1999-126_anh.htm
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-126 vom 22. Juni 1999
Kantonale Psychiatrische Dienste, Liestal
Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5; Vorprojektvorlage
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Anhang: Erläuterungen zum Thema Sektorisierung
Umschreibung des Begriffes:
Mit dem Begriff Sektorisierung wird die Zusammenfassung der psychiatrischen Einrichtungen eines geographischen Gebietes unter einheitlicher Leitung und Organisation bezeichnet. Diese sorgt für ein genügendes, vollständiges Angebot aller wesentlichen ambulanten, teilstationären und stationären Behandlungs- und Betreuungsformen. Das Konzept wurde in den sechziger Jahren in Frankreich entwickelt. Vorrangiges Ziel ist die Kontinuität der Betreuung von Patienten mit schweren langfristigen Erkrankungen, besonders mit Schizophrenie, deren instabiler Verlauf nicht selten zum Wechsel des Betreuungsrahmens zwingt. Innerhalb eines Sektors lässt sich die Zuständigkeit bestimmter Betreuungspersonen für einen Patienten relativ gut organisieren, unabhängig davon, ob die Behandlung in einer Klinikabteilung, tagesklinisch oder ambulant erfolgt. Das Verfahren nach einem einheitlichen Konzept ist einfacher und Schnittstellenprobleme werden herabgesetzt. Das Team kennt sich in einem beschränkten Territorium eher aus und kann sich besser mit den Gemeinden vernetzen. Patienten werden so besser getragen und die Chancen ihrer Integrierung wachsen, vor allem im Vergleich mit Systemen, in denen grosse Kliniken weite Versorgungsgebiete bedienen.
Die Sektoren umfassen überlicherweise Gebiete von 70'000 bis 150'000 Einwohnern. In der Schweiz waren es die an Fläche und/oder Einwohnern grossen Kantone, welche mehr oder weniger konsequent eine solche Struktur der psychiatrischen Versorgung gewählt haben (z.B. Pionier VD, GE, TI, ZH, SG). Dabei wurden die vorhandenen Kliniken benutzt und eventuell intern aufgeteilt (Mendrisio TI, Belair GE). Nur in Gebieten mit einer schlechten Versorgungssituation wurde die Sektorisierung mit der Schaffung neuer psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinspitälern verbunden (Kantonsspital Luzern, Regionalspital Brig). Im Ausland wurden Sektorstrukturen vor allem zur Dezentralisierung sehr grosser (meist über 600 Betten zählender) und oft abgelegener Kliniken mit einem Schweizer Verhältnisse weit übertreffenden Einzugsgebiet geschaffen.
Frage der Sektorisierung im Kanton Basel-Landschaft:
Die Sektorisierung der gesamten psychiatrischen Versorgungsstrukturen setzt eine umfassende Reorganisation voraus, die im Rahmen einer weiteren Folgeplanung erarbeitet werden müsste. Dies bedeutet eine komplexe Projektarbeit von mehreren Jahren. Zur Aufteilung der Pflegeabteilungen in verschiedene Sektoren muss die gesamte Klinik in Betracht gezogen werden. Die Erwägungen zum Bedarf an psychiatrischen Klinikbetten gelten unabhängig vom gewählten Modell.
Im Folgenden wird aufgezeigt, dass mit dem Um- und Ausbau von Haus 5 die räumlichen Voraussetzungen für eine Unterteilung der Klinik in zwei oder drei Sektoren geschaffen werden können.
Modell zwei Sektoren:
Das Oberbaselbiet und das Unterbaselbiet bilden je einen Sektor. Das Haus 5 wird dem Sektor Unterbaselbiet, das Haus 7 dem Oberbaselbiet zugeteilt, was den Bevölkerungszahlen entspricht. Für beide Sektoren kann ein hinreichend differenziertes Spektrum an Abteilungen gebildet werden. Die Anordnung ist übersichtlich und die wesentlichen Bedürfsnisse sind erfüllt:
- Haus 5 drei Akutabteilungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, zwei Alterslangzeitabteilungen und zwei Rehabilitationsabteilungen.
- Haus 7 zwei Aktuabteilungen, eine Altersabteilung und eine Rehabilitationsabteilung.
- Keine abgetrennte Privatstation; in jedem Sektor kann innerhalb einer Akutstation eine
Teilgruppe für Privatpatienten geführt werden.
Modell drei Sektoren:
Das Oberbaselbiet bildet einen Sektor, Birseck und die Rheintalgemeinden geben eine zweiten, Leimental und Laufental einen dritten Sektor. Eine räumlich übersichtliche Anordnung ist nicht realisierbar, die Möglichkeiten einer funktionellen Differenzierung der Abteilungen sind aus numerischen Gründen herabgesetzt. Die Funktonalität ist knapp hinreichend:
- Sektor Leimental/Laufental und Sektor Oberbaselbiet: je eine geschlossene Akutabteilung im Haus 7 und im Haus 5 je eine offen geführte Akutabteilung für durchschnittlich ältere Patienten (inkl. Alkoholkranke), eine alterspsychiatrische Abteilung und eine Rehabilitationsabteilung.
- Sektor Birseck/Rheintal mit einer Abteilung weniger: eine geschlossene Akutabteilung im Haus 7 und eine offen geführte Akutabteilung für ältere Patienten im Haus 5. Die Abteilung im 4. OG Haus 7 (23 Betten) wird in eine Rehabilitationsstation und eine Alterspsychiatriestation geteilt.
Modell drei Sektoren, mit zwei nicht sektorisierten Abteilungen:
Dieses Modell sucht Schwierigkeiten einer vollständigen Einteilung in drei Sektoren dadurch auszugleichen, dass zwei Abteilungen herausgenommen werden und für den ganzen Kanton zuständig sind. Damit wird eine recht gute Funktionalität der Abteilungsordnung erreicht:
- Alle drei Sektoren verfügen über je eine Akutabteilung im Haus 7 und Haus 5, die sich in ihrer Funktion gut differenzieren lassen (z.B. Verwendung einer Abteilung für durchschnittlich ältere Patienten und mittelfristige Aufenthalte).
- Jeder Sektor hat eine Rehabilitationsabteilung im oberen Teil von Haus 5.
- Keinem Sektor zugeteilt: eine Privatabteilung und eine alterspsychiatrische Langzeitabteilung. Problematisch ist die zu geringe Kapazität dieser Altersabteilung, die sich auf einen bestimmten Teil der Patienten beschränken müsste. Es sind aber auch längerfristige Alterspatienten in den Rehabilitations- und Akutabteilungen der einzelnen Sektoren vorzusehen.
Auf die therapeutischen Nebenräume im Sockelgeschoss hat die Sektorisierung keinen Einfluss, da sie als zentrales Angebot der gesamten Klinik dienen. In Bezug auf den Bürobedarf ist unter Umständen mit einer Erhöhung zu rechnen, weil bestimmte Fachleute sowohl am Klinikstandort als auch in dezentralen Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen innerhalb des Sektorgebietes über einen Büroplatz verfügen müssen.