1999-126_6.htm

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-126 vom 22. Juni 1999


Kantonale Psychiatrische Dienste, Liestal
Sanierung, Um- und Ausbau Haus 5; Vorprojektvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





6. Termine

Ab dem Zeitpunkt des landrätlichen Beschlusses (Vorprojektvorlage) wird die Planung und das Baukreditvorlage-Verfahren voraussichtlich eindreiviertel Jahre dauern.


Die Realisierungen des Werkstatt- und Bürogebäudes und die baulichen Massnahmen im Haus 5 werden je ca. ein Jahr in Anspruch nehmen.




7. Kosten


7.1 Schätzung der Investitionskosten


Grundlagen: Vorprojekt-Stand 30.03.1999. Baukostenindex Basis 1988, Okt. 1998, 111,4 Pkte.


Kostengenauigkeit +/- 20 %. Mehrwertsteuer 7.5 % eingerechnet.


In der Schätzung ist kein Reserveposten ausgewiesen. Bei einer allfälligen Baukreditvorlage muss eine Reserve (Umbau 10 %, Neubau 5 %) beantragt werden.




7.2 Projektierungskosten


Die Projektierungskosten bis und mit Baukreditvorlage, inkl. Ausarbeitung eines Bauprojektes mit detailliertem Kostenvoranschlag betragen:




7.3 Beiträge Dritter


Die Investitionen für die Auslagerungen der Produktionsateliers aus dem Klinikbau werden voraussichtlich auf Grund des Artikel 73 Absatz 2 literat b des Gesetzes über die eidgenössische Invalidenversicherung IVG durch die IV mit einem Satz von 30 % subventioniert.




7.4 Jährliche wiederkehrende Kosten


Die Reduktion der Bettenzahl bzw. der Pflegetage im Haus 5 führt zu Mindereinnahmen. Diese können nur teilweise durch Aufwandminderungen aufgefangen werden. Mehraufwendungen im Bereich Gebäudeunterhalt fallen zudem durch den Zusatzbau für Büros und Produktionsateliers sowie durch den Ausbau der haustechnischen und sanitären Einrichtungen auf den Stationen und im Sockelgeschoss von Haus 5 an.


Mehrerträge sind durch das neu zu bildende Angebot einer Privatabteilung im Haus 5 zu erwarten. Diese Mehrerträge kompensieren die erwähnten Ertragsausfälle und die Mehraufwendungen voraussichtlich weitgehend.


Da sich in Bezug auf die Spitalfinanzierung im schweizerischen Gesundheitswesen Vieles im Fluss befindet, sind derzeit verlässliche Prognosen über die künftige Ertragssituation der KPK nicht möglich.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.




Liestal, 22. Juni 1999


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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