft liegt. Und dass unser Land sie auch in Zukunft aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen brauchen wird; dürfte ausser Frage stehen.
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