1999-132

Landrat / Parlament


Resolution der FDP-Fraktion: Universitätsförderung



Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen



Autor: Peter Tobler, FDP Fraktion

Eingereicht: 24. Juni 1999


Nr.: 1999-132





Die Bundesbeiträge an die Universität Basel machen derzeit, ohne klinische Medizin, rund 30 Millionen Franken aus, also rund 10% des Budgets.

Zur Zeit wird im Bundesparlament das neue Universitätsförderungsgesetz beraten und man hätte eigentlich eine Steigerung dieses Kostenanteils erwarten dürfen, da die Universität Basel gute Leistungsindikatoren aufweist wie beispielsweise die weitherum beachtete Autonomieregelung. Auch die Abschaffung des Finanzkraftkriteriums, das den Kanton Basel-Stadt bei der Zuweisung von Bundesmitteln bisher benachteiligte, war ein gutes Omen.


Der nun aber vom Ständerat beschlossene Wegfall des Kriteriums "Verhältnis zwischen Wohnbevölkerung und Anzahl der ausserkantonalen Studierenden" hat gravierende Folgen. Dem Kanton Basel-Stadt werden dadurch Summen in Millionenhöhe verloren gehen. Dies ist um so stossender, als in zähen Verhandlungen via die Interkantonale Vereinbarung (ILTV) bessere Abgeltungen durch die Nichthochschul-Kantone ausgehandelt wurden. Was künftig der Universität Basel über die Nichthochschul-Kantone an zusätzlichen Mitteln zufliessen wird, würde vom Bund zum Teil wieder weggenommen. Damit fährt der Bund seine Linie in der Hochschulpolitik fort - zu Ungunsten der Kantone:


Der Bund will im gesamten Hochschulbereich immer mehr Steuerungskompetenzen an sich ziehen und zieht sich jedoch gleichzeitig immer mehr aus der Finanzverantwortung zurück.


Damit nicht genug. Zusätzlich konkurrenziert der Bund auf unfaire Weise die kantonalen


Universitäten im Bereich der naturwissenschaftlichen Fakultäten, indem die Studierenden aus


Nichthochschul-Kantonen an der ETH zu wesentlich günstigeren Kosten studieren können.


Dadurch entsteht ein Wettbewerb mit ungleichen Spiessen.


Die Universität Basel mit beinahe 80% ausserkantonalen Studierenden ist auf eine Bundeslösung angewiesen, welche eine solide Grundfinanzierung auch nach Abschluss der Interkantonalen Universitätsvereinbarung garantiert. Wie soll sonst der Zunahme der Studierenden Rechnung getragen werden ? Die finanzielle Lage des Kantons Basel-Stadt erlaubt keine weitere Übernahme von Universitätsleistungen und auch der Kanton Basel-Landschaft ist nicht in der Lage, die entstehende Finanzlücke zu fällen.


Als Partner der Universität ist der Kanton Basel-Landschaft ebenso betroffen wie Basel-Stadt. Das Baselbiet erachtet es als seine partnerschaftliche Pflicht, die Stadt in dieser Sache zu unterstützen.


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft fordert den Nationalrat und seine zuständige Kommission auf, einen Finanzschlüssel zu suchen, welcher mindestens den heutigen Stand der Bundesfinanzierung beibehält, ohne Kompensation mit der neuen Interkantonalen Universitätsvereinbarung.


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