1999-135
Landrat / Parlament
Motion der CVP-Fraktion: Steuererleichterungen für Familien
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: CVP-Fraktion
Eingereicht: 24. Juni 1999
Nr.: 1999-135
Mit unserer Motion 98/153 vom 3.9.98 verlangten wir im Rahmen der aktuellen Steuerrevision gezielte steuerliche Verbesserungen für die Familien. An der Landratssitzung vom 17.12.98 wurden Punkt 1 und 4 dieser Motion als Postulat überwiesen, welche eine Erhöhung des Versicherungsabzuges pro Kind von Fr. 200.-auf Fr. 500 sowie ein verbessertes Teilsplitting für Ehepaare fordern.
In der Zwischenzeit stellte eine Expertenkommission um den Berner Steuerrechtler Professor Peter Locher einen Bericht zur Reform der Familienbesteuerung vor. Fazit desselben lautet: "das geltende Familienbesteuerungskonzept hat ausgedient". Hauptkritikpunkte sind dabei die unterschiedliche Behandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren sowie eine grundsätzliche ungenügende Entlastung der Familien. Als mögliche Lösungen wurden drei Besteuerungsmodelle vorgeschlagen- Vollsplittung, Einzelbesteuerung und Familiensplitting.
Obwohl keines der genannten Modelle vollumfänglich zu befriedigen vermögen, geben wir der Variante Familiensplitting den Vorzug. Grundsätzlich würden die Steuerpflichtigen einzeln veranlagt. In der Zeit aber, in welcher die Kinder unmündig, resp. noch in der Ausbildung sind, würde das Vollsplitting gelten (Einkommen beider Ehepartner würden addiert und zum Satz des hälftigen Einkommens besteuert). Steuerausfälle, soll es, gemäss Bericht, keine geben.
Wir beauftragen den Regierungsrat, den Einkommenssatz für Familien im Rahmen der laufenden Steuergesetzrevision im Sinne der Erkenntnisse aus dem sogenannten Locherbericht, resp. der Variante "Familiensplitting" anzupassen.
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