1999-128
Landrat / Parlament
Motion der Grünen Fraktion: Standesinitiative für eine Besteuerung des Flugtreibstoffes
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Esther Maag, Grüne Fraktion
Eingereicht: 23. Juni 1999
Nr.: 1999-128
Auf den Flugtreibstoff werden heute keine Abgaben erhoben. Zur Bekämpfung der anerkanntermassen schädlichen Auswirkungen wie Luftverschmutzung und Lärmbelastung, sowie zur Bezahlung von Unfallkosten und Folgeschäden der Klimaerwärmung stehen heute keine zweckgebundenen Mittel zur Verfügung. Diese Subventionierungspraxis hat zur Folge, dass der Flugverkehr zweistellige Wachstumsraten aufweist und zum billigsten Reisemittel wird.
Die 38% Nein-Stimmen (BS 37%) bei der Abstimmung über den Flughafenkredit sind ein deutliches Signal: Tausende von Menschen wollen dem ungebremsten Wachstum des Flugverkehrs nicht mehr tatenlos zusehen.
Durch den Flughafenausbau wird die Bevölkerung der Nordwestschweiz noch stärker unter dem zunehmenden Flugverkehr leiden. Eine Begrenzung, unter Umständen sogar eine Abnahme des Lärms, der Luftverschmutzung und des Gefahrenpotentials kann deshalb nur dadurch erreicht werden, dass der Flugverkehr seine ungedeckten Kosten endlich bezahlen muss. Jede/r Autofahrerln zahlt über das Benzin mit jedem gefahrenen Kilometer zumindest einen bescheidenen Beitrag in die Bundeskasse. Das steht in keinem Verhältnis zu den Millionen von unbesteuerten Flugkilometern im internationalen Verkehr.
Im Jahr 1998 wurde allein in der Schweiz 1'772'000'000 Liter Kerosin getankt. Das sind rund 23% aller in der Schweiz verbrauchten Treibstoffe (Kerosin+Diesel+Benzin). Wäre das Kerosin beispielsweise gleich wie Diesel mit ca. 80 Rp. pro Liter besteuert worden, so hätte der Bund 1998 ca. 1'400'000'000 (1,4 Milliarden) Franken zur Begleichung ungedeckter Kosten zur Verfügung gehabt.
Fliegen ist heute billiger als vor 25 Jahren. Wenn beispielsweise ein Retourflug nach London für SFr. 146.- angeboten wird, so ist das sogar bedeutend billiger als Eisenbahn und/oder Autofahren. Oder wenn ein Flug nach New York günstiger ist als einer nach Wien, ist das schlicht absurd.
Deshalb laufen auch in anderen Staaten (und notabene auch in anderen Kantonen) Bestrebungen, den Flugtreibstoff endlich zu besteuern.
Gestützt auf Art.93 Abs.2 der BV fordern wir den Regierungsrat deshalb auf, beim Bund mit folgendem Begehren vorstellig zu werden:
Die Anstrengungen für eine Internationale Vereinbarung zur dringend notwendigen Besteuerung des Flugtreibstoffes generell (nicht nur für lnlandflüge) sind so zu Intensivieren, dass so schnell wie möglich für Bund und Kantone zusätzliche Einnahmen (u.a. zur Verhinderung der Emissionen durch den Flugverkehr) zur Verfügung stehen.
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