1999-138
Landrat / Parlament
Motion der SP-Fraktion: Aktives und passives Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf kommunale Behörden
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Claudia Roche, SP-Fraktion
Eingereicht: 24. Juni 1999
Nr.: 1999-138
Migration ist zunehmend ein normales biographisches Ereignis. Viele von uns sind ausländischer Abstammung. In der heutigen Zeit nimmt die Internationalität der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land zu. Diese Tatsache ist eine Bereicherung unseres eidgenössischen Alltags. Gleichzeitig ist sie eine grosse Herausforderung für alle. Das gegenseitige Respektieren und die Wertschätzung müssen von allen Seiten geübt und gelernt werden. Integration ist ein Muss - am Arbeitsplatz, in der Schule, im gesellschaftlichen Leben in Stadt und Land.
Wir müssen uns der multikultureilen Vielfalt öffnen und von ihr lernen. Ausländerinnen und Ausländer müssen unsere Kultur kennen- und verstehen lernen. Dies ist der vielleicht wichtigste Baustein für ein langfristig friedliches und produktives gemeinsames Leben. Um diesem hehren Ziel wesentlich näher zu kommen, braucht es viele kleine Schritte.
Wer an einer Aufgabe arbeitet, engagiert sich und trägt Verantwortung. Die Übernahme von Aufgaben bindet ein und fördert das Verständnis für die Gegebenheiten. Wer gemeinsam an etwas arbeitet, verhandelt miteinander, formuliert Ziele und lernt sich kennen. Die Schweiz hat sich diese politische Grundhaltung zu eigen gemacht und hat damit viel Erfolg. Zwar braucht die Konsensfindung bekanntlich viel Zeit. Das Ergebnis hält dafür besser. Alle Beteiligten werden langfristig integriert.
Aus derselben Grundhaltung wollen wir unsere ausländischen Miteinwohner und Miteinwohnerinnen einladen, Verantwortung zu übernehmen und sich an der Arbeit für unsere Gemeinden zu beteiligen.
Sie sollen darum das Recht erhalten, mit Stimmrecht in den kommunalen Behörden mitzuarbeiten und zu wählen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, in der Ausländerinnen und Ausländer das aktive und passive Wahl- und Stimmrecht in Bezug auf die kommunalen Behörden erhalten.
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