1999-127_7.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-127 vom 22. Juni 1999
Ausrichtung staatlicher Beiträge an private Schulen auf der Volksschulstufe; Änderung des Schulgesetzes
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
5. Finanzielle Auswirkungen
In der Darstellung 4 werden die maximalen finanziellen Auswirkungen aufgrund der Schülerpauschalen mit rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr ausgewiesen. Dieses Maximum wird erreicht, wenn alle Schulen einen Antrag stellen und sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen.
Darstellung 4: Finanzielle Auswirkungen für Beiträge an private Schulen (Basis: Schuljahr 1996/97)
Schüler/innen | Pauschale | Total | |
Kindergarten | 156 | Fr. - | Fr. - |
Primarschule | 472 | Fr. 700 | Fr. 330'400 |
Sekundarstufe I | |||
- erweiterte Ansprüche | 311 | ||
- Grundansprüche | 27 | ||
- ohne Selektion | 327 | ||
Total | 665 | Fr. 3'100 | Fr. 2'061'500 |
Sekundarstufe II | |||
- Maturitätsschulen | 108 | Fr. - | Fr. - |
- andere allgemeinbildende Schule | 131 | Fr. - | Fr. - |
- Berufsausbildung (bei Vollzeit) | 304 | Fr. - | Fr. - |
-weitere | 21 | Fr. - | Fr. - |
Total | 564 | Fr. - | |
Nicht klassifizierte Angebote | |||
Nicht klassifiziert/weitere Angebote | 20 | Fr. - | |
Total | 20 | Fr. 3'100 | Fr. 62'000 |
TOTAL | 1877 | Fr. 2'453'900 |
Pädagogische Arbeitsstelle EKD nach Daten des Bundesamtes für Statistik und weiteren Quellen
(10)
Wegen des Wegfalls des Steuerabzugs werden gemäss einer Auswertung für das Jahr 1995 der Kanton ca. 472'000.- Franken und die Gemeinden ca. 300'000.- Steuermehreinnahmen haben. Dem Mehraufwand von jährlich rund 2,5 Millionen Franken für den Kanton stehen demgemäss Mehreinnahmen von rund Fr. 500'000.- gegenüber.
Da mit der vorgeschlagenen Änderung des Schulgesetzes Beschlüsse mit Kostenfolgen von mehr als Fr. 500'000.- jährlich wiederkehrenden Ausgaben verbunden sind, ist gemäss § 34 Absatz 2 Buchstabe b des Finanzhaushaltsgesetzes die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Landrates erforderlich.
C. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung des Schulgesetzes gemäss Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 22. Juni 1999
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Fussnote:
10. Die geringfügigen Abweichungen zur Darstellung 2 sind durch die Verwendung unterschiedlicher Quellen bedingt.